Flensburg eXzellent öko
  • TÜV

Erdgas mit CO2-Ausgleich

Flensburg eXzellent öko

Umweltschonende Energie, die Naturprojekte fördert

  • CO2-Abgabe enthalten

  • TÜV-zertifizierter CO2-Ausgleich Ihrer Verbrauchsmenge durch zertifizierte Umweltschutzprojekte

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

  • Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten

  • Nur 14 Tage Kündigungsfrist

Flensburg eXzellent öko

Unser bestes Manöver: ­die Energiewende

Unser Ziel ist die Klimaneutralität und wir haben das Ruder schon umgelegt. Flensburg eXzellent öko macht auch für Sie den Wechsel zu Öko-Erdgas für ein grünes Zuhause einfach. Hierbei handelt es sich um CO₂-neutrales Gas zu einem fairen Preis, was in puncto Klimaneutralität überzeugt. In nur wenigen Schritten den Anbieterwechsel durchführen und zukünftig mit grüner Heizenergie versorgt sein.

  • Stadtwerke Flensburg Icon: Herz

    Klimaneutralisierung

    Sie unterstützen CO2-Ausgleichsmaßnahmen, die im Verhältnis zu Ihrer verbrauchten Erdgasmenge stehen.

  • Stadtwerke Flensburg Icon: Mehrere Menschen oder Kunden

    Ausgezeichnet

    Unabhängige Testinstitute bestätigen uns immer wieder die gute Qualität unserer hauseigenen Servicearbeit.

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

CO₂-Kostenaufteilung

Gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten, die beim Heizen anfallen, Emissionsfaktoren und CO₂-Preise hier nachlesen oder Daten hier anfragen, um langfristig Heizkosten einzusparen.

TÜV Nord-Zertifikat

Klimaneutrales Erdgas

Unsere Zertifikate entsprechen dem ‚Verified Carbon Standard‘. Das bedeutet, wir fördern Projekte, die neben den ökologischen auch die öko­nomischen und sozialen Bedingungen einer Region verbessern.

Diese Kompensations­maßnahmen werden regelmäßig durch TÜV NORD überprüft. Und nur deshalb dürfen wir unser Erdgas ‚öko‘ nennen. 

Einwandfrei

Das sagen unsere Kunden

   
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Comic in dem eine Frau und ein Mann halten jeweils ein Plakat in die Höhe.

FAQ

Häufige Fragen. Einfache Antworten.

Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere Fragen haben, melden Sie sich gern. Die Kontaktdaten sind am Ende der Seite.

  • Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

    Der Preis für Ihren Gastarif bzw. Ökogastarif, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

    Sie finden Ihren Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Erdgasrechnung.

  • Wer kümmert sich um den Zähler, wenn ich eine Störung habe?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wenden Sie sich in einem der vorgenannten Fälle direkt an Ihren Netzbetreiber. So gewährleisten Sie eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.

  • Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie laufen also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

  • Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

    Anhand folgender Durchschnittswerte können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihren Erdgasverbrauch nicht kennen:

    Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße   kWh/Jahr
    Wohnung 30m2 3.800 kWh
    Wohnung 50m    5.000 kWh
    Wohnung 100m 12.000 kWh
    Reihenhaus 150m 18.000 kWh
    Einfamilienhaus 200m2 24.000 kWh

     

  • Was ist die Zustandszahl?

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 

  • Was bedeutet Brennwert?

    Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.

  • Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

    Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für Ihre Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
    Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Und wenn doch mal etwas schiefläuft?

    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei Ihnen.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von Ihrem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen Ihre Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.