FAQ Strom
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Was bedeutet es, wenn ich in die Grund- und Ersatzversorgung falle?
Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung deinen bisherigen Energiebezug bzw. deine Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.
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Was passiert, wenn Ihr Energieversorger insolvent ist?
Du wirst nicht im Dunkeln sitzen und bist auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Du wirst weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn du vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt wirst, fällst du in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung deines örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.
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Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?
Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Deine Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass du in keinem Fall darauf verzichten musst.
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Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.
Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.
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Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?
Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:
Multipliziere zunächst deine Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notiere die Zahl. Anschließend multipliziere die Anzahl der bei dir im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, solltest du die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren. Nun multipliziere noch die Anzahl der elektrischen Geräte in deinem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addiere die drei Zahlen, um deinen jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.
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Wie lange dauert es, bis ich von den Stadtwerken Flensburg versorgt werde?
Wir bearbeiten deinen Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Du erhältst von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.
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Kostet mich der Wechsel etwas?
Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.
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Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?
Du findest deinen Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Stromrechnung.
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Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate.
In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen deinen individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
Bei deiner nächsten Turnusrechnung werden deine Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.
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Wer liest meinen Zählerstand ab?
Die Ablesung deines Stromverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel durch deinen Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir deine Turnusabrechnung erstellen können.
Selbstverständlich kannst du uns auch gerne deinen Zählerstand online mitteilen.
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Wer ist für technische Störungen zuständig?
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes dein Ansprechpartner.