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27.12.2023

Energiepreise 2024

Staatliche Dämpfungsmaßnahmen fallen weg Stadtwerke entlasten Kunden

Die Stadtwerke Flensburg geben rund 25 Millionen Euro aus dem Überschuss 2023 an ihre Kunden zurück. Mit verschiedenen Maßnahmen wollen die Stadtwerke so den Wegfall der staatlichen Dämpfungsmaßnahmen beim Wärmepreis zum Jahreswechsel zu 100 % abfedern. So erhalten Fernwärmekunden eine direkte Entlastung von mindestens rund 400 Euro je nach Anschlussleistung. Die Strompreise in der Grundversorgung bleiben zum Jahreswechsel konstant und der Fernwärmearbeitspreise sinkt auf Basis der Preisänderungsklausel. Allerdings sorgt der Wegfall der staatlichen Dämpfungsmaßnahmen für Mehrkosten. Die Trinkwasserpreise steigen wegen Zunahme der Infrastrukturkosten.

Die Preisbremsen der Bundesregierung wurden installiert, um den Anstieg der Energiepreise als Folge der Energiekrise abzudämpfen. Der Bund gleicht dazu die Differenz zwischen dem Fernwärmepreis des Energieversorgers und der Preisbremse (95 €/MWh) durch eine Zahlung an den Energieversorger aus. Das Modell ist steuerfinanziert. Da die Preise auf den Beschaffungsmärkten für Energie wieder gesunken sind, aber vom Vorkrisenniveau noch deutlich entfernt sind, war damit zu rechnen, dass die Bundesregierung die Preisbremsen für Wärme bis zum 31. März 2024 verlängern würde. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 15. November 2023 sind die Preisbremsen Geschichte. Sie laufen zum 31. Dezember 2023 aus und werden nicht verlängert. Was bedeutet das für die Stadtwerke-Kunden?

Fernwärme-Preis sinkt – trotzdem Mehrkosten

Mit Anwendung der Preisänderungsklausel sinkt der Arbeitspreis für die Fernwärme zum 1. Januar 2024 um 9 % von 163,28 Euro/MWh auf 149,14 Euro/MWh. Hier wirken sich bereits die im Laufe des letzten Jahres gesunkenen Beschaffungskosten für Erdgas und Kohle aus, auch wenn diese noch deutlich vom Niveau vor der Energiekrise entfernt sind. Der fixe jährliche Grund- und Bereitstellungspreis gehen um 5 % nach oben (Grundpreis 620,12 Euro/Jahr, Bereitstellungspreis 43,10 Euro/kW/Jahr).

Die Bundesregierung hat als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe vom November dieses Jahres das Ende der Preisbremsen zum 31.12.2023 beschlossen. Der Fernwärmepreis war damit auf 95 Euro/MWh gedeckelt. Geplant war, diesen gedeckelten Preis bis zum ersten Quartal 2024 weiterlaufen zu lassen. Nicht ohne Grund: Denn die Beschaffungspreise für Energie liegen aufgrund der Energiekrise immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau und eine Entlastung der Verbraucher durch die Politik wäre angemessen gewesen.

Der Wegfall der Preisbremsen führt zu Mehrkosten von rund 112 Euro/Monat für ein Haus (24,7 MWh p.a., 15 kW) und 32 Euro/Monat für eine Wohnung (7 MWh, 5,3 kW Anschlussleistung).

Dirk Thole, Geschäftsführer der Stadtwerke Flensburg, will diesen Anstieg mit eigenen Maßnahmen abfedern: „Wir werden im Jahr 2023 einen einmalig hohen Überschuss aus dem Geschäft außerhalb Flensburgs und an den Beschaffungsmärkten erzielen. Einen großen Teil des Gewinns, rund 100 Millionen Euro, benötigen wir, um die Transformation zur Klimaneutralität realisieren zu können. Daran führt kein Weg vorbei. Rund 25 Millionen Euro wollen wir aber an unsere Flensburger Kunden zurückgeben, um den Wegfall der Preisbremse komplett auszugleichen. Wir haben dafür ein umfangreiches Entlastungspaket geschnürt.“

    01.01.23 01.01.24 24 vs 23 24 vs 23
Fernwärme   7 % MwSt. 7 % MwSt. Euro %
Grundpreis Euro/Jahr 593,02 620,12 27,10 5,00
Bereitstellungspreis Euro/kW/Jahr 41,22 43,10 1,88 5,00
Arbeitspreis primär Euro/MWh 163,28 149,14 -14,14 -9,00
Arbeitspreis sekundär Euro/MWh 166,97 152,51 -14,46 -9,00

Die Stadtwerke werden ihren Kunden den Grundpreis der Fernwärme für das Jahr 2023 rückwirkend reduzieren. Jeder Fernwärmekunden erhält eine direkte Entlastung von einmalig mindestens 401,38 Euro. Ab 15 Kilowatt (kW) Anschlusswert einer Immobilie kommen weitere 28,67 Euro pro kW Anschlusswert dazu. Bei einem Einfamilienhaus mit 15 kW erhält der Kunde 430 Euro. Mieter erhalten die Entlastung anteilig und indirekt über ihre Heizkostenabrechnung. Hier wird die Entlastung bei vielen im Bereich von 150 Euro liegen (Modell 28,67 € * 5,3 kW anteiliger Anschlussleistung). Dirk Thole weiter: „Damit übernehmen die Stadtwerke Flensburg zu 100 % die Mehrbelastung aus dem Wegfall der Bundespeisbremse für das 1. Quartal 2024.“ Die Gutschriften werden im 1. Quartal 2024 an die Kunden ausgezahlt.

Das ist aber nicht alles. Die Stadtwerke haben sich neben der monetären Leistung noch weitere Entlastungen überlegt, die auch nachhaltig beim Energiesparen helfen:

  • stark vergünstigtes Thermografie-Angebot der SWFL (29 statt 79 Euro), Anmeldung
  • vergünstigtes Beratungsangebot zur kundenseitigen Optimierung der Fernwärme-Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Nichtberücksichtigung von Umlagen in der Preisänderungsklausel
  • vergünstigter Tarif für die regionale Ladekarte für Stadtwerke Flensburg-eigene, öffentliche Ladein-frastruktur
  • Abfederung der Tariferhöhung Schülerfahrtkosten bei Aktiv-Bus mit Ausbildungsinitiative
  • Hinweis: Vom Härtefallfonds, der vom Diakonischen Werk verwaltet wird, sind bisher nur ca. 40.000 Euro von 500.000 Euro ausgeschüttet worden.

Strom zum Jahreswechsel konstant

Nächstes Jahr steigen die Netznutzungsentgelte für Strom im einstelligen Millionenbereich. Die Stadtwerke geben diese Kostensteigerung nicht an ihre Kunden weiter, sondern verzichten auf eine Anpassung des Strompreises in der Grundversorgung zum Jahreswechsel.

Der Arbeitspreis für Strom bleibt in der Grundversorgung bei 36,01 ct/kWh und damit wie bisher unter der Strom-Preisbremse von 40 ct/kWh. Der fixe Grundpreis bleibt ebenfalls konstant bei 99,40 Euro pro Jahr.

Insgesamt summieren sich die Entlastungen der Stadtwerke Flensburg für Fernwärme und Strom auf eine Summe von rund 25 Millionen Euro.

Trinkwasser

In den Jahren 2021 und 2023 hatten die Stadtwerke die Trinkwasserpreise nicht angepasst, kommen in diesem Jahr aber an einer Weitergabe der Kostensteigerung nicht vorbei. Die Infrastrukturkosten für die Trinkwasserförderung und den Transport des Wassers über die Wassernetze in die Haushalte sind deutlich gestiegen. Als Folge steigt der Trinkwasserpreis von 1,79 auf 1,96 Euro/m³. Der Jahresgrundpreis entwickelt sich von 85,27 auf 93,28 Euro. Damit liegen die Stadtwerke immer noch deutlich unter dem Preis vergleichbarer Energie- und Wasseranbieter.

Was bedeutet das für eine Wohnung oder ein Haus?

Für eine Wohnung sind nächstes Jahr 382 Euro pro Jahr mehr aufzuwenden, bei einem Haus sind es 1.349 Euro pro Jahr. (Wohnung: 7 MWh Verbrauch, 5,3 kW Anschlussleistung; Haus: 24,7 MWh Verbrauch, 15 kW Anschlussleistung). Dem entgegen stehen die Stadtwerke-Entlastungen von 152 Euro für eine Wohnung und 430 Euro für ein Haus.

Ausblick - Paket für die Zukunft und Energiepreise

Rund 100 Millionen Euro werden die Stadtwerke aus ihrem voraussichtlichen Gewinn von 2023 in die Umstellung der Energieerzeugung auf Klimaneutralität bis 2035 investieren.

Nächstes Jahr geht der zweite Elektrodenheizkessel mit Wärmespeicher in Betrieb und die erste Großwärmepumpe nimmt bautechnisch Fahrt auf.

Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Wärme zum 01.04.2024 auslaufen zu lassen. Dann wären wieder 19 % MWSt. fällig.

Dirk Thole gibt zum Schluss noch einen Ausblick auf die Fernwärmepreise 2025: „Auf Basis der Marktentwicklung zeichnet sich ab, dass der Fernwärmepreis sich 2025 weiter nach unten entwickeln wird. Mit unserer Fernwärmepreis-Entlastung für 2024 bauen wir eine Brücke zu den Preisen 2025.“