Rechnungserklärung
Für Privathaushalte
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für Schritt Ihre Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung.
Für Privathaushalte
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für Schritt Ihre Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung.
Rasmus erklärt die Abrechnung inkl. Preisbremse Schritt für Schritt.
Rechnungserklärung extern
Für Kund*innen außerhalb des Netzgebiets der Stadtwerke Flensburg
Auf der ersten Seite der Rechnung gibt‘s einen Überblick über Ihren Verbrauch und Ihre Kosten:
Die zweite Rechnungsseite gibt nun einen Überblick über den Verbrauch:
Die nächste Seite der Rechnung widmet sich den Abschlagszahlungen.
Die bisherigen Abschlagszahlungen des Beispielkunden sind nicht durch die Preisbremsen reduziert. Wie eine Übersicht der bisherigen Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der Preisbremsen aussieht, zeigen wir Ihnen weiter unten in der Rechnungserklärung Sonderfälle in Rechnungen.
Ihr neuer Abschlag wurde nicht reduziert?
Das kann folgenden Grund haben: Wir teilen Ihren anteiligen Entlastungsbetrag durch die Anzahl an Monaten bis zum Ende Ihres aktuellen Abrechnungszeitraums. Kommt dabei ein Betrag kleiner 0,50 Euro heraus, wird dieser automatisch auf 0,00 Euro gerundet. In diesem Fall reduzieren wir Ihren neuen Abschlag nicht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Ihr Arbeitspreis nur leicht über dem Referenzpreis der Energiepreisbremse liegt. Selbstverständlich erhalten Sie dennoch den kompletten, Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag mit Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Nach der Berechnung von Verbrauch und Verbrauchskosten, den Entlastungskontingenten und -beträgen der Preisbremsen sowie den alten und neuen Abschlagszahlungen bekommt der Kunde im weiteren Verlauf der Rechnung noch eine Übersicht über die Zusammensetzung seiner Energiekosten.
Gezeigt wird, wie viel Prozent der Kosten auf die Bereiche Steuern, Abgaben und Umlagen, Netz sowie Energieeinkauf, Vertrieb und Service entfallen.
Informationen zur Preisbremse sind in dieser Übersicht nicht enthalten.
Nun folgt noch eine Zusammenfassung der Vertragsdaten des Kunden sowie je nach Rechnungstyp (Erdgas/Strom) unterschiedliche Hinweise zur Rechnung.
Rechnungserklärung Flensburg, Glücksburg, Harrislee
Schritt für Schritt erklären wir Ihre Energieabrechnung unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen der Bundesregierung für unsere Kund*innen in Flensburg, Glücksburg und Harrislee sowie unsere Fernwärme-Kund*innen in Langballig und Tarp.
Auf der ersten Seite der Rechnung gibt‘s einen Überblick über Ihren Verbrauch und Ihre Kosten.
Im Text über der Tabelle sehen Sie zunächst, welcher Zeitraum abgerechnet wird. Hier im Beispiel ist das der Zeitraum vom 12. März 2022 bis zum 9. März 2023. Das ist der so genannte Abrechnungszeitraum.
In der Tabelle darunter steht zunächst, welche Kosten aufgelaufen sind. Beziehen Sie mehrere Energieprodukte und/oder Wasser von den Stadtwerken, sind die Kosten für die unterschiedlichen Leistungen untereinander aufgeführt. Im Beispiel bezieht der Kunde Strom, Fernwärme und Wasser von den Stadtwerken Flensburg. Im Abrechnungszeitraum sind für ihn 686,71 Euro für Strom, 222,91 Euro für Wasser und 1.353,96 Euro für Fernwärme aufgelaufen. Der Betrag von 1.353,96 Euro für Fernwärme setzt sich aus 536,99 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer und 816,97 Euro inkl. 7 % Mehrwertsteuer zusammen. Hintergrund ist, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31.03.2024 die Mehrwertsteuer für Fernwärme von 19 % auf 7 % reduziert wird.
Unter diesen aufgelaufenen Kosten steht nun, in welcher Höhe der Kunde im Abrechnungszeitraum durch die Energie-Preisbremsen-Gesetze entlastet wird. Im Beispiel hat der Kunde Anspruch auf eine Entlastung für Strom nach dem Strom-Preisbremsen-Gesetz (StromPBG) in Höhe von 2,19 Euro sowie eine Entlastung für Fernwärme nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) in Höhe von 160,38 Euro. Diese Beträge werden – so ist es in den Gesetzen verankert – ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und von den aufgelaufenen Kosten abgezogen.
Im mittleren Teil der Tabelle wird von den Kosten zusätzlich abgezogen, was der Beispielkunde schon bezahlt hat, zum Beispiel durch seine monatlichen Abschlagszahlungen. In unserem Beispiel werden 3.086,00 Euro abgezogen. 2.650,00 Euro bereits geleistete Zahlungen, also Abschlagszahlungen inkl. 19 % Mehrwertsteuer und 220,00 Euro geleistete Zahlungen inkl. 7 % Mehrwertsteuer. Sowie 216,00 Euro Soforthilfe-Erstattung aus dem EWSG. Diese 216,00 Euro hat die Bundesregierung im Dezember 2022 für den Kunden übernommen, als Abschläge für Wärme erlassen wurden. Wenn Ihre Rechnung den Dezember 2022 nicht umfasst oder Sie diese Soforthilfe-Erstattung nicht erhalten haben, gibt es diese Zeile auf Ihrer Rechnung nicht.
Im unteren Teil der Rechnung werden nun die ersten neuen Abschläge für die drei Leistungen Strom, Wasser und Fernwärme verrechnet. Im Falle des Beispielkunden sind das 167,00 Euro für Fernwärme, 77,00 Euro für Strom und 20,00 Euro für Wasser. Da aber auch die monatlichen Abschläge durch die Preisbremsen reduziert werden, werden die Abschlagszahlungen durch den „Erstattungsbetrag Abschlag StromPBG“ bzw. Erstattungsbetrag Abschlag EWPBG“ geschmälert. Im Beispiel des Kunden bedeutet das: Seine Abschlagszahlung für Strom wird um 1,00 Euro durch das StromPBG und die Abschlagszahlung für Fernwärme um 53,00 Euro durch das EWPBG geschmälert. Der Kunde zahlt also nicht seine regulären Abschläge, sondern durch die Preisbremsen reduzierte Abschläge. Wie das genau aussieht, steht auf den Folgeseiten der Rechnung.
Unter dem Strich decken die Abschlagszahlungen des Beispielkunden seine Verbrauchskosten mehr als ab. Ein Guthaben von 774,99 Euro entsteht. Diesen Betrag zahlen die Stadtwerke Flensburg an den Kunden zurück. Er erhält eine Rückzahlung.
Unter der Tabelle im Text steht, wie der Beispielkunde seine Rückzahlung von den Stadtwerken erhält: Im Beispiel wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und der Betrag wird auf das Konto des Kunden überwiesen.
Auf Seite 2 der Rechnung erhält der Kunde Hinweise zur Berechnung der Soforthilfe-Erstattung aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG). Wenn Ihre Rechnung den Dezember 2022 nicht umfasst oder Sie diese Soforthilfe-Erstattung nicht erhalten haben, gibt es diesen Teil auf Ihrer Rechnung nicht.
Am Anfang der nächsten Rechnungsseite gibt es nun einen Überblick über die neuen monatlichen Abschlagszahlungen.
Im nächsten Abschnitt der Rechnung werden nach und nach die Verbräuche und Verbrauchskosten der einzelnen Leistungen (Strom, Fernwärme, Wasser) betrachtet. Wir beginnen mit Strom:
Der ersten Tabelle können Sie den Leistungsort, also den Ort entnehmen, an dem Sie den Strom bezogen haben. Marktlokation und Messlokation sind eindeutige Zuordnungen dieses Ortes, die für die so genannte Marktkommunikation und Abrechnung relevant sind. Darüber hinaus ist der lokale Netzbetreiber, in diesem Fall die Stadtwerke Flensburg selbst, sowie die Netzebene genannt. Darunter finden Sie Hinweise zu Ihrem Vertrag, wie die aktuelle Laufzeit und den nächstmöglichen Kündigungstermin. In der letzten Zeile lesen Sie, wie viel Strom Sie im aktuellen und zum Vergleich im vorherigen Abrechnungszeitraum verbraucht haben.
In der zweiten Tabelle wird Ihr Stromverbrauch ermittelt. Im vorderen Bereich der Tabelle ist Ihre Zählernummer aufgeführt. In der Spalte links steht noch einmal die Leistung, also Strom. In der zweiten Spalte ist die Art der Zählerablesung notiert, im Beispiel wurde zweimal durch den Kunden abgelesen, und drei Mal eine maschinelle Schätzung des Zählerstandes vorgenommen. Das passiert immer dann, wenn aus unterschiedlichen Gründen kein Zählerstand vom Kunden oder den Stadtwerken Flensburg abgelesen und /oder übermittelt werden konnte. Dann wird auf Basis vorheriger Verbräuche der aktuelle Verbrauch geschätzt. In der nächsten Zeile steht das Ablesedatum, daneben der Zählerstand, die Differenz zum vorherigen Zählerstand, der Faktor (in manchen Fällen muss die Differenz aus unterschiedlichen Gründen mit einem Faktor malgenommen werden), die Einheit des Verbrauchs, also Kilowattstunden sowie am Ende der aus der Differenz resultierende Verbrauch. Bei mehreren Ablesungen oder Schätzungen werden die einzelnen Verbräuche aufgelistet und ergeben unter dem Strich einen Gesamtverbrauch. Im Beispiel sind das 1.866,4 Kilowattstunden Strom.
In der Fernwärme und dem Wasser sind die Tabellen der Verbrauchsermittlung auf gleiche Weise mit den entsprechenden Einheiten aufgebaut.
In der nächsten Tabelle wird nun der Preis ermittelt. Dieser setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Kosten mit dem Arbeitspreis und dem jährlichen Grundpreis oder Verrechnungspreis zusammen. Zunächst werden die verbrauchsabhängigen Kosten berechnet.
Links sehen wir zunächst wieder den Zähler für den der Preis ermittelt wird. Daneben steht der Berechnungszeitraum, dann kommt die verbrauchte Menge. Diese wird mit dem Netto-Arbeitspreis multipliziert. Rechts in der Tabelle steht dann der Netto-Verbrauchspreis.
Hat ein Kunde im Abrechnungszeitraum einen neuen Arbeitspreis erhalten, wird die Rechnung in mehreren Zeilen und mehreren Berechnungszeiträumen mit den unterschiedlichen Preisen aufgeteilt und aufsummiert. Unser Beispielkunde kommt auf eine Summe von 492,03 Euro netto verbrauchsabhängige Kosten.
Im nächsten Teil der Tabelle wird nun die Erstattung durch die Energiepreisbremse abgezogen:
Links sehen wir den für die Erstattung relevanten Zeitraum, im Beispiel der 01.03.2023 bis 09.03.2023. In der Spalte daneben steht eine Menge, das ist das anteilige Entlastungskontingent im Abrechnungszeitraum, im Beispiel 413,2 Kilowattstunden. In der Spalte daneben steht der Differenzpreis des Kunden, das sind 0,00529320 Euro brutto. Das Entlastungskontingent wird dann mit dem Differenzbetrag malgenommen und ergibt eine Summe in Höhe von 2,19 Euro, die dem Beispielkunden gutgeschrieben werden. Unter dem Strich bleiben für den Kunden also Strom-Verbrauchskosten in Höhe von 684,52 Euro.
Aber wie kommen die Stadtwerke Flensburg auf diese ganzen Werte? Das wird in der Tabelle darunter erläutert.
Machen wir einen Schritt nach dem anderen:
Das gleiche Verfahren wenden wir in der Fernwärme mit den entsprechenden Referenzpreisen an.
Im Verlauf der Rechnung werden nun die Verbräuche der übrigen Leistungen (Wasser, Fernwärme) aufgeführt.
Im weiteren Verlauf der Rechnung erhalten Sie noch eine Übersicht über die insgesamt durch die Preisbremsen und Soforthilfen der Bundesregierung erfolgten Einsparungen. Diese umfassen zunächst die bereits aufgelaufenen Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) bzw. dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG). Der Weiteren wird hier die Summer der Soforthilfe-Erstattung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) aus Dezember 2022 genannt, sofern der Kunde einen Wärmeliefervertrag hat (Fernwärme oder Erdgas, für Strom gibt es das nicht). Das Ganze ergibt eine Summe der gesamten Entlastungen der Bundesregierung.
Hinweis zu Rechnung
Danach folgen je nach Rechnungstyp (Erdgas/Strom) unterschiedliche Hinweise zur Rechnung sowie der Strommix, sofern die Abrechnung die Leistung Strom umfasst.
Neuer Preis im Laufe des Jahres 2023
Differenzbetrag
Hierfür wird zunächst der Differenzpreis ausgerechnet. Das passiert Brutto.
Entlastungskontingent
Nun schauen wir uns an, mit welchem Entlastungskontingent, also welcher Menge, diese Differenzbeträge multipliziert werden müssen.
Zwei unterschiedliche, neue Abschlagsbeträge innerhalb des Preisbremsenzeitraums
In der Tabelle „Ihre neue Abschlagszahlung“ sind für den Preisbremsenzeitraum innerhalb des Jahres 2023 zwei unterschiedlich hohe, neue Abschlagsbeträge genannt?
Das hat folgenden Grund: Da die Preisbremse offiziell erst seit 1.3.2023 greift, werden Sie für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend entlastet. Außerdem kann es sein, dass wir Ihre Abschlagsberechnung unter Berücksichtigung der Preisbremsen aus technischen Gründen erst nach März 2023 vornehmen konnten oder Sie bislang kein Informationsschreiben zu Ihren Entlastungsbeträgen erhalten haben. In diesen Fällen kann es sein, dass in Ihrem ersten neuen Abschlagsbetrag die Entlastungserstreckung der zurückliegenden Monate bis Januar 2023 enthalten ist. Im Beispiel unten erhält der Kunde eine reguläre monatliche Entlastung in Höhe von 18 Euro. Der Kunde wird im April rückwirkend für die Monate Januar bis März sowie für den aktuellen Monat entlastet, also vierfach. 4 x 18 Euro macht 72,00 Euro. Darum beträgt der monatliche Entlastungsbetrag im April 72 Euro. Von dem regulären Abschlagsbetrag des Kunden in Höhe von 98,32 Euro zzgl. 18,68 Euro Mehrwertsteuer = 117,00 Euro bleiben im April 45,00 Euro und in den nachfolgenden Monaten 99,00 Euro übrig.
Alter Abschlag durch Preisbremsen reduziert
Ist auch ihr bisheriger Abschlag durch die Preisbremsen reduziert, sieht die Darstellung auf der Rechnung wie unten gezeigt aus.
Hier wird zunächst wieder ein Blick auf den Abrechnungszeitraum geworfen. In diesem Fall wurden die Zahlungen vom 28.03.2022 bis 15. 03 2023 berücksichtigt. Der Abschlag wird in der Regel am 15. eines Monates eingezogen. Das bedeutet im Abrechnungszeitraum sind die Abschläge April bis Dezember 2023 enthalten. Der März Abschlag wurde im vorherigen Zeitraum abgerechnet, der den 15. März umfasst. In dieser Rechnung werden also 9 monatliche Abschläge berücksichtigt.
Durch die Preisbremsen sind die Abschläge der Kunden, deren Vertragspreis über dem Referenzpreis der Preisbremse liegt, reduziert. So auch bei unserem Beispielkunden. Schauen wir uns das genau an:
Rechnungserklärungen für Standard-Abrechnungen Energie und Telekommunikation
Rechnungen kennen wir alle. Aber was da im Einzelnen steht, klingt manchmal ganz schön figgelinsch. Das bedeutet im Norden so etwas wie kompliziert und passt überhaupt nicht zu uns. Deshalb wollen wir Ihnen das verposematuckeln. Wir haben für alle Punkte in der Rechnung einfache Erklärungen parat. Wenn Sie also z. B. wissen wollen, was ein Wandlerfaktor ist oder worin der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis besteht, klicken Sie einfach auf die grünen Kästchen in den Beispielrechnungen unten und dann öffnet sich die Beschreibung.
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