Befreiung von der Umlagenerhebung
Privilegierung von Wärmepumpenstrom
Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sind Wärmepumpen privilegiert. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage reduzieren sich im Fall der Privilegierung auf null, also 0,00 ct/kWh. Die Kosten geben wir im Normalfall mit der Wärmestrombelieferung an dich weiter.
Unter der vollständigen Erfüllung der unten stehenden Voraussetzungen bist auch du von der Umlagenerhebung befreit.