Ihr Energiepreis für 2023

Angebote bestehende Verträge

Im Herbst 2022 haben wir einigen unserer Kunden per E-Mail Preisangebote zu bestehenden Energielieferverträgen gesendet. Antworten auf Fragen rund um diese Angebote gibt es hier:

FAQ Energieangebot

Häufige Fragen. Einfache Antworten.

  • Ich habe das Angebot angenommen. Bekomme ich trotzdem die Soforthilfen der Bundesregierung? Und werden die Energiepreisbremsen trotzdem auf meinen Vertrag angewendet?

    Die Soforthilfen und Preisbremsen der Bundesregierung wenden wir selbstverständlich auch dann an, wenn Sie unser Angebot angenommen haben.

    Weitere Informationen zu den Soforthilfen finden sie hier.

    Informationen zu den Energiepreisbremsen haben wir

    hier

    für Sie zusammengestellt.
  • Warum war die Annahmefrist des Angebotes so kurz? Wollten Sie mich erpressen?

    Nein. Unsere Preisangebote basieren stets auf aktuellen Marktpreisen. Da die Energiepreise am Beschaffungsmarkt stark schwanken, bitten wir um Verständnis für die kurze Annahmemöglichkeit.  

  • Wo finde ich die Bestätigung über die Annahme des Angebotes?

    Die Bestätigung finden Sie im Online-Kundenportal unter "Meine Verträge" im sogenannten „Tarifwechselschreiben“ zum Download.

  • Wie hoch sind meine Kosten nach Annahme des Preisvorschlags? Wie hoch wird mein monatlicher Abschlag sein?

    Wie viel Sie monatlich für Ihre Energie zahlen, ist stark von Ihrem individuellen Verbrauch abhängig und daher nicht allgemeingültig zu beantworten.

    Wenn Sie aber Ihren ungefähren Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abschätzen und diesen mit dem neuen Preis pro kWh in Cent multiplizieren, danach durch 100 teilen (Umrechnung Cent in Euro), erhalten Sie die Kosten für Ihren Verbrauch in Euro. Nun multiplizieren Sie den neuen Grundpreis mit 12 (Monaten) und erhalten den Eurobetrag des Jahresgrundpreises. Anschließend rechnen Sie beide Eurobeträge für Jahresverbrauch und Jahresgrundpreis zusammen und erhalten den Gesamtbetrag. Wenn Sie diesen wieder durch 12 teilen, kennen Sie Ihren ungefähren neuen notwendigen Abschlagsbetrag pro Monat.

    Der Abschlag wird seitens der Stadtwerke Flensburg vorerst jedoch nicht erhöht. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Abschlag, falls nötig, eigenständig zu erhöhen, um eine Nachzahlung bei der nächsten Verbrauchsabrechnung zu vermeiden.

    Nutzen Sie dafür bitte einfach unser Online-Kundenportal. Unter dem Menüpunkt "Zahlungen" finden Sie Ihre Abschläge und können diese auf Basis der oben beschriebenen Rechnung schnell und einfach anpassen.

     

  • Ich habe kein Angebot erhalten. Warum nicht?

    Das kann mehrere Gründe haben:

    Kunden, deren Preisgarantie noch nicht ausgelaufen ist oder kurz vor Auslaufen steht, wurden nicht angeschrieben – sie können ihren Preisvorteil bis zum Ablauf der Preisgarantie weiter nutzen. Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Flensburg wurden zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht angeschrieben.

    In beiden Fällen werden Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt von uns kontaktiert. Da die Preise auf den Energiemärkten sich nach wie vor sprunghaft entwickeln, können wir derzeit nicht vorhersagen, ob und wann welche Kunden angeschrieben werden.

    Dafür bitten wir um Verständnis.

  • Welche Kündigungszeiten und Fristen bin ich mit der Annehme des Angebots eingegangen?

    Da diese Angaben nicht bei all unseren Kunden identisch sind, bitten wir Sie, entweder in der von uns gesendeten E-Mail oder im Online-Kundenportal im Bestätigungsschreiben nachzusehen. Ihre Bestätigung finden Sie unter "Meine Verträge" im so genannten „Tarifwechselschreiben“ zum Download.