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THG-Quote

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  • Unkomplizierte Anmeldung deiner CO2-Einsparung

  • Persönliches Service-Center bei uns in Flensburg steht bei Fragen bereit

So einfach geht's

Anleitung Verkauf THG-Quote

  • Registrierung

    Anmeldedaten eingeben

  • Fahrzeugschein

    fotografieren und hochladen

  • 70,- € Prämie

    Du erhältst 70,- € auf dein Bankkonto

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  • Persönlich: Unser hauseigenes Service-Center steht dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Konzernfrei: Wir sind 100% Tochter der Stadt Flensburg.

     

 

Icon von einem dunkelgrünem Auto, links daneben ein Mann welcher das Ladekabel von einer Ladesäule in der Hand hält.

Noch Fragen

FAQ THG-Quote

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern.

  • Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt? Was ist mit Firmen- und Leasingwagen?

    Für die Anmeldung der Quote sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) berechtigt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. Dazu gehören sowohl herkömmliche PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse. 

    Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.

    Firmen- und Leasing-Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist allerdings der Halter des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist. Achte in diesem Fall bei der Registrierung darauf, anzugeben, dass du ein gewerblicher Nutzer bist, da bei der ausgezahlten Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an dich ausgezahlt wird.

  • Was benötigt man, um die THG-Quote zu verkaufen?

    Für die Anmeldung der THG-Quote benötigst du lediglich den Fahrzeugschein deines Elektrofahrzeuges. Einzige Voraussetzung ist, dass du mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges bist. Bei der Registrierung wirst du gebeten, ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung zu hinterlegen. Nutze daher am besten dein Smartphone für die Registrierung.

  • Wie verkaufe ich die THG-Quote und erhalte die Prämie?

    Klicke auf den Button ‚Jetzt bestellen‘ oder scanne den QR-Code und folge anschließend den Angabefeldern. Hier registrierst du dich und übermittelst ein Foto der Zulassungsbescheinigung deines E-Fahrzeuges. Nutz daher für die Registrierung am besten dein Smartphone. Wir kümmern uns dann um die Abwicklung der Quote. Für dein E-Fahrzeug wird dabei vom Umweltbundesamt ein Quotenschein ausgestellt und gesammelt an Unternehmen weiterverkauft. Nach dem Verkauf erhältst du deine Prämie. 

  • Wann und wie oft erhalte ich die Prämie?

    Die THG-Quote kannst du immer für das aktuelle Jahr beantragen. Du erhältst dann die Prämie einmal pro Jahr.

    Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und Vermarktung deiner THG-Quoten. Das Umweltbundesamt meldet aufgrund der hohen Nachfrage eine aktuelle Bearbeitungsdauer von etwa bis zu 6 Monate. Die anschließende Vermarktung der Quoten nimmt in etwa 14 Tage in Anspruch. Anschließend erhältst du die Prämienauszahlung.

  • Muss ich die Quoten-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

    Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

  • Warum kann ich die Quote nicht selbst verkaufen?

    Die THG-Quoten einzelner Personen werden gebündelt und gesammelt weiterverkauft. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden. Zudem erhöht sich durch die Bündelung die Quotenmenge und du profitierst von einem höheren Quotenerlös.

  • Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?

    Ja, du kannst problemlos auch mehrere Fahrzeuge für den Quotenhandel anmelden.

  • Ich habe das Fahrzeug gerade erst bzw. mitten im Jahr gekauft. Habe ich trotzdem Anspruch?

    Auch wenn du das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres erworben hast, kannst du deine THG-Quote verkaufen. Für den Quotenhandel musst du mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sein. Du erhältst die volle Prämienhöhe für das gesamte Jahr.

  • Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

    Die Quote kann pro Fahrzeug einmal im Jahr beantragt werden. Hast du die Quote für das aktuelle Jahr bereits erhalten, kann der Käufer des Fahrzeuges die Quote nicht noch einmal für das entsprechende Jahr beantragen. Setz den Käufer am besten darüber in Kenntnis.

  • Muss die THG-Prämie versteuert werden?

    Für Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, ist der THG-Prämienerlös steuerfrei.

    Für Unternehmen dagegen gelten die Prämienerlöse als Einkünfte aus Gewerbebetrieben und sind daher steuerpflichtig.

    Wir weisen darauf hin, dass dies keine Steuerberatung ersetzt und empfehlen, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

  • Kann ich die THG-Prämie rückwirkend beantragen?

    Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

  • Bis wann muss die Registrierung erfolgen?

    Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Oktober des aktuellen Quotenjahres abgeschlossen sein.