Für Privathaushalte
Rechnungserklärung
Auf dieser Seite erklären wir dir Schritt für Schritt deine Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung.
Für Privathaushalte
Auf dieser Seite erklären wir dir Schritt für Schritt deine Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung.
Internes und externen Netzgebiet
Rasmus erklärt die Abrechnung inkl. Preisbremse Schritt für Schritt.
Für Kunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Flensburg
Auf der ersten Seite der Rechnung gibt‘s einen Überblick über deinen Verbrauch und deine Kosten:
Die zweite Rechnungsseite gibt nun einen Überblick über den Verbrauch:
Die nächste Seite der Rechnung widmet sich den Abschlagszahlungen.
Die bisherigen Abschlagszahlungen des Beispielkunden sind nicht durch die Preisbremsen reduziert. Wie eine Übersicht der bisherigen Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der Preisbremsen aussieht, zeigen wir dir weiter unten in der Rechnungserklärung Sonderfälle in Rechnungen.
In der Tabelle darunter wird dem Kunden nun gezeigt, was er künftig monatlich zahlen muss.
Ab dem 20. April 2023 sind das bei unserem Beispielkunden 115 Euro. Dieser Betrag basiert auf dem Verbrauch aus dem Abrechnungszeitraum und dem aktuellen Vertragspreis. Da in unserem Beispiel weiterhin die Preisbremse greift, wird dieser Betrag reduziert, im Beispiel um 48,00 Euro brutto Entlastungsbetrag. Dieser Betrag berechnet sich wie folgt: Die Preisbremse lief bis Ende 2023. Auf den nächsten Abrechnungszeitraum des Beispielkunden fallen also noch 9 Monate Preisbremsen-Reduzierung. Im Beispiel des Kunden sind das 1.823,4 Kilowattstunden anteiliges Entlastungskontingent mal seinen Differenzbetrag in Höhe von 23,767451 Cent/kWh, geteilt durch 100 macht 433,38 Euro. Das ist der Entlastungsbetrag bis zum Ende des Jahres, geteilt durch 9 Monate macht das 48,15 Euro, gerundet also 48,00 Euro.
So bleibt bei unserem Beispielkunden also für die Zeit bis Ende 2023 ein monatlicher Abschlagsbetrag in Höhe von 115,00 Euro.
In der Tabelle liest sich das so: Links steht der Zeitraum „monatliche Abschlagszahlungen 20.04.2023 – 15.12.2023), dahinter kommt in Klammern der Nettobetrag 136,97 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer 26,03 Euro sind 163,00 Euro. In der nächsten Zeile links geht es weiter: abzüglich 48,00 Euro Entlastungsbetrag, das macht 115,00 Euro und dieser Betrag steht rechts in der Tabelle.
Dein neuer Abschlag wurde nicht reduziert?
Da die Preisbremse nur bis Ende 2023 lief, wird der Abschlagsbetrag ab 1.1.2024 nicht mehr reduziert. Ab dann muss der Kunde monatlich wieder die vollen 163,00 Euro zahlen. Das steht in der Zeile darunter.
Nach der Berechnung von Verbrauch und Verbrauchskosten, den Entlastungskontingenten und -beträgen der Preisbremsen sowie den alten und neuen Abschlagszahlungen bekommt der Kunde im weiteren Verlauf der Rechnung noch eine Übersicht über die Zusammensetzung seiner Energiekosten.
Gezeigt wird, wie viel Prozent der Kosten auf die Bereiche Steuern, Abgaben und Umlagen, Netz sowie Energieeinkauf, Vertrieb und Service entfallen.
Informationen zur Preisbremse, die vom 1. März bis 31. Dezember 2023 galt, sind in dieser Übersicht nicht enthalten.
Nun folgt noch eine Zusammenfassung der Vertragsdaten des Kunden sowie je nach Rechnungstyp (Erdgas/Strom) unterschiedliche Hinweise zur Rechnung.
Schritt für Schritt erklären wir deine Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung für unsere Kunden in Flensburg, Glücksburg und Harrislee sowie unsere Fernwärme-Kunden in Langballig und Tarp.
Auf der ersten Seite deiner Rechnung gibt‘s einen Überblick über deinen Verbrauch und deine Kosten.
Im Text über der Tabelle siehst du zunächst, welcher Zeitraum abgerechnet wird. Hier im Beispiel ist das der Zeitraum vom 12. März 2022 bis zum 9. März 2023. Das ist der sogenannte Abrechnungszeitraum.
In der Tabelle darunter steht zunächst, welche Kosten aufgelaufen sind. Beziehst du mehrere Energieprodukte und/oder Wasser von den Stadtwerken, sind die Kosten für die unterschiedlichen Leistungen untereinander aufgeführt. Im Beispiel bezieht der Kunde Strom, Fernwärme und Wasser von den Stadtwerken Flensburg. Im Abrechnungszeitraum sind für ihn 686,71 Euro für Strom, 222,91 Euro für Wasser und 1.353,96 Euro für Fernwärme aufgelaufen. Der Betrag von 1.353,96 Euro für Fernwärme setzt sich aus 536,99 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer und 816,97 Euro inkl. 7 % Mehrwertsteuer zusammen. Hintergrund ist, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 die Mehrwertsteuer für Fernwärme von 19 % auf 7 % reduziert wurde.
Unter diesen aufgelaufenen Kosten steht nun, in welcher Höhe du im Abrechnungszeitraum durch die Energie-Preisbremsen-Gesetze entlastet wurdest, die vom 1. März bis 31. Dezember 2023 galten. Im Beispiel hatte der Kunde Anspruch auf eine Entlastung für Strom nach dem Strom-Preisbremsen-Gesetz (StromPBG) in Höhe von 2,19 Euro sowie eine Entlastung für Fernwärme nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) in Höhe von 160,38 Euro. Diese Beträge werden – so ist es in den Gesetzen verankert – ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und von den aufgelaufenen Kosten abgezogen.
Im mittleren Teil der Tabelle wird von den Kosten zusätzlich abgezogen, was du schon bezahlt hast, zum Beispiel durch deine monatlichen Abschlagszahlungen. In unserem Beispiel werden 3.086,00 Euro abgezogen: 2.650,00 Euro bereits geleistete Zahlungen, also Abschlagszahlungen inkl. 19 % Mehrwertsteuer, und 220,00 Euro geleistete Zahlungen inkl. 7 % Mehrwertsteuer. Sowie 216,00 Euro Soforthilfe-Erstattung aus dem EWSG. Diese 216,00 Euro hat die Bundesregierung im Dezember 2022 für dich übernommen, als Abschläge für Wärme erlassen wurden. Wenn deine Rechnung den Dezember 2022 nicht umfasst oder du diese Soforthilfe-Erstattung nicht erhalten hast, gibt es diese Zeile auf deiner Rechnung nicht.
Wurden deine Abschläge im Abrechnungszeitraum durch die Energiepreisbremsen reduziert, taucht auf deiner Rechnung ggf. eine weitere Zeile "Erstattungsbetrag in geleisteten Zahlungen" auf. Dieser Betrag ergibt sich aus der Summe der monatlichen Erstattungen deines Abschlags im Abrechnungszeitraum oder dem ersten auf die Abrechnung folgenden Abschlag und reduziert somit ggf. die Summe deiner bereits geleisteten Zahlungen. Im Falle unseres Beispielkunden gibt es diese Zeile nicht. Wie sie aussieht, siehst du unten in den "Sonderfällen in Abrechnungen".
Im unteren Teil der Rechnung werden nun die ersten neuen Abschläge für die drei Leistungen Strom, Wasser und Fernwärme verrechnet. Im Falle des Beispielkunden sind das 167,00 Euro für Fernwärme, 77,00 Euro für Strom und 20,00 Euro für Wasser. Da aber im Beispiel auch die monatlichen Abschläge durch die Preisbremsen reduziert werden, werden die Abschlagszahlungen durch den „Erstattungsbetrag Abschlag StromPBG“ bzw. „Erstattungsbetrag Abschlag EWPBG“ geschmälert. Im Beispiel des Kunden bedeutet das: Seine Abschlagszahlung für Strom wird um 1,00 Euro durch das StromPBG und die Abschlagszahlung für Fernwärme um 53,00 Euro durch das EWPBG geschmälert. Der Kunde zahlt also nicht seine regulären Abschläge, sondern durch die Preisbremsen reduzierte Abschläge. Wie das genau aussieht, steht auf den Folgeseiten der Rechnung.
Unter dem Strich decken die Abschlagszahlungen des Beispielkunden seine Verbrauchskosten mehr als ab. Ein Guthaben von 774,99 Euro entsteht. Diesen Betrag zahlen die Stadtwerke Flensburg an den Kunden zurück. Er erhält eine Rückzahlung.
Unter der Tabelle im Text steht, wie du deine Rückzahlung von den Stadtwerken erhältst: Im Beispiel wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und der Betrag wird auf dein Konto überwiesen.
Auf Seite 2 der Rechnung erhältst du Hinweise zur Berechnung der Soforthilfe-Erstattung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG). Wenn deine Rechnung den Dezember 2022 nicht umfasst oder du diese Soforthilfe-Erstattung nicht erhalten hast, gibt es diesen Teil auf deiner Rechnung nicht.
Am Anfang der nächsten Rechnungsseite bekommst du einen Überblick über die neuen monatlichen Abschlagszahlungen
Im nächsten Abschnitt der Rechnung werden nach und nach deine Verbräuche und Verbrauchskosten für die einzelnen Leistungen (Strom, Fernwärme, Wasser) betrachtet. Wir beginnen mit Strom:
In der ersten Tabelle findest du den Leistungsort, also den Ort, an dem du Strom bezogen hast. Die Marktlokation und Messlokation sind eindeutige Zuordnungen dieses Ortes, die für die sogenannte Marktkommunikation und Abrechnung relevant sind. Darüber hinaus sind der lokale Netzbetreiber – in diesem Fall die Stadtwerke Flensburg selbst – sowie die Netzebene genannt. Darunter stehen Hinweise zu deinem Vertrag, wie die aktuelle Laufzeit und der nächstmögliche Kündigungstermin. In der letzten Zeile kannst du ablesen, wie viel Strom du im aktuellen und im vorherigen Abrechnungszeitraum verbraucht hast.
In der zweiten Tabelle wird dein Stromverbrauch ermittelt. Im vorderen Bereich der Tabelle ist deine Zählernummer aufgeführt. In der linken Spalte steht noch einmal die Leistung, also Strom. In der zweiten Spalte ist die Art der Zählerablesung notiert – im Beispiel wurde zweimal von dir selbst abgelesen und dreimal eine maschinelle Schätzung des Zählerstandes vorgenommen. Das passiert immer dann, wenn aus unterschiedlichen Gründen kein Zählerstand von dir oder den Stadtwerken Flensburg abgelesen und/oder übermittelt werden konnte. Dann wird der aktuelle Verbrauch auf Basis vorheriger Verbräuche geschätzt.
In der nächsten Zeile findest du das Ablesedatum, daneben den Zählerstand, die Differenz zum vorherigen Zählerstand, den Faktor (in manchen Fällen muss die Differenz aus unterschiedlichen Gründen mit einem Faktor multipliziert werden), die Einheit des Verbrauchs – also Kilowattstunden – sowie am Ende den daraus resultierenden Verbrauch. Bei mehreren Ablesungen oder Schätzungen werden die einzelnen Verbräuche aufgelistet und ergeben unter dem Strich einen Gesamtverbrauch. Im Beispiel sind das 1.866,4 Kilowattstunden Strom.
Bei Fernwärme und Wasser sind die Tabellen zur Verbrauchsermittlung auf die gleiche Weise mit den entsprechenden Einheiten aufgebaut.
In der nächsten Tabelle wird nun der Preis ermittelt. Dieser setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Kosten mit dem Arbeitspreis sowie dem jährlichen Grundpreis oder Verrechnungspreis zusammen. Zunächst werden die verbrauchsabhängigen Kosten berechnet.
Links siehst du wieder den Zähler, für den der Preis ermittelt wird. Daneben steht der Berechnungszeitraum, gefolgt von der verbrauchten Menge. Diese wird mit dem Netto-Arbeitspreis multipliziert. Rechts in der Tabelle steht dann der Netto-Verbrauchspreis.
Falls du im Abrechnungszeitraum einen neuen Arbeitspreis erhalten hast, wird die Rechnung in mehreren Zeilen und mehreren Berechnungszeiträumen mit den unterschiedlichen Preisen aufgeteilt und aufsummiert. Im Beispiel ergeben sich so 492,03 Euro netto an verbrauchsabhängigen Kosten.
Im nächsten Teil der Tabelle wird nun die Erstattung durch die Energiepreisbremse abgezogen, die vom 1. März bis 31. Dezember 2023 galt :
Links siehst du den für die Erstattung relevanten Zeitraum, im Beispiel vom 01.03.2023 bis 09.03.2023. In der Spalte daneben steht die Menge, das ist das anteilige Entlastungskontingent im Abrechnungszeitraum, im Beispiel 413,2 Kilowattstunden. In der nächsten Spalte steht der Differenzpreis, den du zahlst, das sind 0,00529320 Euro brutto. Das Entlastungskontingent wird dann mit dem Differenzbetrag multipliziert und ergibt eine Summe in Höhe von 2,19 Euro, die dir gutgeschrieben wird. Unter dem Strich bleiben für dich also Strom-Verbrauchskosten in Höhe von 684,52 Euro.
Aber wie kommen die Stadtwerke Flensburg auf diese ganzen Werte? Das wird in der Tabelle darunter erläutert.
Machen wir einen Schritt nach dem anderen:
Das gleiche Verfahren wenden wir in der Fernwärme mit den entsprechenden Referenzpreisen an.
Im Verlauf der Rechnung werden nun die Verbräuche der übrigen Leistungen (Wasser, Fernwärme) aufgeführt.
Im weiteren Verlauf der Rechnung erhältst du noch eine Übersicht über die insgesamt durch die Preisbremsen und Soforthilfen der Bundesregierung erfolgten Einsparungen. Diese umfassen zunächst die Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) bzw. dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG). Weiterhin wird hier die Summe der Soforthilfe-Erstattung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) aus Dezember 2022 genannt, sofern du einen Wärmeliefervertrag hast (Fernwärme oder Erdgas, für Strom gibt es das nicht). Das Ganze ergibt eine Summe der gesamten Entlastungen der Bundesregierung
Hinweis zu Rechnung
Danach folgen je nach Rechnungstyp (Erdgas/Strom) unterschiedliche Hinweise zur Rechnung sowie der Strommix, sofern die Abrechnung die Leistung Strom umfasst.
Neuer Preis im Laufe des Jahres
Differenzbetrag
Hierfür wird zunächst der Differenzpreis ausgerechnet. Das passiert Brutto.
Entlastungskontingent
Nun schauen wir uns an, mit welchem Entlastungskontingent, also welcher Menge, diese Differenzbeträge multipliziert werden müssen.
Für dich wurde ein Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden für das Jahr 2023 prognostiziert.
Für 80 % davon übernahm der Staat die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Vertragspreis. 80 % von 2.800 kWh sind 2.240 kWh. Das ist das gesamte Entlastungskontingent für dich im Jahr 2023 – darum steht in der Tabelle 100 % bei diesem Wert.
Teilst du die 2.240 kWh nun durch 12 Monate, ergibt sich ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 186,67 kWh. Auf den Abrechnungszeitraum entfallen davon 7 Monate (Juni bis Dezember 2023), also 1.306,69 kWh. Das sind 58 % des gesamten Entlastungskontingents.
Nun kommen wir zur Berechnung: Auf den Zeitraum Juni bis August 2023 entfallen 3 monatliche Entlastungsbeträge. Das sind 167,67 kWh x 3 Monate = 560,01 kWh. 560,01 kWh x 22,87 Cent/kWh Differenzbetrag geteilt durch 100 sind 128,07 Euro Entlastung für die drei Monate.
Auf den Zeitraum September bis Dezember 2023 entfallen 4 monatliche Entlastungsbeträge. Das sind 167,67 kWh x 4 Monate = 746,68 kWh. 746,68 kWh x 9,52 Cent/kWh Differenzbetrag durch 100 sind 71,08 Euro Entlastungsbetrag für diese 4 Monate.
Ziehst du diese beiden Entlastungsbeträge von den Verbrauchskosten ab, bleiben 1.102,23 Euro übrig.
Alter Abschlag durch Preisbremsen reduziert (außerhalb von Flensburg)
Ist auch ihr bisheriger Abschlag durch die Preisbremsen reduziert, sieht die Darstellung auf der Rechnung wie unten gezeigt aus.
Hier wird zunächst wieder ein Blick auf den Abrechnungszeitraum geworfen. In diesem Fall wurden die Zahlungen vom 28.03.2022 bis 15.03.2023 berücksichtigt. Der Abschlag wird in der Regel am 15. eines Monats eingezogen. Das bedeutet, im Abrechnungszeitraum sind die Abschläge von April bis Dezember 2023 enthalten. Der März-Abschlag wurde im vorherigen Zeitraum abgerechnet, der den 15. März umfasst. In dieser Rechnung werden also 9 monatliche Abschläge berücksichtigt.
Durch die Preisbremsen sind die Abschläge der Kunden, deren Vertragspreis über dem Referenzpreis der Preisbremse liegt, reduziert. So auch bei dir im Beispiel. Schauen wir uns das genau an:
Alter Abschlag durch Preisbremsen reduziert (Flensburg, Glücksburg, Harrislee)
Ist dein bisheriger Abschlag durch die Preisbremsen reduziert, sieht die Darstellung auf dem Deckblatt deiner Rechnung wie unten gezeigt aus. Im Beispiel des Kunden wurden die geleisteten Zahlungen in Höhe von 31.270,00 Euro um 3.127,00 Euro reduziert.
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