Erdgas

Gasspeicherumlage entfällt zum 01. Januar 2026

 

Die Gasspeicherumlage in Höhe von zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde netto wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher zu decken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat beschlossen, sie abzuschaffen, behält sich jedoch eine spätere Wiedereinführung vor. Künftig übernimmt der Staat die Kosten.

Daher wurde die Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 auf 0,- € gesetzt. Die Ersparnis geben wir direkt an dich weiter – sie wird automatisch in der nächsten Rechnung berücksichtigt, die nach dem 01.01.2026 erstellt wird. Verbräuche bis einschließlich 31.12.2025 werden noch mit der zuletzt gültigen Gasspeicherumlage abgerechnet, während Verbräuche ab dem 01.01.2026 ohne Gasspeicherumlage abgerechnet werden.

Wissenswertes

FAQ rund um die Gasspeicherumlage

  • Was ist die Gasspeicherumlage und warum entfällt sie?

    Die Umlage wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher zu decken. Der Gesetzgeber hat beschlossen, sie zum 01.01.2026 abzuschaffen, behält sich jedoch eine spätere Wiedereinführung vor.

  • Ab wann gilt der Wegfall der Gasspeicherumlage?

    Ab dem 01.01.2026 wird die Umlage auf 0,00 ct je kWh gesenkt.

  • Wie wirkt sich das auf meinen Gaspreis aus?

    Die Senkung der Gasspeicherumlage wirkt auf den Arbeitspreis (Kilowattstundenpreis) in deinem Gastarif.

    Haben wir dir eine Preisänderung zum 01.01.2026 mitgeteilt oder hast du deinen Vertrag erst nach dem 05.11.2025 mit uns geschlossen, ist die Senkung der Gasspeicherumlage in deinem neuen Arbeitspreis bereits enthalten.

    Hast du keine Information zur Preisänderung erhalten, berücksichtigen wir ebenfalls ab 01.01.2026 in deinem Arbeitspreis die reduzierte Gasspeicherumlage und du siehst es in deiner Abrechnung.

  • Wie hoch war die Umlage zuletzt?

    Die Gasspeicherumlage betrug zuletzt 0,289 ct/kWh netto.

  • Werden meine Abschläge automatisch angepasst?

    Nein, deine Abschläge ändern wir erst mit deiner nächsten Jahresrechnung. Du kannst deinen Abschlag aber jederzeit im Kundenportal selbst anpassen.

    Deine gezahlten Abschläge gehen in deine Jahresrechnung ein und wenn ein Guthaben daraus für dich entsteht, bekommst du es ausgezahlt.

  • Habe ich durch den Wegfall der Gasspeicherumlage automatisch ein Sonderkündigungsrecht?

    Nein, wenn wir dir keine Preisänderung zum 01.01.2026 mitgeteilt haben, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Wir geben zum Vorteil unserer Kunden die Senkung der staatlich veranlassten Umlage unverändert weiter. Wir sind in diesem Fall nicht verpflichtet, eine Information zur Preisänderung zu senden und es entsteht daraus auch kein Sonderkündigungsrecht.