Ladeinfrastruktur am Rathaus

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Aktuelles & Förderungen

Die Beschaffung und der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird für den gewerblichen sowie privaten Bereich immer wieder gefördert. Auch der Betrieb von öffentlichen Ladepunkten wird indirekt über die THG-Quote gefördert.

Die unterschiedlichen Förderprogramme sind nicht immer verfügbar und ändern sich häufig. Weiterhin gibt es viele Fördermöglichkeiten in den unterschiedlichen Bundesländern oder auf kommunaler Ebene. 

Ein Blick auf aktuelle Förderungen lohnt sich

Eine Auswahl von verschiedenen Förderprogrammen

Fördermittel der WT.SH

Für wen?*

Alle Unternehmen oder Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. Einzelunternehmer)

Welche Projekte?

Errichtung von öffentlicher und nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur an EINEM Standort in Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen?

Das Projekt darf noch nicht begonnen sein, die Mindestbetriebszeit muss drei Jahre betragen und es darf sich nicht um eine Ersatzanschaffung oder Reparatur der LIS handeln.

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Fördermittel der PTJ

Für wen?*

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen

Welche Projekte?

Straßengebundene Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur, die mit einem beantragten Fahrzeug in einem zweckdienlichen Verhältnis steht.

Voraussetzungen?

Die Fahrzeuge und die LIS müssen mindestens zwei Jahre im Eigentum des Antragstellers sein, nur ein Antrag pro Organisation, und der Projektstart bzw. die Auftragsvergabe darf erst nach der Bewilligung beginnen.

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Fördermittel des BMDV

Für wen?*

Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und alle weiteren natürlichen/juristischen Personen

Welche Projekte?

Errichtung von neuen Normal- und Schnelladepunkte, sowie dazugehörige Kosten (Netzanschluss, Montage, etc.) und Ersatzbeschaffung oder Aufrüstung bestehender Ladeinfrastruktur.

Voraussetzungen?

Die Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich sein, für mindestens 6 Jahre in Betrieb.

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Fördermittel der KFW

Für wen?*

Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller

Welche Projekte?

Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Sprich in klimafreundliche Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung und in die Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr.

Voraussetzungen?

Vorhaben/Projekte dürfen noch nicht begonnen sein, keine Leasinggeschäfte.

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* Bei den Informationen handelt es sich um eine Kurzfassung ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Die ausführliche Beschreibung und Voraussetzungen der einzelnen Förderprogramme entnehmen Sie bitte den Detailseiten der Anbieter.

Weitere Sparmöglichkeit

THG-Quote

 

Neben den bundesweiten und kommunalen Fördermöglichkeiten können Sie auch über den Verkauf der von Ihnen eingesparten CO₂-Emissionen in Form der THG-Quote Kosten jährlich wieder reinholen.

 

Mehr Informationen

Comic in dem 2 Jungen über Ökostrom und E-Autos sprechen.

Fördepost

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