28.10.2022
Rückwirkend zum 1. Oktober 2022 senken die Stadtwerke den Preis für die Fernwärme in Höhe des dann reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Die Bundesregierung hatte in einem weiteren Entlastungspaket beschlossen, die Mehrwertsteuer auch für Fernwärme von 19 % auf 7 % abzusenken. Diese Entlastung bei den Energiekosten kommt allen Kunden vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 zu Gute.
Dr. Dirk Wernicke, Geschäftsführer der Stadtwerke begrüßt das staatliche Engagement: „Die Preise auf den Beschaffungsmärken für Energie sind in den letzten Monaten derart stark gestiegen, dass Energieversorger dies nicht mehr abfedern können. Es ist gut, dass der Staat eingreift und dies durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz abmildert. Gut ist auch, dass dieser Satz nicht nur für kurze Zeit, sondern für 18 Monate gilt.“
Sowohl der verbrauchsabhängige Arbeitspreis als auch der fixe Grundpreis werden im Preis entsprechend gesenkt. Die Umstellung erfolgt für die Kunden automatisch. Sie müssen nichts tun.
Die Ersparnis ist individuell unterschiedlich je nach Verbrauch und Leistung. Die Stadtwerke haben die Ersparnis für zwei unterschiedliche Haushalte berechnet.
Auf Basis der neuen Preise zahlen Hausbesitzer (24,7 MWh Verbrauch, 15 kW Leistung) 313 Euro pro Jahr weniger als mit 19 % MWSt.. In einer Wohnung (7 MWh Verbrauch, 5,3 kW Leistung) sind es rund 93 Euro, die nicht mehr an den Staat abgeführt werden.
Fernwärme | 01.04.2022 | 01.04.2022 | 01.10.2022 | |
ohne MwSt. | 19 % MwSt. | 7 % MwSt. | Differenz | |
Grundpreis Euro/Jahr | 471,18 | 560,70 | 504,16 | -56,54 |
Leistungspreis Euro/kW/Jahr | 32,75 | 38,97 | 35,04 | -3,93 |
Arbeitspreis primär Euro/MWh | 85,18 | 101,36 | 91,14 | -10,22 |
Arbeitspreis sekundär Euro/MWh | 87,10 | 103,65 | 93,20 | -10,45 |