Eichung
Strom, Wasser, Gas und Wärme kosten Geld
Eichpflicht für Messgeräte
Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sind die zahlenmäßig größte Gruppe eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe ist die korrekte Anzeige dieser Messgeräte innerhalb vorgeschriebener Fehlergrenzen von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Eichung und Überwachung
Nach dem Eichgesetz (Mess EG) müssen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr* verwendet oder bereitgehalten werden. Die Eichung dieser Geräte erfolgt überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Dies sind Einrichtungen z.B. bei Versorgungsunternehmen oder Herstellern, die im Bereich der Versorgungswirtschaft als beliehene Unternehmen unter Aufsicht der Eichbehörden staatliche Aufgaben übernommen haben.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr kann als Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Behörde verfolgt und mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.