Preisanpassung

IHR ENERGIEPREIS FÜR 2023

Sie haben vor kurzem ein Schreiben von uns erhalten, in dem wir Ihnen Ihren neuen Energiepreis für 2023 mitgeteilt haben.

Um Ihnen bei Fragen rund um die Preisanpassung schnell helfen zu können, haben wir die häufigsten Fragen unten für Sie zusammengefasst.

FAQ ENERGIEPreis

Häufige Fragen. Einfache Antworten.

  • Wo und zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Zählerstände einreichen?

    Übermitteln Sie uns Ihre Zählerstände bitte zum Stichtag der Preisanpassung – also zum 31.12.2022. Sie können Ihre Zählerstände in unserem Kundenportal erfassen. Die Nachkommastellen werden in der Regel nicht gemeldet.

  • Werden die Abschläge automatisch angepasst?

    Um eine Nachzahlung möglichst zu vermeiden, passen wir nach der Preisänderung ggf. Ihren monatlichen Abschlag an die neue Preissituation an. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr bisheriger Abschlagsbetrag auf Basis Ihres Verbrauchs nicht mehr ausreicht. Über Ihren neuen Abschlagsbetrag sowie die zugehörigen Fälligkeiten informieren wir Sie in diesem Fall in Kürze in einem separaten Schreiben. Sollten Sie kein solches Informationsschreiben erhalten, ist Ihr Abschlagsbetrag ausreichend oder Ihre Verbrauchsabrechnung steht kurz bevor. In letzterem Fall teilen wir Ihnen Ihren neuen Abschlagsbetrag mit Ihrer Verbrauchsabrechnung mit.

  • Profitiere ich von der Energiepreisbremse?

    Die Maßnahmen zur "Deckelung" der Energiepreise der Bundesregierung wenden wir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch für Ihr Vertragsverhältnis an. Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen finden Sie hier.

  • Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

    Aufgrund der Preisänderung haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, bis zum 31.12.2022 eine Sonderkündigung in Schriftform oder im Kundenportal bei uns einzureichen. Wegen der vorgegebenen Marktfrist von 7 Kalendertagen sowie Bearbeitungsdauer von bis zu 5 Werktagen können Kündigungen, die nach dem 15.12.2022 bei uns eingehen, gegebenenfalls nicht mehr zum 31.12.2022, sondern dann leider erst zum für uns nächstmöglichen Termin bearbeitet und bestätigt werden.

  • Was passiert, wenn ich kündige?

    Bitte achten Sie auf die entsprechenden Marktfristen bei einem Lieferantenwechsel. Daher ist es sinnvoll, Ihren neuen Lieferanten mit der Kündigung unseres Liefervertrages zu beauftragen. Damit verhindern Sie in die örtliche Grund- und Ersatzversorgung zu fallen.

    Bitte prüfen Sie aber vorab genau, ob Sie tatsächlich ein passenderes Angebot bei Marktteilnehmern finden, da das allgemeine Preisniveau vor allem bei einem Neuvertragsabschluss stark gestiegen ist.

  • Wie ist die allgemeine Kündigungsfrist?

    Ihre Mindestvertragslaufzeit ändert sich auf Grund dieser Preisänderung nicht. Daher ist Ihr Vertrag auch ab dem 01.01.2023 mit einer Frist von 14 Tagen täglich kündbar.