Netzgebiet der Stadtwerke Flensburg
Was ist zu beachten?
Technische Anschlussbedingungen
In den Netzgebieten der Stadtwerke Flensburg gelten grundsätzlich die von uns veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Ihr Installateur kennt sich mit diesen aus.
Die Abwicklung ist hier, aufgeschlüsselt nach Spannungsebene, beschrieben. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten bereits vor Umsetzung mit uns in Verbindung. Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt Hausanschluss:
Was benötigen wir von Ihnen?
Notwendige Unterlagen
- Einen Grundstückslageplan Maßstab 1:500 und die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
- Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
- Leistungsbedarf in kWh oder kVA.
- Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
- Einen Teminplan, sofern bereits vorhanden.
Im Überblick
Netzanschluss Niederspannung, Mittelspannung und Ladeinfrastruktur
Vorgehen
Anmeldung, Angebot, Ausführung:
Nur vier einfache Schritte und Ihr Eigenheim wird zuverlässig und sicher mit Strom und/oder Fernwärme versorgt.
-
Anmeldung
Bitte stellen Sie - so früh wie möglich - in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für den neuen Stromanschluss zusammen und senden Sie bitte folgende Dokumente an uns:
- einen Lageplan (1:500) mit neuem Gebäudekörper
- einen Geschossgrundrissplan (1:100) mit dem markiertem Netzanschlussraum.
Ergänzen Sie bitte die Unterlagen zur Bearbeitung des Stromanschlusses um Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z. B. Aufzüge, Wärmegeräte), Datenblätter für Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen), Datenblätter für Speichersysteme (z.B. PV-Speicher), Ladeinfrastruktur (3,8 - 12 kW anmeldepflichtig und >12 kW genehmigungspflichtig!) oder sonstige besondere Eigenschaften.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an:
hausanschluss@stadtwerke-flensburg.deZum Netzanschlussportal -
Angebot
Wir senden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung das Angebot zu. Bitte senden Sie dieses unterschrieben als Auftragserteilung zurück. Die zweite Ausführung ist für Ihre Unterlagen.
Auf dem Angebot haben Sie die Möglichkeit, uns einen Wunschtermin für die Verlegung des Netzanschlusses mitzuteilen. Dazu benötigen wir die unterzeichneten Angebotsunterlagen mindestens drei Wochen vor der angegebenen Kalenderwoche.
Sollte keine Möglichkeit bestehen, Ihrem Terminwunsch zu entsprechen, werden wir mit Ihnen zusammen einen geeigneten Ersatztermin abstimmen.
-
Ausführung
Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um den Termin konkret zu vereinbaren.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie eine genaue Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Hierbei werden die tatsächlichen Leitungslängen berücksichtigt.
-
Inbetriebsetzung
Nach Fertigstellung der Installation durch ein zugelassenes Installationsunternehmen wird, nach Eingang der Inbetriebsetzungsanzeige, bei uns ein Termin mit Ihnen und Ihrem Installateur zur Zählermontage und -inbetriebsetzung vereinbart.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen wir die Datenblätter für eine verbaute Ladeinfrastruktur.
Speziell für Erzeugungsanlagen nach EEG müssen und folgende Unterlagen vorliegen:
- einen Lageplan (1:500) mit Gebäudekörper und gekennzeichnetem Standort der gebauten Anlage
- ausgefülltes Formular Datenblatt für Erzeugungsanlagen-NS
- ausgefülltes Formular Messkonzept
- ggf. ausgefülltes Formular Anmeldung Speichersystem
- ggf. ausgefülltes Formular Datenblatt Speichersystem
- Modulbelegungsplan / Schaltplan-Anlagenübersicht / Projektübersicht
- Nachweis des NA-Schutzes nach VDE-AR-N-4105 (Konformitätsnachweis des Herstellers)
- Angaben zu Anlagenbetreiber und PV-Strom-Nutzer (personenidentisch?)
Zu den Formularen EEG:
Vorgehen
Anmeldung, Angebot, Ausführung
Nur vier Schritte und Ihr Vorhaben wird zuverlässig und sicher umgesetzt:
-
Anmeldung
Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis zehn Wochen Ihre Anmeldung zu bearbeiten. Planen Sie diese Zeit bitte mit ein.
Zusammen mit Ihrer Antragstellung senden Sie bitte - so früh wie möglich - folgende Dokumente an uns:- Formular ‚E.1 Antragstellung‘ mit Angaben zu Ort, Anschlussnehmer, Grundstückseigentümer, Anlagenerrichter (mit Ansprechpartner)
- einen Lageplan (1:1000) mit Gebäuden und Stationsstandort(en).
- den voraussichtlichen Leistungsbedarf, dessen Charakteristik und ggf. Ausbaustufen.
- ggf. Netzrückwirkungen Anhang ‚E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen‘.
- den zeitlichen Bauablauf und geplanter Inbetriebsetzungstermin.
- Bei Erzeugungsanlagen auch Formular ‚E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung‘
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:
antrag@stadtwerke-flensburg.deZum Netzanschlussportal -
Grobplanung, Prüfung, Projektierung, Anschlussangebot, Angebotsannahme / Beauftragung
Der Netzbetreiber und der Kunde vereinbaren gemeinsam im Anhang ‚E.3 Netzanschlussplanung‘ u.a.:
- Formular ‚E.1 Antragstellung‘ mit Angaben zu Ort, Anschlussnehmer, Grundstückseigentümer, Anlagenerrichter (mit Ansprechpartner)
- einen Lageplan (1:1000) mit Gebäuden und Stationsstandort(en).
- den voraussichtlichen Leistungsbedarf, dessen Charakteristik und ggf. Ausbaustufen.
- ggf. Netzrückwirkungen Anhang ‚E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen‘.
- den zeitlichen Bauablauf und geplanter Inbetriebsetzungstermin.
- Bei Erzeugungsanlagen auch Formular ‚E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung‘
-
Ausführung
Spätestens sechs Wochen vor Baubeginn überreicht der Kunde dem Netzbetreiber Anhang ‚E.4 Errichtungsplanung‘ möglichst in elektronischer Form oder in zweifacher (Papier-) Ausfertigung.
Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann.
-
Inbetriebsetzung
Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind nachfolgende Unterlagen zu übergeben:
- E.5 Inbetriebsetzungsauftrag* (incl. globalem Messkonzept und Anlagennutzer)
- E.2 Datenblatt Netzrückwirkungen
- Lageplan der Station auf Grundstück
- Singleline-Schaltplan, Mittelspannung ggf. inkl. Niederspannung bei NS-Messung* (konkretes Messkonzept, wo sitzen die Wandler)
- MS-Schaltanlagen-Unterlagen
- Nachweis Kurzschlussfestigkeit:
entweder Konformitätserklärung des Stationslieferanten mit der Schaltanlage im Stationskörper oder
PEHLA-Prüfnachweis (nach EN-61936-1/VDE0101-1 Abschn. 7.5.2.1), bei gemauerten Stationen mit Druckberechnung und Ableitung der Störlichtbogengase
Im Anschluss daran teilt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin für den Netzanschluss mit. Hierbei wird auch mit dem Messstellenbetreiber ein Termin zur Zählersetzung vereinbart. Ohne unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag erfolgt keine Inbetriebsetzung.
Zur Inbetriebsetzung notwendige Dokumente, spätestens zur technischen Inbetriebsetzung:
- Trafoprüfprotokoll*
- E.6 Erdungsprotokoll*
- ggf. Prüfprotokoll für Übergabeschutz*
- ggf. MS-Kabelprüfprotokoll für Kundenkabel, z. B. bei abgesetztem Trafo oder neuer Kabel im kundeneigenem MS-Netz*
Zusätzlich bei Erzeugungsanlagen:
- E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage* und ggf. E.8 Datenblatt Speicher* (ggf. 2x E.8)
- E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage und ggf. E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll Speicher (ggf. 2x E.10)
Ohne die mit *-markierten Dokumente wird nicht zugeschaltet.
-
Verträge
Während der Inbetriebsetzungsphase werden von den Stadtwerken Flensburg Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge erstellt und versandt. Diese Verträge regeln den Anschluss am Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Flensburg und deren Betrieb der elektrischen Anlage in den Spannungebenen oberhalb der Niederspannung.
Sie enthalten u.a. Angaben zum Grundstücks- / Anlageneigentümer, zum Anlagennutzer und zur verbauten Anlagentechnik.
LADEINFRASTRUKTUR
Hinweise für Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen
Immer mehr Autobesitzer interessieren sich für die E-Mobilität und private Ladeeinrichtungen. Diese Kurzinformation soll einen Überblick rund um die Installation von Wandladestationen (sog. Wallboxen) und über die Anforderungen an den Netzanschluss geben. Diese Information richtet sich insbesondere an Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer in Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern, die ihr E-Auto mit einer Leistung bis 22 kW zu Hause aufladen möchten.
-
Anmeldung beim Netzbetreiber
Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung größer 3,6 kVA sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden.
Bis zu einer Größe von 12 kW müssen sie nur angemeldet werden, ab einer Größe von 12 kW müssen sie auch vom Netzbetreiber vor Installation genehmigt werden.Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen auch in dieser Frage weiter und übernimmt für Sie diese Formalie.
Die Arbeiten sind von einem im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur auszuführen. Wie bei allen anderen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist auch der Anschluss einer Ladeeinrichtung in Eigenregie nicht zulässig.Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:
antrag@stadtwerke-flensburg.deZum Netzanschlussportal -
Lademöglichkeit
Für die Versorgung von Elektrofahrzeugen mit elektrischer Energie stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Beim Laden mit Wechselstrom (AC Laden):
- wird das Fahrzeug mit dem ein- bzw. dreiphasigen Wechselstromnetz über ein geeignetes Ladesystem und eine Ladeleitung verbunden. Das im Fahrzeug eingebaute Ladegerät übernimmt die Gleichrichtung und steuert das Laden der Batterie.
- Für private Wallboxen werden üblicherweise Ladeleistungen zwischen max 3,7 kW und max. 22 kW eingesetzt, die den Wechselstrom (AC) aus dem Netz unmittelbar verwenden.
Das Laden mit Gleichstrom (DC Laden):
- benötigt ebenfalls eine Verbindung des Fahrzeugs mit der Ladestation über eine Ladeleitung, wobei das Ladegerät in der Ladestation integriert ist. Die Steuerung des Ladens erfolgt über eine Kommunikationsschnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladestation.
- Gleichstromladesäulen (DC-Schnellladung, von 50 kW bis 150 kW) sind für den privaten Bereich nicht geeignet, da sie noch sehr teuer sind und hohe Anforderungen an die Kapazität des Stromanschlusses stellen.
-
Lademanagement
Wenn mehrere Wallboxen, oder eine Wallbox zusammen mit weiteren größeren Stromverbrauchern am Hausanschluss betrieben werden sollen, kann alternativ oder ergänzend zu einer Verstärkung des Netzanschlusses ein sogenanntes Lademanagement eingesetzt werden.
Durch ein solches Lademanagementsystem können verschiedene Parameter der Ladevorgänge, wie z.B. die Maximalleistung oder die Priorisierung von Ladevorgängen, festgelegt werden. Ein Lademanagement kann, gerade bei größeren Liegenschaften, zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen beitragen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird durch den Einsatz eines Lademanagements die Überlastung der vorhandenen Elektroinstallation verhindert.