Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Energiepreisbremsen. Relevant für Ihre Jahresabrechnung ist Ihr tatsächlicher Verbrauch sowie Ihr voraussichtlicher individueller Entlastungsbetrag. Voraussichtlich, weil sich dieser bei einer Preisanpassung noch ändern könnte. Diesen teilen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrem künftigen monatlichen Abschlag im März 2023 mit. In Ihrer Jahresabrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit Ihrem Vertragspreis multipliziert. Davon wird Ihr individueller Entlastungsbetrag abgezogen.
Der Entlastungsbetrag, den Sie aufgrund der Energiepreisbremse erhalten, errechnet sich wie folgt:
- Zunächst wird der Differenzbetrag zwischen Ihrem individuellen, mit Ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis und dem staatlichen Referenzpreis in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde errechnet. Beispiel: Ihr vertraglich vereinbarter Strompreis beträgt 50 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Referenzpreis für Strom beträgt 40 Cent. Die Differenz – 50 Cent minus 40 Cent – beträgt 10 Cent.
- Dieser Differenzbetrag wird dann multipliziert mit 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Angenommen, Ihr vom Versorger prognostizierter Jahresverbrauch beträgt 4.500 Kilowattstunden.
- 80 Prozent von 4.500 Kilowattstunden sind 3.600 Kilowattstunden. Auf dieser Basis wird Ihr persönlicher Entlastungsbetrag berechnet: (50-40) x 3600 = 360 €
Am Ende des Jahres errechnet sich Ihre Jahressrechnung aus Ihrem tatsächlichen Verbrauch multipliziert mit Ihrem Vertragspreis abzüglich Ihres Entlastungsbetrags.
Dieser Entlastungsbeitrag bleibt gleich, egal, wie viel Sie tatsächlich verbrauchen. Wenn Sie Energie sparen, führt das also nicht zu einer niedrigeren Entlastung. Energie einzusparen, reduziert Ihre Belastung also zusätzlich.
Im Beispiel hätten Sie bei einem gleich bleibenden Jahresverbrauch eine Jahresrechnung von 1890 Euro:
- (4500 kWh x 0,5 Euro) - 360€ Entlastungsbetrag = 1890 Euro
Wenn Sie 30 Prozent einsparen, ergibt sich eine Jahresrechnung von 1215 Euro:
- (3150 kWh x 0,5 Euro) – 360 Euro Entlastungsbetrag = 1215 Euro
Sie sparen also 675 Euro im Vergleich zum unveränderten Jahresverbrauch.
Rechenbeispiel Gaspreisbremse beim Arbeitspreis von 0,15 €/kWh:
Variante 1 - gleicher Verbrauch wie im Vorjahr | kWh | Kosten |
Kosten ohne Gaspreisbremse | 20.000 | 3.200 € |
Entlastung durch Preisbremse (20.000 x 0,8 x (0,15-0,12)) | | -480 € |
Gesamtkosten | | 2.720 € |
Variante 2 - Verbrauch 20 % gespart | kWh | Kosten |
Kosten ohne Gaspreisbremse | 20.000 | 3.200 € |
Entlastung durch Preisbremse (20.000 x 0,8 x (0,15-0,12)) | | -480 € |
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (4.000 kWh x 0,15 €) | | -600 € |
Gesamtkosten | | 2.120 € |
Variante 3 - Verbrauch 30 % gespart | kWh | Kosten |
Kosten ohne Gaspreisbremse | 20.000 | 3.200 € |
Entlastung durch Preisbremse (20.000 x 0,8 x (0,15-0,12)) | | -480 € |
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (6.000 kWh x 0,15 €) | | -900 € |
Gesamtkosten | | 1.820 € |