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01.12.2022

Ratsversammlung beschließt Dokumente zur Klimaneutralität der Stadtwerke Flensburg 2035

Am 01. Dezember 2022 hat die Ratsversammlung der Stadtwerke Flensburg die Weichen für die Klimazukunft der Stadtwerke gestellt. Sie beschloss einstimmig zwei Dokumente, in dem alle Schritte auf dem Weg der Stadtwerke zur Klimaneutralität festgelegt sind. Im ersten Dokument legt die Ratsversammlung fest, dass Flensburgs Energieversorger in seiner Energieerzeugung grundsätzlich ab 2028 nur noch max. 50 %, ab 2032 noch max. 25 % und ab 2035 0 % der CO₂-Mengen von 2019 ausstoßen soll. Die Stadtwerke Flensburg werden die dadurch wegfallenden Leistungen durch CO₂-freie erneuerbare Energien ersetzen. Ergänzt wird der erste Beschluss durch einen Zweiten, der einen Zeitplan beinhaltet, in dem ein aus heutiger Sicht sinnvoller Maßnahmenkatalog für den Klimaschutz aufgeführt ist. Verbunden mit dem Ratsbeschluss sind Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe in die Klimaneutralität der Region.

Für jede Maßnahme ist ein Jahr zur Inbetriebnahme vorgesehen, in dem sie bei Erfüllung aller technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von den Stadtwerken umzusetzen ist. So wird ausgeschlossen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadtwerke durch die Umsetzung überbeansprucht wird und Wärmepreise für Kunden überproportional steigen. Diese Rahmenbedingungen sind für jede einzelne Maßnahme festgelegt.

Basis für diesen Maßnahmenkatalog ist das Abschlussdokument des Arbeitskreises Transformation, dass alle Mitglieder des Arbeitskreises am 23. November 2022 einstimmig verabschiedet haben. Bereits seit Anfang 2022 haben dort Vertreter der Stadtwerke, des Bündnisses Klimabegehren Flensburg, der Ratsversammlung, des Stadtwerke-Aufsichtsrats sowie der Stadtverwaltung Flensburg an diesem Dokument gearbeitet und erfolgreich um Abschluss gebracht.

Grundlage der Arbeit waren neben den bisher bereits erfolgten Untersuchungen der Stadtwerke die Wünsche des Klimabegehrens Flensburg.

Arne Rüstemeier, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Flensburg, ist zufrieden: „Ich freue mich, dass nach Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Stadtwerke jetzt auch die Ratsversammlung mit diesen beiden Beschlüssen die stetige Transformation der Stadtwerke zur Klimaneutralität bis 2035 festgeschrieben hat, dabei aber trotz aller Ambitionen Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit auch für die Flensburger Bürgerinnen und Bürger voranstellt.“ Thorsten Kjärsgaard, Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ergänzt: „Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, das Klimaziel des Pariser Klimaabkommens in die Praxis umzusetzen und damit der Verantwortung gegenüber unserem Planeten und unseren Folgegenerationen gerecht zu werden.“ Für Dr. Dirk Wernicke, Geschäftsführer der Stadtwerke, gibt das Planungssicherheit: „Den Beschluss unserer Gremien und das damit verbundene Vertrauen in die Geschäftsleitung der Stadtwerke begrüße ich sehr. Dies stellt eine gute und belastbare Basis für die weitere Konkretisierung des Transformationsplanes und die damit verbundenen Aktivitäten dar. Es geht hier um die Umstellung des Flensburger Energiesystems, für das wir über mehrere Jahre hinweg einen dreistelligen Millionenbetrag investieren werden.“

Den finalen Transformationsplan zur Klimaneutralität, der auf den Beschlüssen der Ratsversammlung aufbaut und Basis für die Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist, werden die Stadtwerke bis spätestens Ende 2023 fertigstellen. Dort wird weiter konkretisiert, wie Flensburgs Energiesystem der Zukunft aus heutiger Sicht aussehen soll. Dieser finale Plan wird wesentlich detaillierter und deutlich technischer ausfallen als das aktuelle Dokument. Ziel für den Transformationspfad ist nicht nur, dass er technisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial machbar ist.

In der Präambel des Abschlussdokuments ist dazu folgender Rahmen festgelegt: „Die SWFL machen sich das Ziel bis 2035 vollständig aus der fossilen Energieerzeugung auszusteigen zu eigen unter der Voraussetzung, dass alle wenn…dann-Beziehungen der im Dokument genannten Maßnahmen zu 100 % im Hinblick auf die Gesamtwirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, technische Machbarkeit, Verfügbarkeit regenerativer Energieträger/Brennstoffe, Flächenverfügbarkeit, Umsetzbarkeit bei Kunden sowie Durchführung der Maßnahmen durch Gebäudeeigentümer bei der jeweiligen Maßnahme erfüllt sind.“

Grundsätzlich wird die Umstellung zur Klimaneutralität in drei Phasen erfolgen:

1. Kohleausstieg

Diese Phase läuft seit 2008 und ist mit Inbetriebnahme der nächsten, Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) Kessel 13 nahezu abgeschlossen. Dann verbleibt nur noch ein Kohlekessel, der im Normalfall nur noch für Spitzenlasten und zur Reserve im Einsatz sein soll. Die Hauptlast der Energiezeugung wird auf den beiden GuD-Anlagen liegen. So reduzieren sich die CO₂-Emissionen um rund 40 Prozent bei gleicher Erzeugungsmenge.

2. Elektrifizierung der Wärmeproduktion

Ein zweiter Elektrodenheizkessel mit einem Wärmespeicher soll bereits in 2023 Wärme aus Strom produzieren. Für 2025 ist die Inbetriebnahme der ersten Großwärmepumpe geplant, die mit Flensburger Fördewasser und Strom Wärme erzeugt. Weitere Großwärme-pumpen sollen folgen.

3. CO₂-neutrale Energieträger

Diese Phase wird in den 30er Jahren beginnen.  Karsten Müller-Janßen, Geschäftsbereichsleiter Anlagenbau und Projekte bei den Stadtwerken, ist auch für die Ausgestaltung des Transformationsplans zur Klimaneutralität verantwortlich und erklärt den Planungshorizont: „Je weiter ein Projekt in der Zukunft liegt, desto schwieriger ist es, in der Gegenwart detailliert und konkret zu planen. Darum werden wir den Plan für die Dekarbonisierung immer wieder und kontinuierlich an den Stand der Technik, die Brennstoffsituation und die äußeren Rahmenbedingungen anpassen.“

Mit heutigem Wissen und Stand der Technik sind weitere Möglichkeiten für den Umbau der Energieversorgung auf Klimaneutralität denkbar. Dazu wird es nicht nur eine Lösung geben, sondern es wird eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich sein. Dazu zählen aus heutiger Sicht:

  • Einsatz von Biomasse aus Alt- und Restholz
  • weitere Elektrodenheizkessel
  • Absenkung der Vorlauftemperaturen des Fernwärmewassers. Dies wird nicht einmalig geschehen, sondern ist ein mehrjähriger Prozess
  • große, saisonale Wärmespeicher, die Wärme über mehrere Monate speichern können
  • dezentrale Einspeiser:  Abwärme aus der Industrie könnte in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg eingespeist werden. Das Potenzial in Flensburg ist aber limitiert
  • Letztendlich müssen auch die Reserveheizwerke an den drei Flensburger Standorten auf biogene Brennstoffe umgerüstet werden.

Über den Stand der Umsetzung des Transformationspfades werden die Stadtwerke regelmäßig in ihren Aufsichtsgremien berichten.