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FAQ

Hier findest du alle FAQ gesammelt.

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FAQ Strom

  • Was bedeutet es, wenn ich in die Grund- und Ersatzversorgung falle?

    Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung deinen bisherigen Energiebezug bzw. deine Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.

  • Was passiert, wenn Ihr Energieversorger insolvent ist?

    Du wirst nicht im Dunkeln sitzen und bist auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Du wirst weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn du vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt wirst, fällst du in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung deines örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.

  • Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Deine Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass du in keinem Fall darauf verzichten musst.

  • Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

    Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

    Multipliziere zunächst deine Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notiere die Zahl. Anschließend multipliziere die Anzahl der bei dir im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, solltest du die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren. Nun multipliziere noch die Anzahl der elektrischen Geräte in deinem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addiere die drei Zahlen, um deinen jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

  • Wie lange dauert es, bis ich von den Stadtwerken Flensburg versorgt werde?

    Wir bearbeiten deinen Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Du erhältst von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

    Du findest deinen Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Stromrechnung.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate.
    In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen deinen individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.

    Bei deiner nächsten Turnusrechnung werden deine Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung deines Stromverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel durch deinen Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir deine Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich kannst du uns auch gerne deinen Zählerstand online mitteilen.

  • Wer ist für technische Störungen zuständig?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes dein Ansprechpartner.

FAQ Wärmepumpenstrom

  • Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

    Der Stromverbrauch ist grundsätzlich natürlich von deinem individuellen Nutzerverhalten abhängig, d. h. wie viele Personen leben in dem Haushalt, wie ist dein Heizverhalten, wie viel warmes Wasser verbrauchst du usw. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Monitoringbericht ermittelt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Wärmepumpen bei etwa 6.200 kWh/Jahr liegt.*

    *Quelle: externer Link zur Website der Bundesnetzagentur 

  • Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Doppeltarifzähler?

    Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk zum Messen des Stroms. Ein Doppeltarifzähler oder auch Zweitarifzähler verfügt über zwei Zählwerke. Das Zählwerk mit der Bezeichnung HT misst den Strom zur sog. Hauptzeit (dies ist in der Regel tagsüber). Das Zählwerk mit der Bezeichnung NT misst den Strom in der Nebenzeit. Diese ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Der Strom in der Nebenzeit wird oftmals zu einem niedrigeren Preis angeboten als der Strom zur Hauptzeit. Unseren Wärmepumpenstrom kannst du sowohl mit einem Eintarifzähler als auch mit einem Zweitarifzähler abschließen. Wichtig ist, dass der Zähler für die Wärmepumpe steuerbar ist und der Strom für die Wärmepumpe getrennt vom restlichen Strom gemessen wird.

  • Worin unterscheiden sich Wärmepumpen­strom und Haushaltsstrom?

    Der genutzte Strom ist zunächst einmal derselbe. Da der Zähler für die Wärmepumpe aber in der Regel steuerbar ist, d. h. der Netzbetreiber kann den Zähler zu vorher fest definierten Zeiten unterbrechen und so die Stromzufuhr unterbrechen, fallen hier geringere Netzentgelte und eine geringere Konzessionsabgabe an. Dieser Preisvorteil ermöglicht es, den Strom für die Wärmepumpe günstiger anzubieten als den Haushaltsstrom.

  • Was ist, wenn mein Zähler nicht steuerbar ist?

    Dann können wir dich leider nicht mit unserem Produkt Flensburg eXtra Wärme oder Flensburg eXtra Ökowärme versorgen. In diesem Fall bieten wir dir unsere Produkte Flensburg eXtra oder Flensburg eXtra öko an.

  • Woran erkennen Sie, ob es sich um einen steuerbaren Zähler handelt?

    In der Regel ist der Zähler steuerbar, wenn dein Heizstrombedarf über einen separaten Zähler gemessen wird. Es kann jedoch vorkommen, dass deine Anlage nicht als solche im System des Netzbetreibers gekennzeichnet ist. In diesen Fällen setze dich bitte mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung und bitten ihn, dies zu korrigieren. Auch wenn du nicht genau weißt, ob dein Zähler steuerbar ist, kannst du den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren und dies in Erfahrung bringen.

  • Was bedeutet steuerbarer Zähler?

    Sofern ein Zähler steuerbar ist, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Stromzufuhr zu fest definierten Zeiten zu unterbrechen. Die Zeiten unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Hierdurch werden geringere Netzentgelte fällig, so dass wir Ihnen einen attraktiven Preis bieten können.

FAQ Erdgas

  • Wie hoch sind die Steuern und Abgaben 2019?

    Erdgassteuer
    Eine Veränderung der Erdgassteuer gab es seit dem 01.01.2003 nicht. Somit beträgt die Erdgassteuer wie in den letzten Jahren 0,55 ct/kWh.

    Konzessionsabgabe
    Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.

    Netznutzungsentgelt
    Die Maßnahme zur Sicherstellung des Netzbetriebs und eine voranschreitende Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen verursachen Kosten. Diese führen zum Teil zu deutlichen Steigerungen bei den Netznutzungsentgelten. Da diese Entgelte regional sehr unterschiedlich sind – abhängig vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber – fallen diese Veränderungen jedoch sehr unterschiedlich aus und sind nicht pauschal anzugeben.

  • Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

    Der Preis für deinen Gastarif, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

    Du findest deinen Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen können. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Erdgasrechnung.

  • Wer kümmert sich um den Zähler, wenn ich eine Störung habe?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wende dich in einem der vorgenannten Fälle direkt an deinen Netzbetreiber. So gewährleistest du eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.

  • Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber zuständig. Du läufst also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

  • Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

    Anhand folgender Durchschnittswerte kannst du dich orientieren, wenn du deinen Erdgasverbrauch nicht kennst:

    Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße  kWh/Jahr
    Wohnung 30m23.800 kWh
    Wohnung 50m   5.000 kWh
    Wohnung 100m12.000 kWh
    Reihenhaus 150m18.000 kWh
    Einfamilienhaus 200m224.000 kWh

     

     

  • Was ist die Zustandszahl?

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 

  • Was bedeutet Brennwert?

    Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.

  • Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

    Auf deinem Erdgaszähler kannst du die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizierst du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für deine Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert kannst du deiner Erdgasrechnung entnehmen.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen deinen individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
    Bei deiner nächsten Turnusrechnung werden deine Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Und wenn doch mal etwas schiefläuft?

    Du brauchst dich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei dir.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung deines Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von deinem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen deine Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich kannst du uns auch gerne deinen Zählerstand online mitteilen.

FAQ Fernwärme

  • Allgemeine Informationen zum Thema Fernwärme bei den Stadtwerken Flensburg

    Die Stadtwerke Flensburg produzieren Fernwärme umwelt-  und ressourcenschonend direkt an der Flensburger Förde. Über ein wärmeisoliertes Rohrleitungssystem gelangt es zu unseren Kunden nach Hause. Dort sorgt ein Wärmetauscher für wohlige warme Räume und heißes Wasser.

    Unsere Fernwärme ist dabei so umweltschonend, weil wir in unserem hochmodernen Kraftwerk gleichzeitig Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung produzieren. Durch diese hocheffiziente und ressourcenschonende Technik nutzen wir die Energie optimal aus und reduzieren den Schadstoff- und CO₂-Ausstoß auf ein Minimum.

    Außerdem ist unser Fernwärmenetz ein idealer Speicher für regenerative Energie. So ist die zentrale Erzeugung von Fernwärme auch in Zukunft eine ökologisch sinnvolle Art der Wärmeversorgung.

    Auf den folgenden Seiten bieten wir dir zahlreiche Informationen über die Technologie der Fernwärme. Erfahre Wissenswertes über Erzeugung und Transport, über unsere Versorgungsgebiete im hohen Norden und die Anschlussmöglichkeiten an deine Immobilie.

  • Was wird von mir für einen Fernwärmeanschluss benötigt?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittpunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist die Fernwärmeübergabestation?

    Für Immobilien gibt es ein großes Spektrum an verschiedenen Wärmeanlagen. So wird ein Zimmer entweder über einen Heizkörper oder eine Fußbodenheizung erwärmt. Auch eine Kombination von Heizkörpern und Fußbodenerwärmung ist gängige Praxis. Hierfür bedarf es flexibler und intelligenter Regeltechnik, welche durch die modulare Aufbauweise unserer Fernwärmestationen ermöglicht wird.

    Die Fernwärme hat aber neben der reinen Heizungsaufgabe auch die Erwärmung des Brauchwasser für z. B. die Dusche sicher zu stellen. Dies kann im neuen Durchlaufverfahren erfolgen, alternativ werden aber auch Warmwasserspeichersysteme unterstützt, welche mit z. B. bestehenden Solarthermieanlagen kombiniert werden können.

    • TYP 1:
      Fernwärmeübergabestation mit Brauchwassererwärmung im Durchlaufsystem mittels Wärmetauscher
    • TYP 2:
      Fernwärmeübergabestation mit Brauchwassererwärmungskreis zum Anschluss eines Warmwasserspeichers
    • MODUL 1:
      Zusatzmodul Witterungsführung
    • MODUL 2:
      Zusatzmodul Fußbodenheizung mit Witterungsführung

     

    Ihr Ansprechpartner hierfür ist:

    Andreas BehnkeTelefon:0461 487-1310
     E-Mail senden an:andreas.behnke@stadtwerke-flensburg.de
  • Wie läuft der Bau eines Hausanschlusses ab?

    Was ist der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist die Verbindung der Fernwärmeübergabestation in deiner Immobilie mit den Fernwärmenetzleitungen.

    Diese Netzleitungen liegen in der Regel im öffentlichen Grund und versorgen ganze Stadtteile und Orte mit der energiefreundlichen Fernwärme.
    Für den Anschluss an das Fernwärmenetz werden zwei Leitungen benötigt.

    Über die Vorlaufleitung (rot) wird das heiße Fernwärmewasser zugeführt und die Rücklaufleitung (blau) dient der Rückführung des abgekühlten Wassers zum Kraftwerk.
    Die Leitungen werden durch das Mauerwerk geführt und enden mit jeweils einem Absperrhahn im Heizungsraum. Diese Absperrhähne stellen gleichzeitig auch die Liefergrenze dar. Nach den Absperrhähnen bildet die Fernwärmeübergabestation den Hauptbestandteil des Hausanschlusses.
    Die Übergabestation übergibt die Wärme des Fernwärmewassers in den Heizkreislauf der Immobilie und misst über den in der Messstrecke eingebauten Fernwärmezähler den Verbrauch.

  • Welche Fördermöglichkeiten für Fernwärme gibt es?

    Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des KWK-Modernisierungsgesetzes (KWKModG) möchten die Bundesregierung und die EU zur CO₂-Einsparung und Erhöhung der Energieeffizienz Fernwärmenetze auf- und ausbauen. Dabei werden sowohl umweltschonende Strom- und Wärmeerzeugungstechniken als auch Netze, d. h. Transportleitungen, gefördert. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber mit der Förderung des Fernwärmeausbaus, dessen umweltfreundliche Eigenschaften unterstreicht und wir in die Lage versetzt werden, in unsere Region investieren zu können. Diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Fernwärmekunden weiter – das siehst du an unseren günstigen Hausanschlusstarifen.

    Darüber hinaus wird deine Maßnahme durch verschiedene Programme gefördert. Welche Möglichkeiten hierbei für dich infrage kommen, kläre mit einem qualifizierten Energieberater.
    Eine Liste der in Frage kommenden Energieberater findest du hier.

  • Welche Kosten entstehen bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg?

    Der Preis für einen Fernwärmehausanschluss setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

    • Herstellungskosten
    • Baukostenzuschuss
    • Kosten der Übergabestation

    In den Herstellungskosten für den Hausanschluss sind verschiedene Kostenpositionen zusammengefasst. Diese Kosten fallen einmalig an. Eine Ersatzinvestition wie bei einem Gas- oder Ölkessel ist für Fernwärmekunden dann nicht mehr erforderlich. Enthalten sind die Kosten für den Tiefbau inklusive der Wiederherstellung der Oberflächen, die Kosten für den Rohrleitungsbau, den Anschluss an das vorgelagerte Netz sowie die Abnahme und Inbetriebsetzung des Fernwärmeanschlusses.

    Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Netzerschliessungskostenbeitrag, den der Kunde normalerweise für das von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz zu entrichten hat. Das vorgelagerte Netz beinhaltet die Transportleitungen vom Kraftwerk bis zu den Abgängen der jeweiligen Hausanschlussleitungen. Der BKZ ist generell pauschalisiert, d. h. für jeden Anschluss gleicher Größe fällt ein einheitlicher BKZ an.

    Die Kosten der Übergabestation fallen für den Erwerb der Fernwärmeübergabestation an. Diese Übergabestationen beziehst du über deinen Heizungsinstallateur. Die Station geht in dein Eigentum über.

  • Welche Vorteile bietet mir Fernwärme?

    Mit einem Fernwärmeanschluss gehören Sorgen um deine Heizungsanlage endlich der Vergangenheit an. Keine Angst mehr vor der nächsten Erdgasabrechnung oder vor dem Ausfall des Brenners, wenn es draußen richtig kalt ist. Fernwärme bedeutet Behaglichkeit, Komfort, Umweltverträglichkeit, Sicherheit und faire Kosten.

    Die wesentlichen Pluspunkte für Fernwärme sind:

    • Absolute Sauberkeit: Kein Ölgeruch, keine Ruß- oder Aschebildung wie bei Öl- oder Holzheizungen.
    • Geringer Raumbedarf: Kompakte Technik, kein Platzbedarf für Brennstofflagerung (Pellets oder Öl).
    • Kaum Wartungsaufwand und -kosten: Kein Zeit- und Kostenaufwand für Schornsteinfeger, Emissionsmessungen, Brennerservice oder Tankreinigung und  -überprüfung.
    • Hohe finanzielle Sicherheit: Regelmäßige monatliche Abschlagszahlungen, stabiler durchgängiger Preis auch in volatilen Zeiten, keine Brennstoffvorfinanzierung (bei uns: erst heizen, dann zahlen).
    • Viel Komfort und einfache Bedienung: Wärme kommt sofort und ohne Vorheizen beim Aufdrehen der Heizung oder des warmen Wassers. Es gibt keinen Brenner, der auf ‚Störung‘ geht.

FAQ Trinkwasserversorgung

  • Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen zum richtigen Umgang mit Trinkwasser-Installationen findest du auch auf den Themenseiten des DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

  • Worauf muss der Betreiber noch achten?

    Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nach § 12 AVBWasserV nur von Installationsfirmen durchgeführt werden, die Ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen und beim Wasserversorgungsunternehmen als berechtigt eingetragen sind. Diese ‚Vertrags-Installationsunternehmen‘ (VIU) sind in der Regel die Installateure vor Ort und können sich ausweisen.

    Der Betreiber selbst darf keinen Eingriff an der Trinkwasser-Installation vornehmen und muss sich an das Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) wenden.

    Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) als PDF öffnen

  • Stilllegung länger als sechs Monate oder Entleerung

    Ist die Trinkwasser-Installation entleert worden oder befand sich länger als sechs Monate im befüllten Zustand, ist immer ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme zu beauftragen.

  • Wie wird eine stillgelegte Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?

    Meist genügt es, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen, also bis sich die Temperatur des Trinkwassers nicht mehr ändert.

    Wie beim bestimmungsgemäßen Betrieb gilt: Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißem Wasser von mehr als 55 °C durchzuspülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren.

    Bei Inbetriebnahme nach einer Unterbrechungszeit von bis zu vier Wochen sollte stärker gespült werden. Hierzu sind, beginnend am Anfang des Leitungssystems, die Entnahmestellen zu öffnen und nach ca. fünf Minuten, wieder am Anfang des Leitungssystems beginnend, zu schließen.

    Bei einer Unterbrechung von mehr als vier Wochen, sind die Leitungen abzusperren. Bei Inbetriebnahme ist beispielsweise nach den Vorgaben des Merkblattes vom Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK) zu spülen. Bei Detailfragen wenden Sie sich an ein Installationsunternehmen.

    Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.

  • Was ist die vorübergehende Stilllegung? (Betriebsunterbrechung)?

    Bei der Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser zu befüllen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

    Wird ein Gebäude länger nicht genutzt, kann z. B. zur Energieeinsparung auch die Warmwasserlieferung eingestellt werden. Hierzu ist zuerst die Wärmezufuhr zum Warmwasserbereiter zu unterbrechen und dann das gesamte Warmwasser-System bis zum Austritt von Kaltwasser an allen Entnahmestellen zu spülen.

    Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.

  • Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?

    Ein bestimmungsgemäßer Betrieb ist die Durchströmung mit Trinkwasser, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung. Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation beinhaltet, dass das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne/Entnahmestellen sichergestellt werden (dafür gibt es auch automatische Spülarmaturen).

    Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißen Wasser von mehr als 55 °C zu spülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren. Immer so lange spülen, bis Wasser mit konstanter Temperatur fließt.

  • Was ist genau zu tun?

    Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten. Ist abzusehen, dass eine Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten oder
    2. die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).
  • Leitungen über längeren Zeitraum nicht genutzt

    Wird ein Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. eine Wohnung) längerfristig – das heißt länger als etwa sieben Tage – nicht genutzt, muss der Betreiber sicherstellen, dass das Trinkwasser dort weiterhin geschützt ist. Bei einem längeren Stillstand besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers bis hin zur Bildung von Legionellen, da das Wasser in den Leitungen steht.

  • Verantwortung beim Betreiber

    Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verantwortlich für die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus. Der Betreiber muss ebenfalls dafür sorgen, dass von ihm keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Trinkwasser-Netz ausgehen.

FAQ Elektromobilität

  • Welche Förderungen gibt es im Bereich E-Mobilität?

    Derzeit (Stand: 2022) erhält man die Umwelt- und Innovationsprämie für den Kauf eines Elektrofahrzeuges. Bis 2021 wurde der Kauf einer Wallbox zudem über die KfW mit 900 € gefördert. Mittlerweile sind die Fördermittel für Wallboxen allerdings ausgeschöpft. Ob es neue Fördermittel geben wird, entscheidet die Bundesregierung.

    Für den gewerblichen Bereich ist die KfW 441 Förderung für den Bau einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie das Förderprogramm Schleswig-Holstein für den Bau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur interessant.

    Wenn du bereits ein Elektroauto besitzt, hast du als E-Mobilist auch die Möglichkeit, deine CO₂-Einsparungen in Form der THG-Quote zu verkaufen und im Gegenzug eine Prämie zu erhalten.

    Einen Überblick der Fördermittel erhältst du hier.

  • Wie hoch ist meine Ersparnis mit einem E-Auto im Vergleich zum Verbrenner?

    Pro 100 km werden ca. 15-20 kWh verbraucht. Das macht in etwa 1500 – 2000 kWh Strommehrverbrauch im Jahr bei 10000 km. Dennoch lohnt es sich, auf Elektromobilität umzusteigen, da du im Vergleich zu den immer steigenden Kraftstoffpreisen mit deinem Ladestrom immer noch günstiger fährst.

    Kostenvergleich pro Jahr (10000 km Fahrleistung)

    Verbrenner:  Verbrauch 7l Benzin / 100 km (1,80 €/l)              1260,- €

    E-Fahrzeug:   Verbrauch 20 kWh / 100 km (0,40 €/kWh)        800,- €

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern.

FAQ THG-Quote

  • Warum sinken die Preise auf dem Quotenmarkt?

    Der Marktpreis der Quote hängt vom aktuellen Marktangebot und der Nachfrage ab.

    Seit Jahresbeginn sind die Quotenpreise am Markt aufgrund regulatorischer Änderungen bei den für die Quote anrechenbaren Biokraftstoffen und die dadurch höhere Verfügbarkeit von Quote am Markt stark gefallen.

    Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Das eingesparte CO₂ von E-Mobilisten wird in Form einer Quote an Mineralölunternehmen weiterverkauft, wodurch diese ihre CO₂-Bilanz verbessern. Wenn für die Mineralölkonzerne Alternativen, zum Beispiel Biokraftstoffe, für einen niedrigen Preis verfügbar sind, hat dies Einfluss auf die Preise. Bei anrechenbaren Kraftstoffen gab es zuletzt einen Preisverfall. Die Bereitschaft der Mineralölindustrie diese beizumischen, ist dadurch gewachsen, wodurch die Zahlungsbereitschaft der Ölkonzerne für Minderungszertifikate aus der Elektromobilität gesunken ist.

    Einfluss auf die Quote nimmt außerdem der Strommix, den E-Autos tanken. Im Jahr 2021, auf dem die letzten Berechnungen des zuständigen Umweltbundesamts basieren, hat fossiler Strom einen großen Anteil am Strommix ausgemacht. Mineralölunternehmen dürfen deswegen 2023 pro ausgestoßener Einheit Treibhausgase mehr Emissionen ausstoßen als noch 2022 – und müssen im Umkehrschluss weniger Einsparzertifikate kaufen.

  • Was benötigt man, um die THG-Quote zu verkaufen?

    Für die Anmeldung der THG-Quote benötigst du lediglich den Fahrzeugschein deines Elektrofahrzeuges. Einzige Voraussetzung ist, dass du mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges bist. Bei der Registrierung wirst du gebeten, ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung zu hinterlegen. Nutze daher am besten dein Smartphone für die Registrierung.

  • Muss ich die Quoten-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

    Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

  • Kann ich die Quoten-Prämie rückwirkend beantragen?

    Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

  • Warum kann ich die Quote nicht selbst verkaufen?

    Die THG-Quoten einzelner Personen werden gebündelt und gesammelt weiterverkauft. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden. Zudem erhöht sich durch die Bündelung die Quotenmenge und du profitierst von einem höheren Quotenerlös.

  • Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt? Was ist mit Firmen- und Leasingwagen?

    Für die Anmeldung der Quote sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) berechtigt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. Dazu gehören sowohl herkömmliche PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse. 

    Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.

    Firmen- und Leasing-Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist allerdings der Halter des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist. Achte in diesem Fall bei der Registrierung darauf, anzugeben, dass du ein gewerblicher Nutzer bist, da bei der ausgezahlten Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an dich ausgezahlt wird.

  • Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?

    Ja, du kannst problemlos auch mehrere Fahrzeuge für den Quotenhandel anmelden.

  • Ich habe das Fahrzeug gerade erst bzw. mitten im Jahr gekauft. Habe ich trotzdem Anspruch?

    Auch wenn du das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres erworben hast, kannst du deine THG-Quote verkaufen. Für den Quotenhandel musst du mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sein. Du erhältst die volle Prämienhöhe für das gesamte Jahr.

  • Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

    Die Quote kann pro Fahrzeug einmal im Jahr beantragt werden. Hast du die Quote für das aktuelle Jahr bereits erhalten, kann der Käufer des Fahrzeuges die Quote nicht noch einmal für das entsprechende Jahr beantragen. Setz den Käufer am besten darüber in Kenntnis.

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern.

FAQ Kundenportal

Zugang, Login und Registrierung

  • Was ist das Kundenportal der Stadtwerke Flensburg und wie kann ich es nutzen?

    Im Kundenportal der Stadtwerke Flensburg hast du rund um die Uhr die Möglichkeit, deine Energie-, Wasser und Telekommunikationsverträge einzusehen. Außerdem kannst du mit wenigen Klicks deinen Abschlag, deine Bankverbindung und vieles mehr ändern. 

    Um das Kundenportal nutzen zu können, musst du dich einmalig registrieren. Wie das funktioniert, kannst du im Punkt "Wie registriere ich mich für das Kundenportal?" lesen. Zur Registrierung.

    Hast du kürzlich online einen Energievertrag bei den Stadtwerken Flensburg abgeschlossen, haben wir dir bei Vertragsabschluss automatisch ein Konto in unserem Kundenportal angelegt. Du erhältst Zugang mit deiner E-Mail-Adresse und deinem selbst gewählten Passwort.

    Hast du einen Glasfaservertrag bei den Stadtwerken Flensburg abgeschlossen, kannst du dich in unserem Kundenportal registrieren, sobald du deine erste Rechnung erhalten hast. Solltest du bereits einen Zugang zu unserem Kundenportal haben, z. B. weil du auch einen Energievertrag bei uns hast, kannst du dienen Glasfaservertrag ganz einfach über „Vertragspartner hinzufügen“ zu deinen bestehenden Zugang ergänzen.

  • Ich möchte mein Passwort ändern, wo kann ich das tun?

    Dein Passwort kannst du im Menüpunkt "Mein Konto" ändern. Klicke dort auf "Passwort ändern". Gebe nun zunächst dein aktuelles Passwort ein. Wähle dann ein neues Passwort aus und wiederhole es zur Sicherheit. Klicke dann auf "Passwort ändern".

    Dein Passwort sollte mindestens acht Zeichen, mindestens einen Kleinbuchstaben, mindestens einen Großbuchstaben und mindestens eine Ziffer enthalten. Für ein noch sichereres Passwort empfehlen wir außerdem folgendes: mindestens zwölf Zeichen und mindestens ein Sonderzeichen.

  • Ich kann mich nicht erinnern, mit welcher E-Mail-Adresse ich mich einloggen muss. Was kann ich tun?

    Klicke auf der Startseite auf die Kachel oder den Menüpunkt „Zugangsdaten vergessen“. Gebe dann deine Zählernummer und deine Vertragskontonummern in den entsprechenden Feldern an. Bestätige, dass du kein Roboter bist und klicke auf „Benutzername anfordern“. Wenn du den Benutzernamen bzw. die E-Mail-Adresse zu einem Glasfaservertrag vergessen hast, wähle dies über den entsprechend Button aus uns gebe stattdessen deine Rechnungsnummer und deine Kundennummer an. Du erhältst im Anschluss eine E-Mail mit weiteren Anweisungen, so dass du wieder Zugang zum Kundenportal erhältst. 

  • Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?

    Klicke auf der Startseite des Kundenportals auf die Kachel oder den Menüpunkt „Zugangsdaten vergessen“. Hast du dein Passwort vergessen, gebe hier deine E-Mail-Adresse/deinen Benutzernamen ein. Bestätige, dass du kein Roboter bist und klicke auf den Button „Passwort zurücksetzen“.  Wenn wir einen Benutzer zu deiner E-Mail-Adresse finden, erhältst du im Anschluss eine E-Mail zum Zurücksetzen deines Passworts. Klicke in der Mail den Link „Jetzt Passwort vergeben“ und wähle im Anschluss ein neues Passwort aus. Danach kannst du dich mit deinem neuen Passwort einloggen. 

  • Wie muss mein Passwort aussehen?

    Dein Passwort sollte mindestens 8 Zeichen, mindestens einen Kleinbuchstaben, mindestens einen Großbuchstaben und mindestens eine Ziffer enthalten. Für ein noch sichereres Passwort empfehlen wir außerdem folgendes: mindestens zwölf Zeichen und mindestens ein Sonderzeichen.

  • Wie registriere ich mich im Kundenportal?

    Wähle zunächst den Menüpunkt "Registrieren" auf der Startseite des Kundenportals. Gebe dort deine E-Mail-Adresse ein und vergebe ein Passwort. Als nächstes gebe für einen Energie- oder Wasservertrag deine Zählernummer und deine Vertragskontonummer ein. Beide Nummern findest du z. B. auf deiner letzten Verbrauchsabrechnung oder deiner Vertragsbestätigung. Möchtest du ein Glasfaser-Vertragskonto registrieren, wähle dies über den entsprechenden Button aus und gebe deine Rechnungsnummer und deine Kundennummer an. Diese findest du auf deiner letzten Glasfaserrechnung. Nun noch die "Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen" akzeptieren, bestätige, dass du kein Roboter bist und auf "Registrieren" klicken. Dein Konto wird dann für dich angelegt. Im Anschluss erhältst du eine E-Mail zur Aktivierung deines Kundenkontos (solltest du diese E-Mail nicht erhalten, werfe einen Blick in den Spam/Junkmail-Ordner deines E-Mail-Postfachs, vielleicht versteckt sie sich dort). Klicke in der E-Mail auf "Kundenkonto aktivieren". Du wirst wieder zum Kundenportal geleitet und kannst dich dort ab sofort mit deiner E-Mail-Adresse und deinem Passwort einloggen.

  • Ist der Zugang zum Kundenportal sicher und sind meine Daten geschützt?

    Der Zugang zum Kundenportal der Stadtwerke Flensburg erfolgt über eine SSL-Verschlüsselung. Zudem erhältst du nach der Registrierung eine E-Mail mit der Bitte, deine Registrierung zu bestätigen (sog. Double-Opt-In), sodass eine Registrierung durch Unbefugte erschwert wird.

    Unser Kundenportal ist außerdem durch reCAPTCHA geschützt (es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google). Dieser Dienst hilft, missbräuchliche Nutzungen des Kundenportals zu verhindern, indem er unterscheidet, ob eine bestimmte Handlung von einem Menschen oder von einem Computerprogramm bzw. Bot vorgenommen wird.

  • Meine Kontodaten haben sich geändert. Wo kann ich diese Daten ändern?

    Deine Kontaktdaten kannst du im Menüpunkt "Mein Konto" unter „Kontaktdaten ändern“ anpassen. Dort kannst du deine Telefonnummern und deine E-Mail-Adresse ändern.

    Achtung: Deine E-Mail-Adresse ist gleichzeitig dein Benutzername für den Login. Durch eine Änderung deiner E-Mail-Adresse änderst du automatisch auch deine Login-Daten!

    Dein Name und deine Anschrift kannst du hier jedoch leider nicht ändern. Diese Daten sind an deine Verträge gebunden und eine Anpassung würde einer Änderung der Lieferadresse und/oder des Vertragspartners gleichkommen.

    Wenn du umziehen möchtest, nutze einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehe dazu in den Menüpunkt "Produkte & Verträge" und wähle den Punkt „Umzug“ aus.  Folge dort den Anweisungen und nehme deine Verträge einfach mit an deine neue Adresse. 

    Wenn du deine Rechnungsadresse ändern möchtest, gehe in den Menüpunkt „Zahlungen“ und wähle dort den Punkt „Rechnungsanschrift“ aus.  Wähle nun ggf. das betreffende Vertragskonto aus und gebe entweder eine neue Adresse ein oder wähle eine bereits vorhandenen Adresse aus. Mit dem Button „Rechnungsanschrift ändern“ übermittelst du uns automatisch die Daten.

    Möchtest du den Vertragspartner ändern, wende dich gern an unser Serviceteam, telefonisch unter 0461 487- 4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Bist du im Kundenportal eingeloggt, nutze gern auch unser Kontaktformular. Du erreichst es, indem du auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klickst.

  • Warum kann ich meine persönlichen Daten nicht ändern?

    Im Menüpunkt "Mein Konto" kannst du nur deine Telefonnummern und deine E-Mail-Adresse ändern. Eine Änderung deines Namens ist hier nicht möglich, da dies eine Änderung des Vertragspartners bedeuten würde.

    Möchtest du den Vertragspartner ändern, wende dich gern an unser Serviceteam, telefonisch unter 0461 487-4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Bist du im Kundenportal eingeloggt, nutze gern auch unser Kontaktformular. Du erreichst es, indem du auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klickst.

    Eine Änderung deiner Adresse ist hier ebenfalls nicht möglich, da dies eine Änderung der Lieferadresse bedeuten würde.

    Wenn du umziehen möchtest, nutze einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehe dazu in den Menüpunkt "Produkte & Verträge" und wähle den Punkt „Umzug“ aus.  Folge dort den Anweisungen und nehme deine Verträge einfach mit an deine neue Adresse.

    Wenn du deine Rechnungsadresse ändern möchtest, gehe in den Menüpunkt „Zahlungen“ und wähle dort den Punkt „Rechnungsanschrift“ aus.  Wähle nun ggf. das betreffende Vertragskonto aus und gebe entweder eine neue Adresse ein oder wähle eine bereits vorhandenen Adresse aus. Mit dem Button „Rechnungsanschrift ändern“ übermittelst du uns automatisch die Daten.

     

  • Ich möchte meine Rechnungen und/oder sonstigen Schriftverkehr nur noch digital im Kundenportal erhalten. Ist das möglich?

    Ja, das ist möglich. Besuche den Menüpunkt "Postfach". Sofern du deine Rechnung noch per Post erhältst, siehst du bei der Versandart den Hinweis „Dokumente per Post“. Mit Klick auf den Button „Umstellen auf Online-Dokumente“ übermittelst du uns automatisch den Wunsch, deine Dokumente zukünftig nur noch digital zu erhalten. Du erkennst dies nun an der Versandart „Online-Dokumente“. Deine Dokumente und Rechnungen legen wir dir dann in dein Online-Postfach. Liegt dort ein neues Dokument, benachrichtigen wir dich per E-Mail

  • Ich möchte gerne meinen Abschlag anpassen. Wo und wie geht das?

    Besuche den Menüpunkt "Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Abschlagsplan“ aus.  Gebe nun deine gewünschten neuen Abschlagsbetrag in das Eingabefeld ein und klicke auf "Abschlagsbetrag ändern". Der Hinweistext zeigt dir an, ab wann der neue Abschlagsbetrag erstmalig fällig wird. In der Regel ist dies mit der nächsten Abbuchung bzw. Überweisung der Fall. Steht deine nächste Abbuchung/Überweisung jedoch kurz bevor, kann es sein, dass dein neuer Abschlag erst für die übernächste Abbuchung/Überweisung berücksichtigt werden kann.

    Bitte beachte, dass Abschlagsanpassungen nur zweimal im Abrechnungszeitraum möglich sind und Abschlagssenkungen nur 10 % mehr oder weniger betragen dürfen. Bedenke außerdem, dass eine Abschlagssenkung zu Nachforderungen in deiner nächsten Verbrauchsabrechnung führen kann.

    Abschlagserhöhungen sind in der Höhe nicht beschränkt.

  • In meinem Vertrag gibt es kein Eingabefeld für meinen neuen Abschlag. Warum?

    Wird dir kein Eingabefeld für deine neuen Abschlagsbetrag angezeigt, ist aktuell keine Abschlagsanpassung möglich. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. steht deine Verbrauchsabrechnung kurz bevor oder du hast bereits die maximale Anzahl an Änderungen erreicht. 

  • Ich möchte nicht mehr am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Was muss ich tun?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Wähle ggf. das Vertragskonto aus, für das du das SEPA-Lastschriftverfahren deaktivieren möchtest. Klicke anschließend auf den Button „Forderungs- und Guthabenbankverbindung stornieren“. Für deine Forderungen gilt nun automatisch die Zahlungsart „Überweisung“. Für Guthabenauszahlungen ist nun keine Bankverbindung mehr hinterlegt. Im Falle eines Guthabens bitten wir dich, uns deine Bankverbindung zur Auszahlung erneut online mitzuteilen. Damit ist Ihr SEPA-Mandat gelöscht und du musst deine Abschläge und weitere Zahlungen ab sofort selbst zu den anstehenden Fälligkeiten überweisen.

    Bitte beachte, dass keine separaten Zahlungsaufforderungen für deine Abschlagszahlungen von uns erhalten. Deinen aktuellen Abschlagsbetrag findest du im Punkt " Zahlungen " im Unterpunkt „Abschlagsplan“ auf deiner Vertragsbestätigung oder deiner aktuellen Verbrauchsabrechnung. Die relevanten Bankdaten findest du ebenfalls auf deiner Vertragsbestätigung sowie deiner aktuellen Verbrauchsabrechnung.

  • Meine letzte Lastschrift ist geplatzt. Jetzt möchte ich mein SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Wo kann ich das tun?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Im nächsten Schritt wähle das gewünschte Vertragskonto aus, für das du dein Lastschriftmandat erneuern möchtest. Gebe nun deine IBAN in das vorgesehene Feld ein oder wähle eine bestehende Bankverbindung aus. Wähle nun aus, ob die Bankverbindung für Forderungen und/oder für Guthaben genutzt werden soll. Anschließend klicke auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“. Deine Zahlart ist nun auf SEPA-Lastschrift umgestellt und dein SEPA-Lastschriftmandat erneuert.

  • Ich erhalte eine Gutschrift und möchte ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen. Wie und wo kann ich das tun?

    Sofern du deine Zahlungen selbst überweist und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmst, kannst du online ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen.

    Besuche dafür den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Im nächsten Schritt wähle das gewünschte Vertragskonto aus für das du ein Konto für Gutschriften/Rückerstattungen hinterlegen möchten. Gebe nun deine IBAN in das vorgesehene Feld ein oder wähle eine bestehende Bankverbindung aus. Wähle nun aus, dass die Bankverbindung für Guthaben genutzt werden soll. Anschließend klicke auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“. Dein Konto für Rückerstattungen/Gutschriften ist nun eingerichtet.

  • Wo finde ich meine letzte Rechnung und andere Dokumente zu meinen Verträgen im Kundenportal?

    Besuche den Menüpunkt " Postfach". Hier findest du für jedes Vertragskonto alle relevanten Dokumente wie z. B. Rechnungen und Vertragsbestimmungen und kannst diese bei Bedarf herunterladen. 

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht. Gibt es irgendwo eine Erklärung?
  • Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Flensburg?

    Die für dich gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du unter „Produkte & Verträge“ im Unterpunkt „Vertragsübersicht“, im Abschnitt „Dokumente zum Produkt“.

  • Wie melde ich mich aus dem Kundenportal ab bzw. logge mich aus?

    Klicke den ButtonLogout“ in der oberen rechten Ecke.  Auf dem Mobilgerät klickst du zum Logout erst auf das Männchen und dann auf den Logout-Pfeil.

  • Wie lösche ich mein Kundenkonto?

    Möchtest du das Kundenportal der Stadtwerke Flensburg nicht mehr nutzen, wähle den Menüpunkt "Mein  Konto" aus. Klicken Sie dann auf "Kundenkonto löschen" und folge den Anweisungen.

    Ist dein Konto gelöscht, kannst du deine Verträge nicht mehr online einsehen und bearbeiten oder deine Dokumente herunterladen. Du kannst dich jedoch jederzeit wieder neu im Kundenportal registrieren.

  • Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wo kann ich meine neue Bankverbindung hinterlegen bzw. eine Lastschriftänderung vornehmen?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Wähle ggf. das Vertragskonto aus, für das du deine Bankverbindung ändern möchten. Gebe deine neue Bankverbindung ein oder wähle eine vorhanden Bankverbindung aus und wähle aus, ob du diese für Forderungen und/ oder Guthaben verwenden möchtest. Gebe im nächsten Schritt an, ab wann die neue Bankverbindung gültig sein soll.  Klicke anschließend auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“.

FAQ Persönliche Daten

  • Warum kann ich meine persönlichen Daten nicht ändern?

    Im Menüpunkt "Mein Konto" kannst du nur deine Telefonnummern und deine E-Mail-Adresse ändern. Eine Änderung deines Namens ist hier nicht möglich, da dies eine Änderung des Vertragspartners bedeuten würde.

    Möchtest du den Vertragspartner ändern, wende dich gern an unser Serviceteam, telefonisch unter 0461 487-4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Bist du im Kundenportal eingeloggt, nutze gern auch unser Kontaktformular. Du erreichst es, indem du auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klickst.

    Eine Änderung deiner Adresse ist hier ebenfalls nicht möglich, da dies eine Änderung der Lieferadresse bedeuten würde.

    Wenn du umziehen möchtest, nutze einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehe dazu in den Menüpunkt "Produkte & Verträge" und wähle den Punkt „Umzug“ aus.  Folge dort den Anweisungen und nehme deine Verträge einfach mit an deine neue Adresse.

    Wenn du deine Rechnungsadresse ändern möchtest, gehe in den Menüpunkt „Zahlungen“ und wähle dort den Punkt „Rechnungsanschrift“ aus.  Wähle nun ggf. das betreffende Vertragskonto aus und gebe entweder eine neue Adresse ein oder wähle eine bereits vorhandenen Adresse aus. Mit dem Button „Rechnungsanschrift ändern“ übermittelst du uns automatisch die Daten.

     

  • Meine Kontodaten haben sich geändert. Wo kann ich diese Daten ändern?

    Deine Kontaktdaten kannst du im Menüpunkt "Mein Konto" unter „Kontaktdaten ändern“ anpassen. Dort kannst du deine Telefonnummern und deine E-Mail-Adresse ändern.

    Achtung: Deine E-Mail-Adresse ist gleichzeitig dein Benutzername für den Login. Durch eine Änderung deiner E-Mail-Adresse änderst du automatisch auch deine Login-Daten!

    Dein Name und deine Anschrift kannst du hier jedoch leider nicht ändern. Diese Daten sind an deine Verträge gebunden und eine Anpassung würde einer Änderung der Lieferadresse und/oder des Vertragspartners gleichkommen.

    Wenn du umziehen möchtest, nutze einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehe dazu in den Menüpunkt "Produkte & Verträge" und wähle den Punkt „Umzug“ aus.  Folge dort den Anweisungen und nehme deine Verträge einfach mit an deine neue Adresse. 

    Wenn du deine Rechnungsadresse ändern möchtest, gehe in den Menüpunkt „Zahlungen“ und wähle dort den Punkt „Rechnungsanschrift“ aus.  Wähle nun ggf. das betreffende Vertragskonto aus und gebe entweder eine neue Adresse ein oder wähle eine bereits vorhandenen Adresse aus. Mit dem Button „Rechnungsanschrift ändern“ übermittelst du uns automatisch die Daten.

    Möchtest du den Vertragspartner ändern, wende dich gern an unser Serviceteam, telefonisch unter 0461 487- 4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Bist du im Kundenportal eingeloggt, nutze gern auch unser Kontaktformular. Du erreichst es, indem du auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klickst.

FAQ Rechnung und Zahlungen

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht. Gibt es irgendwo eine Erklärung?
  • Wo finde ich meine letzte Rechnung und andere Dokumente zu meinen Verträgen im Kundenportal?

    Besuche den Menüpunkt " Postfach". Hier findest du für jedes Vertragskonto alle relevanten Dokumente wie z. B. Rechnungen und Vertragsbestimmungen und kannst diese bei Bedarf herunterladen. 

  • Ich erhalte eine Gutschrift und möchte ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen. Wie und wo kann ich das tun?

    Sofern du deine Zahlungen selbst überweist und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmst, kannst du online ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen.

    Besuche dafür den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Im nächsten Schritt wähle das gewünschte Vertragskonto aus für das du ein Konto für Gutschriften/Rückerstattungen hinterlegen möchten. Gebe nun deine IBAN in das vorgesehene Feld ein oder wähle eine bestehende Bankverbindung aus. Wähle nun aus, dass die Bankverbindung für Guthaben genutzt werden soll. Anschließend klicke auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“. Dein Konto für Rückerstattungen/Gutschriften ist nun eingerichtet.

  • Meine letzte Lastschrift ist geplatzt. Jetzt möchte ich mein SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Wo kann ich das tun?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Im nächsten Schritt wähle das gewünschte Vertragskonto aus, für das du dein Lastschriftmandat erneuern möchtest. Gebe nun deine IBAN in das vorgesehene Feld ein oder wähle eine bestehende Bankverbindung aus. Wähle nun aus, ob die Bankverbindung für Forderungen und/oder für Guthaben genutzt werden soll. Anschließend klicke auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“. Deine Zahlart ist nun auf SEPA-Lastschrift umgestellt und dein SEPA-Lastschriftmandat erneuert.

  • Ich möchte nicht mehr am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Was muss ich tun?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Wähle ggf. das Vertragskonto aus, für das du das SEPA-Lastschriftverfahren deaktivieren möchtest. Klicke anschließend auf den Button „Forderungs- und Guthabenbankverbindung stornieren“. Für deine Forderungen gilt nun automatisch die Zahlungsart „Überweisung“. Für Guthabenauszahlungen ist nun keine Bankverbindung mehr hinterlegt. Im Falle eines Guthabens bitten wir dich, uns deine Bankverbindung zur Auszahlung erneut online mitzuteilen. Damit ist Ihr SEPA-Mandat gelöscht und du musst deine Abschläge und weitere Zahlungen ab sofort selbst zu den anstehenden Fälligkeiten überweisen.

    Bitte beachte, dass keine separaten Zahlungsaufforderungen für deine Abschlagszahlungen von uns erhalten. Deinen aktuellen Abschlagsbetrag findest du im Punkt " Zahlungen " im Unterpunkt „Abschlagsplan“ auf deiner Vertragsbestätigung oder deiner aktuellen Verbrauchsabrechnung. Die relevanten Bankdaten findest du ebenfalls auf deiner Vertragsbestätigung sowie deiner aktuellen Verbrauchsabrechnung.

  • Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wo kann ich meine neue Bankverbindung hinterlegen bzw. eine Lastschriftänderung vornehmen?

    Besuche den Menüpunkt " Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Bankdaten“ aus. Wähle ggf. das Vertragskonto aus, für das du deine Bankverbindung ändern möchten. Gebe deine neue Bankverbindung ein oder wähle eine vorhanden Bankverbindung aus und wähle aus, ob du diese für Forderungen und/ oder Guthaben verwenden möchtest. Gebe im nächsten Schritt an, ab wann die neue Bankverbindung gültig sein soll.  Klicke anschließend auf „Bankdaten für ausgewählte Vertragskonten ändern“.

  • In meinem Vertrag gibt es kein Eingabefeld für meinen neuen Abschlag. Warum?

    Wird dir kein Eingabefeld für deine neuen Abschlagsbetrag angezeigt, ist aktuell keine Abschlagsanpassung möglich. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. steht deine Verbrauchsabrechnung kurz bevor oder du hast bereits die maximale Anzahl an Änderungen erreicht. 

  • Ich möchte gerne meinen Abschlag anpassen. Wo und wie geht das?

    Besuche den Menüpunkt "Zahlungen" und wähle den Unterpunkt „Abschlagsplan“ aus.  Gebe nun deine gewünschten neuen Abschlagsbetrag in das Eingabefeld ein und klicke auf "Abschlagsbetrag ändern". Der Hinweistext zeigt dir an, ab wann der neue Abschlagsbetrag erstmalig fällig wird. In der Regel ist dies mit der nächsten Abbuchung bzw. Überweisung der Fall. Steht deine nächste Abbuchung/Überweisung jedoch kurz bevor, kann es sein, dass dein neuer Abschlag erst für die übernächste Abbuchung/Überweisung berücksichtigt werden kann.

    Bitte beachte, dass Abschlagsanpassungen nur zweimal im Abrechnungszeitraum möglich sind und Abschlagssenkungen nur 10 % mehr oder weniger betragen dürfen. Bedenke außerdem, dass eine Abschlagssenkung zu Nachforderungen in deiner nächsten Verbrauchsabrechnung führen kann.

    Abschlagserhöhungen sind in der Höhe nicht beschränkt.

  • Ich möchte meine Rechnungen und/oder sonstigen Schriftverkehr nur noch digital im Kundenportal erhalten. Ist das möglich?

    Ja, das ist möglich. Besuche den Menüpunkt "Postfach". Sofern du deine Rechnung noch per Post erhältst, siehst du bei der Versandart den Hinweis „Dokumente per Post“. Mit Klick auf den Button „Umstellen auf Online-Dokumente“ übermittelst du uns automatisch den Wunsch, deine Dokumente zukünftig nur noch digital zu erhalten. Du erkennst dies nun an der Versandart „Online-Dokumente“. Deine Dokumente und Rechnungen legen wir dir dann in dein Online-Postfach. Liegt dort ein neues Dokument, benachrichtigen wir dich per E-Mail

FAQ Verträge und Produkte

  • Ich sehe nur meine Stromverträge. Wo sind meine Erdgasverträge?

    Im Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ siehst du oben zwei Reiter ‚Strom‘ und ‚Erdgas‘ zwischen denen du wechseln kannst. In dem jeweiligen Reiter werden die entsprechenden Energieverträge angezeigt.

  • Ich möchte gern in ein anderes Energieprodukt wechseln. Wie geht das?

    Besuche dazu den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wähle den Vertrag aus, in dem du das Energieprodukt wechseln möchtest. Klicke auf den runden Button ‚Produkt wechseln‘. Du kannst nun ein neues Energieprodukt auswählen und bestellen.

    Der Button ‚Produkt wechseln‘ wird nicht angezeigt. Was muss ich tun?
    Wird dir in einem Vertrag der Button ‚Produkt wechseln‘ nicht angezeigt, kann dies unterschiedliche Gründe haben: Eventuell wurde dein Vertrag bereits beendet oder gekündigt. Gegebenenfalls befindet sich dein Vertrag noch in der Mindestvertragslaufzeit, sodass du diesen erst, nach deren Ablauf auf ein anderes Produkt, umstellen kannst.

  • Wo finde ich aktuelle Preise?

    Ihre aktuellen Preise findest du im Menüpunkt ‚Meine Verträge‘. Wähle dort den Vertrag aus, für den du die Preise einsehen möchtest. Du siehst nun deinen aktuellen Arbeits- und Grundpreis in der Übersicht.

  • Kann ich einzelne Verträge wieder aus der Ansicht in meinem Kundenkonto entfernen?

    Du kannst einzelne Verträge bzw. Geschäftspartner jeder Zeit aus deiner Ansicht entfernen. Besuche dazu den Menüpunkt ‚Meine Daten‘. Unter deinen Kontaktdaten befindet sich der Bereich ‚Weitere verwaltete Kundenkonten‘. Wähle den Geschäftspartner aus, den du entfernen möchten, und klicke auf ‚Geschäftspartner entfernen‘.

    Achtung: Anschließend kannst du die zugehörigen Energieverträge nicht mehr online verwalten und Rechnungen nicht mehr einsehen. Du kannst den Geschäftspartner aber jederzeit wieder hinzufügen oder in einem neuen Kundenkonto registrieren. Hierfür benötigst du die Vertragskonto- und Zählernummer des jeweiligen Geschäftspartners.

  • Kann ich weitere Verträge zu meinem Kundenkonto hinzufügen und in meinem Kundenkonto verwalten?

    Ja, das geht ganz einfach: Besuche den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ oder ‚Meine Daten‘ und klicke dort auf den Button ‚Weiteren Geschäftspartner hinzufügen‘. Es öffnet sich ein Fenster, in das du nun bitte die Vertragskontonummer sowie die Zählernummer (beide findest du auf deiner Vertragsbestätigung oder deiner letzten Verbrauchsabrechnung) des Vertrags eingibst, den Sie zu deinem Kundenkonto hinzufügen möchtest.

    Sofern der hinzugefügte Geschäftspartner Rechnungen per Post erhält, fragen wir dich im nächsten Schritt, ob du den Geschäftspartner auf umweltfreundliche E-Mail-Rechnung umstellen möchtest. Wählen ‚ja‘ aus, wenn du einverstanden bist und ‚nein‘, wenn der Geschäftspartner Rechnungen auch weiterhin Post bekommen soll.

    Sofern du "ja" wählst oder der Geschäftspartner bereits Rechnungen per E-Mail erhält, fragen wir dich als nächstes, an welche E-Mail-Adresse wir die Rechnungen für den hinzugefügten Geschäftspartner künftig versenden dürfen. Wähle eine E-Mail-Adresse aus oder hinterlege eine neue. Klicke nun auf "Hinzufügen".

    Wir fügen dann alle Energielieferverträge dieses Geschäftspartners zu deinem Kundenkonto hinzu. Du hast jederzeit die Möglichkeit, einzelne Geschäftspartner wieder aus deiner Ansicht zu entfernen.

  • Ich möchte einen neuen/weiteren Vertrag abschließen bzw. eine neue Lieferstelle anmelden, was muss ich tun?

    Besuche den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und klicke dort auf den grünen Button ‚Weiteren Vertrag abschließen‘. Alternativ klicke unten auf der Startseite des Kundenportals auf ‚Neuen Vertrag abschließen‘. Danach wirst du zu unserer Online-Bestellung weitergeleitet, wo du zunächst zwischen Strom und Erdgas (in der Region Flensburg auch Glasfaser) wählen kannst. Im Anschluss suche dir, das für dich passende Energie-Produkt aus, und schließen deine Bestellung ab.

  • Wo finde ich Informationen zu meinem Vertrag/zu meinen Verträgen?

    Besuche den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘. Über den oberen Reiter kannst du nun - sofern vorhanden - zwischen deinem Strom- und Erdgasverträgen wechseln. Klappe nun den gewünschten Vertrag durch Anklicken auf. Nun siehst du alle Informationen zum gewählten Vertrag.

  • In meinem Umfeld kam es zu einem Sterbefall/Todesfall, was muss ich jetzt tun?

    Sollte bedauerlicherweise bei dir im Umfeld ein Todesfall vorliegen, benötigen wir immer die Sterbeurkunde in Kopie. Abhängig vom Fall kann für die laufenden Verträge eine Namensänderung vorgenommen werden oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Kontaktiere uns einfach per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de oder besuche uns persönlich im Kundenzentrum in der Nikolaistraße 5 in Flensburg.

FAQ Verbräuche und Zählerstände

  • Wo kann ich einen neuen Zählerstand mitteilen?

    Besuche den Menüpunkt ‚Verbrauch‘, Unterpunkt “Zählerstandserfassung”. Wähle ggf. das gewünschte Vertragskonto und den gewünschten Zähler aus. Du kannst deinen Zählerstand nun eintragen und speichern. Wünschst du dir eine Eingangsbestätigung, so zeige dies über einen Haken im entsprechenden Feld vor dem Absenden an.

  • Wo kann ich meine Zählerstände einsehen?

    Besuche den Menüpunkt ‚Verbrauch‘, Unterpunkt "Zählerstandserfassung" und wähle ggf. das betreffende Vertragskonto aus. Klicke im Vertragskonto nun auf “Übersicht”. Es öffnet sich eine Tabelle, in der du deine vergangenen Zählerstände einsehen kannst.

  • Wo kann ich meinen Verbrauch sehen?

    Besuche den Menüpunkt ‚Verbrauch‘, Unterpunkt ‚Verbrauchshistorie‘ und wähle ggf. das gewünschtes Vertragskonto aus.  Du siehst nun deine Verbräuche aufgeteilt auf deine Abrechnungszeiträume.

FAQ Umzug und Kündigung

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Besuche den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wähle den Vertrag, den du ggf. kündigen möchten. In der Übersicht siehst du nun den nächstmöglichen Kündigungstermin für deinen Vertrag.

  • Ich ziehe um und möchte die Stadtwerke Flensburg mitnehmen. Wo kann ich meinen Umzug mitteilen?

    Besuche den Menüpunkt "Meine Verträge" und wähle durch Klick den Vertrag aus, mit dem du umziehen möchten. Klicke nun auf den runden Button "Umzug melden" und folge den Anweisungen.

    Du möchten mit einem Fernwärme- und /oder Wasservertrag umziehen?
    Leider ist ein Umzug mit einem Fernwärme- und/oder Wasservertrag nicht online möglich. Wende dich gern an unser Serviceteam: telefonisch unter 0461 487-4440.

    Du möchtest mit deinem Glasfaservertrag umziehen?
    Wenn du innerhalb unseres Versorgungsgebiets umziehst und in deinem neuen Zuhause schon ein Glasfaseranschluss vorhanden ist, schreibe uns einfach eine E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de mit deiner Kundennummer, alter und neuer Adresse sowie dem Umzugsdatum, ab wann wir die Leitung für dich in deinem neuen Zuhause freischalten dürfen. Den Rest erledigen wir für dich.
    Solltest du in einen Stadtteil ziehen, den wir bereits ausgebaut, du aber an der Adresse noch keinen Glasfaseranschluss hast, kannst du diesen jederzeit bei uns in Auftrag geben. Notwendige Formulare auf unsere Website finden.
    Wenn du an eine Adresse außerhalb unseres Versorgungsgebiets ziehst, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

FAQ Sonstiges I Weitere Funktionen

FAQ Zahlungsschwierigkeiten

  • Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

    Wenn du deine Rechnung nicht bezahlen kannst

    Rechnungen und Abschläge müssen grundsätzlich pünktlich bezahlt werden. Manche Umstände erschweren dies allerdings.

    Wenn du Schwierigkeiten hast, Ihre Stadtwerke Flensburg Rechnungen zu begleichen, trete bitte mit uns in Kontakt. Wir stehen dir gern zur Seite und finden gemeinsam eine Lösung.

    Telefon: 0461 487-1250

    Bitte warte nicht erst bis zur ersten Mahnung, denn dann entstehen bereits Mahnkosten. Bei regelmäßigen Mahnungen musst du zudem eine Vorauszahlung (zusätzlicher Abschlag) leisten. Ein kompletter Mahnprozess kann sich so schnell auf über 150,00 Euro belaufen.

  • Sie haben eine Sperrankündigung erhalten?

    Bei einer Sperrankündigung hast du folgende Zahlungsmöglichkeiten:

    • Barzahlen bei einem unserer Partnerunternehmen
    • Bareinzahlung bei der Bank - Zeige den Einzahlungsbeleg im Kundenbüro der Stadtwerke Flensburg vor oder sende uns diesen per E-Mail oder Fax zu. Stelle bitte zusätzlich durch einen Telefonanruf sicher, dass dein Geld bei uns eingegangen ist.
    • Überweisung. Diese wird nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Nachweis der Kontobelastung akzeptiert.

    Wichtig ist, dass du bei einer Bareinzahlung bei der Bank und bei einer Überweisung Ihre Geschäftspartner- sowie die Vertragskontonummer angibst, damit wir deine Zahlung eindeutig identifizieren können.

  • Ihr Zähler wurde bereits gesperrt?

    Erst wenn Sie die kompletten Forderungen bei uns beglichen haben, erhältst du wieder Energie für dein Zuhause. Erfrage bitte den genauen Gesamtbetrag* telefonisch unter 0461 487-1250.

    *Die Forderungen setzen sich aus den offenen Rechnungen sowie den Mahn-, Sperr- und Entsperrkosten zusammen. Inbegriffen sind auch Schulden aus alten Wohnungen.

    Bei einer Zählersperrung hast du folgende Zahlungsmöglichkeiten:

    • Barzahlen bei einem der Partnerunternehmen.
    • Bareinzahlung bei der Bank ‒ Zeige den Einzahlungsbeleg im Kundenbüro der Stadtwerke Flensburg vor oder sende uns diesen per E-Mail oder Fax zu. Stelle bitte zusätzlich durch einen Telefonanruf sicher, dass dein Geld bei uns eingegangen ist.
    • Überweisung ‒ diese wird nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Nachweis der Kontobelastung akzeptiert.

    Wichtig ist, dass du bei einer Bareinzahlung bei der Bank und bei einer Überweisung deine Geschäftspartner- sowie die Vertragskontonummer angibst, damit wir deine Zahlung eindeutig identifizieren können.

    Im Anschluss vereinbare bitte telefonisch einen Termin zur Öffnung deines Zählers. Bitte beachte, dass die Öffnung bis zu drei Werktage dauern kann. Öffnungen finden in folgenden Zeiträumen statt: Mo. ‒ Do. 08:00 ‒ 16:00 Uhr, Fr. 08:00 ‒ 12:00 Uhr. Du musst bei diesem Termin anwesend sein. 

FAQ Streitbeilegung

  • Wo finde ich die Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie nach dem EnWG?

    Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Schlichtungsstelle Energie e. V.

    Friedrichstraße 133

    10117 Berlin

    Tel. 030 2757240 - 0

    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

    E-Mail senden an: info@schlichtungsstelle-energie.de

  • Wie können Streitigkeiten beigelegt werden?

    Schlichtungsstelle

    Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass du dich an unser Unternehmen gewandt hast und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

    Schlichtungsstelle Energie e. V.

    Friedrichstraße 133

    10117 Berlin

    Tel. 030 2757240 - 0

    Website der Schlichtungsstelle

    E-Mail senden an: info@schlichtungsstelle-energie.de

    Für Verträge in den Bereichen Fernwärme und Wasser nehmen die Stadtwerke Flensburg GmbH an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 

  • Kann ich online einen Streit beilegen?

    Online Streitbeilegung

    Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Internetplattform (‚OS-Plattform‘) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu erhalten. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die aus Verpflichtungen im Zuge eines Online-Kaufvertrages oder Online-Dienstleistungsvertrages erwachsen. Die OS-Plattform aufrufen.

FAQ Bereich Netze

FAQ Strom Netzanschluss

  • Wo muss der Hausanschlussraum liegen?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.
    Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).

  • Wie groß muss der Hausanschlussraum sein?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden. 
    Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.

    Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in ‚Heißwasser‘ = Fernwärme und die anderen Sparten.

  • Kann ich den Tiefbau selber leisten?

    Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen, jedoch nur nach Vorgabe der Stadtwerke Flensburg. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell.

    Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.

  • Wo bekomme ich die Leerrohre für die Hauseinführung?

    Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommst du im Fachhandel. Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten.

  • Wie muss die Hauseinführung beschaffen sein?

    Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.
    Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.
    Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich.

  • Wie sollte die Leitungsführung über das Grundstück aussehen?

    Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf auch später nicht überbaut oder bepflanzt werden.

  • Wie setzen sich die Kosten für einen Strom-Hausanschluss zusammen?

    Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss Strom werden aus einem Grundpreis und einem Meterpauschalpreis gebildet.
    Du bezahlst nur die tatsächliche Leitungslänge, die vom örtlichen Netz bis zu deiner Anlage benötigt wird.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung der Anmeldung meines Hausanschlusses?

    Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen deine Anmeldungen zu bearbeiten. Plane diese Zeit bitte mit ein!

  • Was benötigen wir von Ihnen?

    Was benötigen wir von dir?

    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW oder kVA.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist zu beachten?

    In den Netzgebieten der Stadtwerke Flensburg gelten grundsätzlich die von uns veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Dein Installateur kennt sich mit diesen aus.

    Auf den folgenden Seiten ist die Abwicklung, aufgeschlüsselt nach Spannungsebene, beschrieben. Bitte setze dich bei Fragen, am besten bereits vor Umsetzung, mit uns in Verbindung. Ansprechpartner findest du auf den jeweiligen Seiten. 

FAQ Hausanschluss Fernwärme

  • Was benötigen wir von dir?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittpunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist die Verbindung der Fernwärmeübergabestation in deiner Immobilie mit den Fernwärmenetzleitungen.

    Diese Netzleitungen liegen in der Regel im öffentlichen Grund und versorgen ganze Stadtteile und Orte mit der energiefreundlichen Fernwärme.
    Für den Anschluss an das Fernwärmenetz werden zwei Leitungen benötigt.

    Über die Vorlaufleitung (rot) wird das heiße Fernwärmewasser zugeführt und die Rücklaufleitung (blau) dient der Rückführung des abgekühlten Wassers zum Kraftwerk.
    Die Leitungen werden durch das Mauerwerk geführt und enden mit jeweils einem Absperrhahn im Heizungsraum. Diese Absperrhähne stellen gleichzeitig auch die Liefergrenze dar. Nach den Absperrhähnen bildet die Fernwärmeübergabestation den Hauptbestandteil des Hausanschlusses.
    Die Übergabestation übergibt die Wärme des Fernwärmewassers in den Heizkreislauf der Immobilie und misst über den in der Messstrecke eingebauten Fernwärmezähler den Verbrauch.

FAQ Netzanschluss Trinkwasser

  • Was benötigen wir von dir?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 sowie die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Spitzenvolumenstrom in Liter/Sekunde.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist ein Netzanschluss Trinkwasser?

    Der Trinkwasserhausanschluss ist Teil des öffentlichen Versorgungsnetzes für Ihr Lebensmittel Trinkwasser. Er stellt die Verbindung vom Versorgungsnetz mit der Anlage in Ihrem Haus her. Die technische Ausführung ist nur durch einen vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zugelassenen Fachbetrieb herzustellen, der auch bei uns registriert ist.

    Stelle schon vor Beginn der Arbeiten an deiner Anlage die Frage, ob der Installationsbetrieb an den Trinkwasseranlagen arbeiten darf. Trinkwasser ist ein Lebensmittel: Arbeiten an der Anlage können Auswirkung auf die Qualität deines Trinkwassers haben. Es ist nur Material einzubauen, welches den Anforderungen entspricht und sich nach der Beschaffenheit des Trinkwassers richtet.

FAQ Eichung - Strom, Wasser, Erdgas und Wärme

  • Was genau sind Messgeräte, die bereits 10, 20 und mehr Jahre alt sind?

    Auch bei diesen älteren Messgeräten, insbesondere bei Elektrizitätszählern, kannst du davon ausgehen, dass sie aufgrund zuverlässiger Technik über die Jahre nicht an Messgenauigkeit (siehe Stichprobenverfahren) verloren haben.

  • Was bedeuten die Kennzeichen auf den Messgeräten?

    Die geeichten Messgeräte werden mit einem Hauptstempel gekennzeichnet. Der Hauptstempel wird entweder von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle angebracht. Die Jahresbezeichnung ist zweistellig und zeigt an, wann das Messgerät geeicht wurde. Im Weiteren können die Eichbehörden anhand einer Ordnungsnummer, die auf dem Hauptstempel angegeben ist, ermitteln, in welcher staatlich anerkannten Prüfstelle oder von welcher Eichbehörde das Messgerät geeicht wurde.

  • Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ein Zähler nicht richtig misst?

    Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät innerhalb der Toleranzen den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

  • Wie verläuft eine solche Stichprobenprüfung?

    Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer mithilfe einer Stichprobenprüfung beträgt je nach Messgeräteart drei bis fünf Jahre. Diese Stichprobenprüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. die staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurde, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so ist es dennoch möglich, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als gültig geeicht gilt.

  • Wie lange gilt eine Eichung?

    Auf einem geeichten Messgerät befindet sich ein Hauptstempel, auf dem unter anderem eine zweistellige Jahreszahl steht. Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer (siehe Tabelle) hinzu, ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut zur Eichung ansteht.  

    Nachfolgend ist die Eichgültigkeitsdauer für einige Zählerarten als Beispiel aufgeführt:

    Wärmemengenzähler5 Jahre
    Warmwasserzähler5 Jahre
    Kaltwasserzähler6 Jahre
    Balgengaszähler mit a)elektronischem Messwerk
    b)Induktionswerk (mit Läuferscheibe)
    8 Jahre
    16 Jahre

    Aber: Die Eichgültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird.

  • Wer ist verantwortlich, die Messgeräte eichen zu lassen?

    Verantwortlich ist der, der die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereithält. Auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. Wenn du also über einen Zähler den Energie- oder Wasser-Verbrauch deines Mieters oder Untermieters abrechnen, bist du verpflichtet, diesen Zähler eichen zu lassen. Die Eichpflicht kann nicht durch vertraglich gefasste Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern umgangen werden. Entsprechende Bestimmungen findest du z. B. in der Heizkostenverordnung und im Eichgesetz.

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