Befreiung von der Umlagenerhebung

Privilegierung von Wärmepumpenstrom

Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sind Wärmepumpen privilegiert. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage reduzieren sich im Fall der Privilegierung auf null, also 0,00 ct/kWh. Die Kosten geben wir im Normalfall mit der Wärmestrombelieferung an dich weiter.

Unter der vollständigen Erfüllung der unten stehenden Voraussetzungen bist auch du von der Umlagenerhebung befreit.

Um von der Privilegierung von Wärmepumpen zu profitieren, versichere ich, dass:

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Für folgende Lieferanschrift fordere ich die Privilegierung an:

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