Trinkwasserleitungen über längeren Zeitraum nicht genutzt – Was tun?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile dauerhaft oder vorübergehend geschlossen sind oder nicht genutzt werden, hat dies Auswirkungen auf die Trinkwasser-Installation. Was in diesen Fällen zu tun ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verantwortlich für die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus. Der Betreiber muss ebenfalls dafür sorgen, dass von ihm keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Trinkwasser-Netz ausgehen.
Wird ein Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. eine Wohnung) längerfristig – das heißt länger als etwa sieben Tage – nicht genutzt, muss der Betreiber sicherstellen, dass das Trinkwasser dort weiterhin geschützt ist. Bei einem längeren Stillstand besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers bis hin zur Bildung von Legionellen, da das Wasser in den Leitungen steht.
Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten. Ist abzusehen, dass eine Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein bestimmungsgemäßer Betrieb ist die Durchströmung mit Trinkwasser, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung. Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation beinhaltet, das das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne/Entnahmestellen sichergestellt werden (dafür gibt es auch automatische Spülarmaturen).
Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißen Wasser von mehr als 55 °C zu spülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren. Immer so lange spülen, bis Wasser mit konstanter Temperatur fließt.
Bei der Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser zu befüllen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
Wird ein Gebäude länger nicht genutzt, kann z. B. zur Energieeinsparung auch die Warmwasserlieferung eingestellt werden. Hierzu ist zuerst die Wärmezufuhr zum Warmwasserbereiter zu unterbrechen und dann das gesamte Warmwasser-System bis zum Austritt von Kaltwasser an allen Entnahmestellen zu spülen.
Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.
Meist genügt es, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen, also bis sich die Temperatur des Trinkwassers nicht mehr ändert.
Wie beim bestimmungsgemäßen Betrieb gilt: Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißen Wasser von mehr als 55 °C zu durchspülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren.
Bei Inbetriebnahme nach einer Unterbrechungszeit von bis zu vier Wochen sollte stärker gespült werden. Hierzu sind, beginnend am Anfang des Leitungssystems, die Entnahmestellen zu öffnen und nach ca. fünf Minuten, wieder am Anfang des Leitungssystems beginnend, zu schließen.
Bei einer Unterbrechung von mehr als vier Wochen, sind die Leitungen abzusperren. Bei Inbetriebnahme ist beispielsweise nach den Vorgaben des Merkblattes vom Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK) zu spülen. Bei Detailfragen wenden Sie sich an ein Installationsunternehmen.
Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.
Ist die Trinkwasser-Installation entleert worden oder befand sich länger als sechs Monate im befüllten Zustand, ist immer ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme zu beauftragen.
Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nach §12 AVBWasserV nur von Installationsfirmen durchgeführt werden, die Ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen und beim Wasserversorgungsunternehmen als berechtigt eingetragen sind. Diese „Vertrags-Installationsunternehmen“ (VIU) sind in der Regel die Installateure vor Ort und können sich ausweisen.
Der Betreiber selbst darf keinen Eingriff an der Trinkwasser-Installation vornehmen und muss sich an das Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) wenden.
Weiterführende Informationen zum richtigen Umgang mit Trinkwasser-Installationen finden Sie auch auf den Themenseiten des DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Empfehlung und Studie zu Trinkwasserhygiene während der Corona-Pandemie des Landes Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/trinkwasser/trinkwasserinstallation_Corona.html