Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst
Digitale Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (Europäische Union [EU]) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadtwerke-flensburg.de zu erreichende Website.
Diese Erklärung enthält:
- Barrieren oder Unterstützungsbedarf melden
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Beschwerdemanagement, Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren
- Kontaktinformationen für die verantwortlichen Stellen bei den Stadtwerken Flensburg
Barrieren melden oder Unterstützungsbedarf
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Infos zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren.
Sie brauchen technische Unterstützung oder haben Fragen zu unseren Produkten? Dann wenden Sie sich an unser Team Kundenservice:
Kontaktdaten Kundenservice
Anschrift:
Stadtwerke Flensburg GmbH
Kundenzentrum:
Mo - Mi + Fr: 9 - 16 Uhr
Do: 9 - 18 Uhr
Kundencenter:
Mo - Fr: 8 - 18 Uhr
Online Service:
Unser aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar mit den Anforderungen, die sich aus § 12b LBGG i. V. m. BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der europäischen Norm EN 301549 W2.1.2 (2018-08) bzw. der Web Content Accessibility Guidelines CW (AG) 2.1 ergeben.
Bisherige und aktuelle Bemühungen, um die Barrierefreiheit auf unserer Website umzusetzen:
Die Stadtwerke Flensburg GmbH haben Barrierefreiheit im Web zu ihrem Leitbild gemacht und in einem eigenen Projekt unter anderem folgende Anstrengungen unternommen, um diese Website barriereärmer zu gestalten:
- Wir haben ein Audit zur Barrierefreiheit durchführen lassen und die daraus abzuleitenden Anpassungen zum überwiegenden Teil umgesetzt.
- Die Farben im Corporate Design wurden so verändert, dass Kontraste im Sinne der Barrierefreiheit einfacher herzustellen sind.
- Als nicht-ausreichend stark erkannte Kontraste wurden entsprechend angepasst.
- Die Navigation mit der Tastatur wurde grundlegend überarbeitet und verbessert.
- Das responsive Design wurde verbessert.
- Fremdwörter und Begriffe aus anderen Sprachen werden gekennzeichnet und erläutert.
- Es sind Anpassungen erfolgt, um eine bessere Verarbeitung durch Screenreader zu erreichen.
- Die Bilder wurden im Sinne der Barrierefreiheit beschrieben.
- Die Möglichkeit zur Untertitelung für eingebundene Videos von YouTube wurde bereitgestellt.
- Eine logische Überschriftenstruktur sowie klare Seitenstruktur durch das Design und Navigationsmöglichkeiten wurde angelegt.
In Zukunft werden die nötigen Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit durch interne Schulungen und der Integration in die täglichen Aufgaben weiter fortgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei und werden von uns bearbeitet:
- PDF-Dokumente (Portable Document Format) - wir arbeiten weiter an einer barrierefreien Veröffentlichung dieser.
- Einige PDF-Dateien, die nach dem 23.09.18 erstellt und veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Die Umwandlung aller Dokumente in barrierefreie Versionen stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Die Folge wäre eine überdurchschnittlich hohe Organisationslast sowie erhebliche finanzielle Last. Es stehen nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung, alle betroffenen Dateien barrierefrei zu erschließen. Zudem fallen Sie somit nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. a Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Inhalte von Dritten: Einige PDF-Dokumente haben Inhalte von Dritten zum Gegenstand, die nicht unserer Zuständigkeit und Kontrolle unterliegen. Diese PDF-Dokumente dürfen von uns nicht verändert werden. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 (4) lit. e Richtlinie (EU) 2016/2102). Es wird darauf hingewiesen, dass die Urheber diese in barrierefreien Formaten einreichen.
- der Consent Manager zur Einholung der Cookiezustimmung oder -ablehnung
- die korrekte Auszeichnung von Verlinkungen und Buttons
- die konsistente Bezeichnung von Elementen
- Alternativtexte für Bilder, Icons und PDF-Dateien sind noch nicht vollständig hinterlegt.
- die korrekte Auszeichnung von Titel Attributen
- der Button Kundenwechsler, um zwischen den verschiedenen Bereichen Privatkunden, Gewerbekunden, Individualkunden und Wohnungswirtschaft zu wechseln
- Der Begriff ‘weiterlesen’ und ‘mehr’ in Slidern und Teasern entspricht noch nicht vollständig den Grundlagen der Erwartbarkeit.
- interaktive Karten über Baustelleninformationen, Lade-Infrastruktur und Glasfaserausbaugebiete
- Ankernavigation
- Überschriftenstruktur vor Zitaten
- Klickverhalten: Erwartbarkeit der weiterführenden Seitenstruktur
- Umbruch der Breadcrum-Navigation
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie EU 2016/2102 erfolgte mittels einer Selbstüberprüfung. Die Stadtwerke Flensburg arbeiten intensiv daran, die Zugänglichkeit ihrer Website und Anwendungen weiter zu verbessern.
Beschwerdemanagement, Durchsetzungsvermögen und Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle an die zentrale Beschwerdestelle nach § 12e LBGG wenden. Das können Sie mit einer E-Mail, einem Formular, durch einen Anruf, mit einem Brief oder in einem persönlichen Gespräch machen.
Die zentrale Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet SH wurde gemäß § 12 e LBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein eingerichtet. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen des Bundes einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu unterstützen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter dieser Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail senden: bbit@landtag.ltsh.de