Entlastung für Energiekunden
Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Alle Auswirkungen der bis zum 31.12.2023 geltenden Preisbremsengesetze auf Ihre Energiepreise sind hier dargestellt:
Mit den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket geschnürt. Mit den Mitteln des Bundes werden Ihre Energiekosten bis Ende 2023 gedeckelt. Sie legen für Strom, Erdgas und Wärme einen maximalen Arbeitspreis fest, der seit dem 1. Januar 2023 greift und natürlich auch für Kunden und Kundinnen der Stadtwerke Flensburg gilt.
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Wärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.
Ende Dezember 2023 laufen die Preisbremsen der Bundesregierung aus.