Co2Kostenaufteilungsgesetz

Das CO2KostAufG

Am 1. Januar 2023 ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt seither, wie die CO2Kosten, die beim Heizen anfallen, zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Die Aufteilung der Kosten richtet sich dabei nach der energetischen Qualität eines Gebäudes: Je besser der Zustand, desto geringer ist der vom Vermieter zu tragende Anteil und umso höher der Anteil des Mieters.

Auf diese Weise möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Anreiz schaffen, Gebäude energetisch zu sanieren und es Mietern auf diese Weise ermöglichen, langfristig Heizkosten einzusparen.

Online-Rechner

Berechnung der Kohlendioxidkosten

Für die Berechnung und Eingruppierung für Vermieter und Mieter, die ihre Wärmeversorgung selbst übernehmen, steht ihnen ein Online-Rechentool des BMWK zur Verfügung gestellt.

Die Werte zur Befüllung des Rechners finden Sie auf Ihrer Verbrauchsabrechnung. Grundlegende Daten wir Emissionsfaktoren unserer Erzeugungsanlagen sowie CO2-Preise finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Zum Online-Rechentool

Grüne Hausumrandung links. Energiepyramide rechts mit Buchstaben von A in grün bis G in dunkelrot.

ENERGETISCHE QUALITÄT

Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Die energetische Qualität eines Gebäudes wird anhand des jährlichen Kohlendioxidausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ermittelt. Hierzu wird zunächst der jährliche Brennstoffverbrauch bestimmt und mit einem Emissionsfaktor multipliziert. Dieser Wert wird durch die Wohnfläche des Gebäudes geteilt, um den Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter und Jahr zu berechnen. Anhand des ermittelten Wertes wird das Gebäude in das Stufenmodell des CO2KostAufG eingeordnet.

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes/Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
<12 kg CO2/m2/Jahr 100% 0%
12 bis <17 kg CO2/m2/Jahr 90% 10%
17 bis <22 kg CO2/m2/Jahr

80%

20%
22 bis <27 kg CO2/m2/Jahr 70% 30%
27 bis <32 kg CO2/m2/Jahr 60% 40%
32 bis <37 kg CO2/m2/Jahr 50% 50%
37 bis <42 kg CO2/m2/Jahr 40% 60%
42 bis <47 kg CO2/m2/Jahr 30% 70%
47 bis <52 kg CO2/m2/Jahr 20% 80%
>= 52 kg CO2/m2/Jahr 5% 95%

FAQ CO2 KostAufG

Alle Fragen und Antworten im Überblick

  • Wer bestimmt die CO2-Preise?

    Die Preise für Emissionszertifikate wurden vom Gesetzgeber im BEHG = Brennstoffemissionshandelsgesetz bis 2025 festgelegt. Im Jahr 2026 werden die Festpreise zunächst in einem Preiskorridor mit einem Mindest- und einem Höchstpreis auktioniert. Innerhalb dieser Spanne bilder sich der Preis je nach Nachfrage am Markt. Ab 2027 wird das System in den europäischen Emissionshandel ETS-2 überführt. Das BEHG ist maßgebend für unser Fernwärmenetz in Tarp sowie für unsere Erdgaskunden.

    Unsere Wärmeerzeugungsanlage in Flensburg unterliegt schon heute dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS Anlage). Maßgeblich ist hier der durchschnittliche Zertifikatspreis der Versteigerungen nach § 8 Absatz 1 Treibhausgas-Emissionsgesetz in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr.

    Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung der Branchenverbände BDEW, AGFW und VKU zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) kann bei EU-ETS Anlagen bis 31.03. eines Jahres der Durchschnittspreis der Versteigerungen aus dem Jahr x-2 zur Berechnung herangezogen werden. Der gemäß CO2KostAufG heranzuziehende Durchschnittspreis der Versteigerungen dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Jahr wird ab 01.04. eines Jahres herangezogen.

  • Gilt das Gesetz auch für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen?

    Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen. Bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen werden die CO₂-Kosten nicht zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

  • Wieso weicht der CO2-Preis für das Fernwärmenetz in Flensburg so stark von denen in Tarp und Langballig ab? Warum ist der CO2-Preis für Erdgas niedriger?

    Die Preise unterliegen unterschiedlichen Gesetzen: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland und der europäische Emissionshandel (EU-ETS). Die Gesetze nutzen unterschiedliche Systeme zur Regulierung und Preissetzung von CO₂-Emissionen.

    Die Erzeugungsanlage in Flensburg für das Fernwärmenetz Flensburg, Glücksburg, Harrislee und Wees unterliegt dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Der Preis für CO₂-Zertifikate bildet sich aus Angebot und Nachfrage. Aufgrund des begrenzten Angebots und der hohen Nachfrage sind die Preise im ETS vergleichsweise hoch.

    Unsere Erzeugungsanlagen in Tarp und Langballig sowie unsere Erdgasprodukte unterliegen dem BEGH. Die CO₂-Preise im BEHG sind gesetzlich fixiert und steigen schrittweise an. Der Einstiegspreis wurde politisch festgelegt und lag deutlich unter dem Preisniveau des EU-ETS.

  • Was ist der Emissionsfaktor?

    Der Emissionsfaktor ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel CO₂ bei der Verbrennung einer bestimmten Menge Brennstoff oder der Erzeugung einer bestimmten Menge Energie freigesetzt wird. Der Emissionsfaktor wird in kg CO₂ pro kWh angegeben. Der Emissionsfaktor dient als mathematische Größe dazu, CO₂-Emissionen zu berechnen.

    Es kann verschiedene Emissionsfaktoren für ein und dieselbe Erzeugungsanlage geben, da es verschiedene Gesetzesgrundlagen und Methoden für die Berechnung von Emissionsfaktoren gibt.

  • Gilt das CO2KostAufG auch für neue Fernwärmenetzanschlüsse?

    Gebäude, die erstmals nach dem 01.01.2023 einen Fernwärmeanschluss erhalten haben, fallen nicht in den Anwendungsbereich des CO2KostAufG. Eine Aufteilung der CO₂-Kosten ist für diese Gebäude nicht notwendig.