Technische Mindestanforderungen nach § 19 Abs. 1 EnWG
Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden sowie Verbindungs- und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen sowie zu veröffentlichen.
Darüber hinaus ist die Stadtwerke Flensburg GmbH nach Maßgabe von § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie den Betrieb der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers einschließlich der Eigenanlage festzulegen.
Die technischen Mindestanforderungen nach § 19 EnWG sowie die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV sind nachfolgend aufgeführt. Diese entsprechen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen und den technischen Richtlinien des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW).
Niederspannung
Die technischen Mindestanforderungen für die Niederspannung nach § 19 EnWG bzw. die technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV im Niederspannungsstromnetz der Stadtwerke Flensburg GmbH bestehen aus den folgenden Normen, Vorschriften und Regeln in der jeweiligen gültigen Fassung:
- Technische Anschlussbedingungen – TAB NS Nord 2019
- Beiblatt zur TAB NS Nord 2019
- VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
- VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- FNN-Hinweis: Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (Version 2019)
Mittelspannung
Die technischen Mindestanforderungen für die Mittelspannung nach § 19 EnWG im Mittelspannungsstromnetz der Stadtwerke Flensburg GmbH entsprechen vollumfänglich der technischen Anschlussregel Mittelspannung – VDE-AR-N 4110 – (TAR Mittelspannung) des VDE, auf die hiermit verwiesen wird: TAR Mittelspannung (VDE-AR-N-4110: November 2018). Der Zugriff ist lizenziert und kostenpflichtig.
Darüber hinaus haben die Stadtwerke Flensburg GmbH ergänzende Hinweise zur Planung, Errichtung und dem Betrieb kundeneigener Übergabestationen an der Mittelspannung, insbesondere Informationen zu Schutzeinrichtungen in Übergabestationen veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
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