Netzgebiet der Stadtwerke Flensburg

Netzanschluss Strom

Was ist zu beachten?

In den Netzgebieten der Stadtwerke Flensburg gelten grundsätzlich die von uns veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Ihr Installateur kennt sich mit diesen aus.

Die Abwicklung ist hier, aufgeschlüsselt nach Spannungsebene, beschrieben. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten bereits vor Umsetzung mit uns in Verbindung. Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten. 

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt Hausanschluss:

Was benötigen wir von Ihnen?

  • Einen Grundstückslageplan Maßstab 1:500 und die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
  • Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
  • Leistungsbedarf in kWh oder kVA.
  • Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
  • Einen Teminplan, sofern bereits vorhanden.

VORGEHEN

Anmeldung, Angebot, Ausführung:

Nur vier einfache Schritte und Ihr Eigenheim wird zuverlässig und sicher mit Strom und/oder Fernwärme versorgt.

  • Anmeldung

    Bitte stellen Sie - so früh wie möglich - in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für den neuen Stromanschluss zusammen und senden Sie bitte folgende Dokumente an uns:

    • einen Lageplan (1:500) mit neuem Gebäudekörper
    • einen Geschossgrundrissplan (1:100) mit dem markiertem Netzanschlussraum.

    Ergänzen Sie bitte die Unterlagen zur Bearbeitung des Stromanschlusses um Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z. B. Aufzüge, Wärmegeräte), Datenblätter für Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen), Datenblätter für Speichersysteme (z.B. PV-Speicher), Ladeinfrastruktur (3,8 - 12 kW anmeldepflichtig und >12 kW genehmigungspflichtig!) oder sonstige besondere Eigenschaften.

    Bitte senden Sie uns eine E-Mail an: 
    hausanschluss@stadtwerke-flensburg.de

    Netzanschlussportal

  • Angebot

    Wir senden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung das Angebot zu. Bitte senden Sie dieses unterschrieben als Auftragserteilung zurück. Die zweite Ausführung ist für Ihre Unterlagen.

    Auf dem Angebot haben Sie die Möglichkeit, uns einen Wunschtermin für die Verlegung des Netzanschlusses mitzuteilen. Dazu benötigen wir die unterzeichneten Angebotsunterlagen mindestens drei Wochen vor der angegebenen Kalenderwoche.

    Sollte keine Möglichkeit bestehen, Ihrem Terminwunsch zu entsprechen, werden wir mit Ihnen zusammen einen geeigneten Ersatztermin abstimmen.

  • Ausführung

    Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um den Termin konkret zu vereinbaren.

    Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie eine genaue Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Hierbei werden die tatsächlichen Leitungslängen berücksichtigt.

  • Inbetriebsetzung

    Nach Fertigstellung der Installation durch ein zugelassenes Installationsunternehmen wird, nach Eingang der Inbetriebsetzungsanzeige, bei uns ein Termin mit Ihnen und Ihrem Installateur zur Zählermontage und -inbetriebsetzung vereinbart.

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen wir die  Datenblätter für eine verbaute Ladeinfrastruktur.

    Speziell für Erzeugungsanlagen nach EEG müssen und folgende Unterlagen vorliegen:

    • einen Lageplan (1:500) mit Gebäudekörper und gekennzeichnetem Standort der gebauten Anlage
    • ausgefülltes Formular Datenblatt für Erzeugungsanlagen-NS
    • ausgefülltes Formular Messkonzept
    • ggf. ausgefülltes Formular Anmeldung Speichersystem
    • ggf. ausgefülltes Formular Datenblatt Speichersystem
    • Modulbelegungsplan / Schaltplan-Anlagenübersicht / Projektübersicht
    • Nachweis des NA-Schutzes nach VDE-AR-N-4105 (Konformitätsnachweis des Herstellers)
    • Angaben zu Anlagenbetreiber und PV-Strom-Nutzer (personenidentisch?)

    Zu den Formularen EEG:

    Downloadbereich

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Anmeldung, Angebot, Ausführung

Nur vier Schritte und Ihr Vorhaben wird zuverlässig und sicher umgesetzt:

LADEINFRASTRUKTUR

Hinweise für Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen

Immer mehr Autobesitzer interessieren sich für die E-Mobilität und private Ladeeinrichtungen. Diese Kurzinformation soll einen Überblick rund um die Installation von Wandladestationen (sog. Wallboxen) und über die Anforderungen an den Netzanschluss geben. Diese Information richtet sich insbesondere an Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer in Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern, die ihr E-Auto mit einer Leistung bis 22 kW zu Hause aufladen möchten.

  • Anmeldung beim Netzbetreiber

    Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung größer 3,6 kVA sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden.
    Bis zu einer Größe von 12 kW müssen sie nur angemeldet werden, ab einer Größe von 12 kW müssen sie auch vom Netzbetreiber vor Installation genehmigt werden.

    Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen auch in dieser Frage weiter und übernimmt für Sie diese Formalie.
    Die Arbeiten sind von einem im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur auszuführen. Wie bei allen anderen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist auch der Anschluss einer Ladeeinrichtung in Eigenregie nicht zulässig.

    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:
    antrag@stadtwerke-flensburg.de
    Netzanschlussportal
  • Lademöglichkeit

    Für die Versorgung von Elektrofahrzeugen mit elektrischer Energie stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

    Beim Laden mit Wechselstrom (AC Laden):

    • wird das Fahrzeug mit dem ein- bzw. dreiphasigen Wechselstromnetz über ein geeignetes Ladesystem und eine Ladeleitung verbunden. Das im Fahrzeug eingebaute Ladegerät übernimmt die Gleichrichtung und steuert das Laden der Batterie.
    • Für private Wallboxen werden üblicherweise Ladeleistungen zwischen max 3,7 kW und max. 22 kW eingesetzt, die den Wechselstrom (AC) aus dem Netz unmittelbar verwenden.
       

    Das Laden mit Gleichstrom (DC Laden):

    • benötigt ebenfalls eine Verbindung des Fahrzeugs mit der Ladestation über eine Ladeleitung, wobei das Ladegerät in der Ladestation integriert ist. Die Steuerung des Ladens erfolgt über eine Kommunikations­schnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladestation.
    • Gleichstrom­ladesäulen (DC-Schnell­ladung, von 50 kW bis 150 kW) sind für den privaten Bereich nicht geeignet, da sie noch sehr teuer sind und hohe Anforderungen an die Kapazität des Strom­anschlusses stellen.
  • Lademanagement

    Wenn mehrere Wallboxen, oder eine Wallbox zusammen mit weiteren größeren Stromverbrauchern am Hausanschluss betrieben werden sollen, kann alternativ oder ergänzend zu einer Verstärkung des Netzanschlusses ein sogenanntes Lademanagement eingesetzt werden.
    Durch ein solches Lademanagementsystem können verschiedene Parameter der Ladevorgänge, wie z.B. die Maximalleistung oder die Priorisierung von Ladevorgängen, festgelegt werden. Ein Lademanagement kann, gerade bei größeren Liegenschaften, zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen beitragen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird durch den Einsatz eines Lademanagements die Überlastung der vorhandenen Elektroinstallation verhindert.

Wichtige Information zum Messstellen­betriebs­gesetz (MsbG)

Die Stadtwerke Flensburg GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach §5 oder §6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird. Die Stadtwerke Flensburg GmbH wird, soweit dies nach §30 MsbG technisch möglich und nach §31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  1. Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  2. Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach §32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Flensburg GmbH Messstellen an ortfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Der Wechsel der Messeinrichtung erfolgt im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032 und ist kostenlos.
Von dem Umbau betroffen sind nach derzeitigem Stand:

  •  ca. 5.000 Zähler zum Umbau auf Intelligente Messsysteme und
  •  ca. 68.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:

  1. Die in §60 MsbG benannten Prozess ein­schließlich der Plausibi­lisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standard­mäßige erforder­liche Daten­kom­munikation sowie
  2. Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, sowie es der variable Stromtarif im Sinne von §40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandgängen des Vortages gegenüber dem Energie­lieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  3. Die Übermittlung der nach §61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  4. Die Bereitstellung der Information über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und –anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  5. In den Fällen des §31 Abs. 1 Nummer 5, Abs.2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereit­halten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zwei­mal am Tag eine Änderung des Schalt­profils sowie einmal täglich die Über­mittlung eines Netzzustands­datums herbei­geführt werden kann,
  6. In den Fällen des §40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  7. Die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Zusatzleistungen nach §35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls im Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Flensburg GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

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