Erdgas mit CO2-Ausgleich

Flensburg eXzellent öko

Umweltschonende Energie, die Naturprojekte fördert

  • TÜV-Nord-Siegel zum Produkt Flensburg eXellent öko
  • TÜV-zertifizierter CO2-Ausgleich deiner Verbrauchsmenge durch zertifizierte Umweltschutzprojekte

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

  • 12 Monate Mindestvertragslaufzeit

  • Nur 14 Tage Kündigungsfrist

Unser bestes Manöver - Die Energiewende

Flensburg eXzellent öko

Unser Ziel ist es, Emissionen auszugleichen und wir haben das Ruder schon umgelegt. Flensburg eXzellent öko macht auch für dich den Wechsel in ein grünes Zuhause einfach. Hierbei handelt es sich um ein Gasprodukt mit geprüftem CO₂-Fußabdruck und finanziellem Klimabeitrag zu einem fairen Preis, was in puncto Klimafreundlichkeit überzeugt. In nur wenigen Schritten den Anbieterwechsel durchführen und zukünftig mit grüner Heizenergie versorgt sein.

  • Geprüfter CO2-Fußabdruck

    Du unterstützt CO2-Ausgleichsmaßnahmen, die im Verhältnis zu deiner verbrauchten Erdgasmenge stehen.

  • Ausgezeichnet

    Unabhängige Testinstitute bestätigen uns immer wieder die gute Qualität unserer hauseigenen Servicearbeit.

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

CO₂-Kostenaufteilung

Gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten, die beim Heizen anfallen, Emissionsfaktoren und CO₂-Preise hier nachlesen oder Daten hier anfragen, um langfristig Heizkosten einzusparen.

TÜV Nord-Zertifikat

Erdgas mit geprüftem CO2-Fußabdruck

Unsere Zertifikate entsprechen dem ‚Verified Carbon Standard‘. Das bedeutet, wir fördern Projekte, die neben den ökologischen auch die öko­nomischen und sozialen Bedingungen einer Region verbessern.

Diese Kompensations­maßnahmen werden regelmäßig durch TÜV NORD überprüft.

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Häufige Fragen, einfache antworten

FAQ Erdgas

Wenn du noch mehr wissen möchtest oder speziellere Fragen hast, melde dich gern. Die Kontaktdaten sind am Ende der Seite.

  • Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

    Der Preis für deinen Gastarif, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

    Du findest deinen Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen können. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Erdgasrechnung.

  • Wer kümmert sich um den Zähler, wenn ich eine Störung habe?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wende dich in einem der vorgenannten Fälle direkt an deinen Netzbetreiber. So gewährleistest du eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.

  • Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber zuständig. Du läufst also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

  • Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

    Anhand folgender Durchschnittswerte kannst du dich orientieren, wenn du deinen Erdgasverbrauch nicht kennst:

    Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße  kWh/Jahr
    Wohnung 30m23.800 kWh
    Wohnung 50m   5.000 kWh
    Wohnung 100m12.000 kWh
    Reihenhaus 150m18.000 kWh
    Einfamilienhaus 200m224.000 kWh

     

     

  • Was ist die Zustandszahl?

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 

  • Was bedeutet Brennwert?

    Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.

  • Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

    Auf deinem Erdgaszähler kannst du die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizierst du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für deine Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert kannst du deiner Erdgasrechnung entnehmen.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen deinen individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
    Bei deiner nächsten Turnusrechnung werden deine Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Und wenn doch mal etwas schiefläuft?

    Du brauchst dich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei dir.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung deines Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von deinem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen deine Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich kannst du uns auch gerne deinen Zählerstand online mitteilen.