Die Kündigung des bestehenden Vertrages mit Ihrem aktuellen Versorger übernehmen wir für Sie.
Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Wechselprozesse dauern allerdings etwas, so dass wir Sie in max. 6 – 8 Wochen nach Auftragserteilung mit Erdgas versorgen können. Sie erhalten von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.
Bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netzgebühren) sind enthalten.
Sie finden Ihren Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Erdgasrechnung.
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wenden Sie sich in einem der vorgenannten Fälle direkt an Ihren Netzbetreiber. So gewährleisten Sie eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.
Der Netzbetreiber trägt die Verantwortung, dass das Erdgasnetz ordnungsgemäß betrieben wird, während sich der Erdgasversorger um die Belieferung des Kunden kümmert. Bei Störungen am Zähler oder an den Leitungen ist immer der Netzbetreiber in der Verantwortung und Ihr jeweiliger Ansprechpartner.
Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie laufen also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.
Anhand folgender Durchschnittswerte können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihren Erdgasverbrauch nicht kennen:
Jahresverbrauch (Kilowattstunden)
Haushaltsgröße kWh/Jahr
Wohnung 30m2 4.000 kWh
Wohnung 50m2 7.000 kWh
Wohnung 100m2 12.000 kWh
Reihenhaus 140m2 18.000 kWh
Einfamilienhaus 180m2 25.000 kWh
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.
Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.
Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für Ihre Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. Im zwölften Monat erfolgt die Jahresabrechnung.
Die Ablesung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von Ihrem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen Ihre Jahresverbrauchsabrechung erstellen können.
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes Ihr Ansprechpartner.