Selbst die Energie der Sonne nutzen
Selbst die Energie der Sonne nutzen
Anschluss der Balkon-PV-Anlage
über eine vorgesehene Energiesteckvorrichtung oder über einen festen Anschluss.
Verbindung zur Stromverteilung
an einen eigenen Einspeisestromkreis oder einen Endstromkreislauf.
Messung
mit einem Zweirichtungszähler ist notwendig.
Eigenverbrauch Erneuerbare Energien
Aktiv am Klimaschutz beteiligen und dabei Geld sparen? Das ist mit der Inbetriebnahme eines eigenen Balkonkraftwerkes, auch Mini-PV-Anlage genannt, möglich. Du hast dich bereits für ein passendes PV-Modul oder auch mehrere entschieden? Dann kann es mit dem Klimaschutz losgehen.
Bevor du aktiv die Sonnenenergie nutzen kannst, sind ein paar Punkte zu beachten.
Setze jetzt auf Sonnenenergie
Die Anlage kann über zwei Wege angeschlossen werden. Entweder steckbar über eine vorgesehene Energiesteckvorrichtung oder über einen festen Anschluss.
Egal, für welche Anschlussart du dich entscheidest, in beiden Fällen muss diese durch einen Elektroinstallateur erfolgen.
Achtung: Eine haushaltsübliche Schutzkontakt-Steckdose "Schuko-Stecker" ist nicht zulässig. Außerdem sind Mini-PV-Anlagen nur mit einem "Wieland-Stecker" förderfähig. Nähere Informationen zur Förderung erhältst du beim Land Schleswig-Holstein.
Anschlüsse können an einen eigenen Einspeisestromkreis erfolgen oder an einen Endstromkreislauf zusammen mit anderen Verbrauchern. Im Datenblatt findest du weitere Details. Datenblatt zur Anmeldung herunterladen (PDF, 88,03 KB).
Da du Strom aus Sonnenenergie nutzt und per Stecker oder festem Anschluss in das Stromnetz einspeist, ist ein Zweirichtungszähler notwendig.
Zur Veranschaulichung:
Wenn dir Balkonkraftwerk mehr Energie bereitstellt, als du selbst gerade benötigst, beispielsweise weil die Waschmaschine schon gelaufen ist und du gerade nicht kochen möchtest, wird diese Energie ins Netz eingespeist. Ein alter Stromzähler würde in diesem Fall rückwärtslaufen. Das ist nicht gestattet und stellt sogar einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar. Aus diesem Grund wird durch den zuständigen Messstellenbetreiber in der Regel kostenlos ein Zählertausch vorgenommen. Dieser getauschte Zähler verhindert ein Rückwärtslaufen des Messwerkes oder misst ggf. sogar die überschüssig eingespeiste Energie (Zweirichtungszähler).
Deine steckerfertige PV-Anlage (WR ≤ 800 W / PV ≤ 2.000 Wp) muss gemäß MaStRV im Marktstammdatenregister registriert und angemeldet werden. Der Netzbetreiber holt sich wiederum die für ihn notwendigen Informationen dort ab. Hier gelangst du zum Register.
Noch mehr Wissenswertes rund um das Thema Balkonkraftwerke liest du in unserem Blogartikel:
Hier gibt es Antworten
Alle Fragen rund um das Thema Balkonkraftwerk haben wir für dich zusammengefasst.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die an das Haus- oder Wohnungsnetz angeschlossen und zum Beispiel am Balkon eines Hauses montiert werden kann.
Bei der Einrichtung eines Balkonkraftwerks sind als Übergabezähler Zweirichtungszähler notwendig. Sollte ein solcher noch nicht verbaut sein, ist ein Zählertausch notwendig. Dieser ist für dich als Anlagenbetreiber kostenlos. Wende dich hierzu an deinen lokalen Stromnetzbetreiber. In Flensburg, Glücksburg und Harrislee sind das die Stadtwerke Flensburg. Hier geht’s zum Kontakt.
Ein Rückwärtslaufen eines Standard-Einrichtungs-Zählers ist eine Steuerstraftat und verstößt gegen geltendes Recht (StromNEV, StromNZV, Steuerrecht).
Nein. Der Anschluss eines Balkonkraftwerks muss fest oder über spezielle, berührungssichere "Wieland-Steckdosen" erfolgen. Die in Haushalten verwendeten, üblichen Schuko-Stecker sind nicht zugelassen.
Ja. Dein Balkonkraftwerk musst du im MarktStammdatenRegister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden.
Verzichtest du als Anlagenbetreiber auf eine Vergütung der überschüssig produzierten Energie, ist bei nahezu allen Netzbetreibern ein vereinfachtes Anmeldeverfahren möglich. Hierzu langt die Anmeldung im Marktstammdatenregister, der Netzbetreiber holt sich wiederum die für ihn notwendigen Informationen dort ab.
Möchtest du dir hingegen die überschüssige Energie vergüten lassen, ist der Anmeldeprozess aufwendiger, da erheblich mehr Angaben notwendig sind. Bitte wende dich in diesem Fall an deinen lokalen Netzbetreiber.
Dein Balkonkraftwerk musst du im MarktStammdatenRegister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden.
Ein Balkonkraftwerk, das mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EEG.
Du kannst theoretisch auch die EEG-Einspeisevergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten und nicht selbst verbrauchten Strom in Anspruch nehmen. Allerdings ist die Anmeldung in diesem Fall komplexer und der zu erwartende Effekt für das eigene Portemonnaie steht oft nicht im Verhältnis dazu. Sprich hierzu deinen lokalen Netzbetreiber an. In Flensburg, Glücksburg und Harrislee sind das die Stadtwerke Flensburg. Hier geht’s zum Kontakt.
Da grundsätzlich ein Balkonkraftwerk in den Anwendungsbereich des EEG fällt, greifen auch deren Sanktionen u. a. bei Nichtanmeldung nach §52 EEG ‒ 10 €/kWp/Monat, rückwirkende Reduzierung der Sanktionen auf 2 €/kWp/Monat nach erfolgter Anmeldung. Es gibt im EEG keine Bagatellgrenze.
Bei der Anmeldung deines Balkonkraftwerks musst du die Gesamtleistung aller im Hause installierten Anlagen zusammenrechnen und angeben. Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht überschreiten. Daran angeschlossen dürfen PV-Module mit insgesamt maximal 2.000 Wp angeschlossen werden.
Die Stadtwerke Flensburg arbeiten mit einem Solaranlagen-Partner zusammen und vermittelt dir gern ein unverbindliches Angebot für eine Anlage: Unverbindliches Angebot einholen.
Die Installation einer solchen Anlage ist zwar grundsätzlich problemlos möglich, dennoch raten wir dringend davon ab. Wenn du ein Balkonkraftwerk im Mietwohnungsbereich installieren möchtest, solltest du vorher unbedingt mit deinem Vermieter bzw. Hauseigentümer Rücksprache halten. Bei Eigentumswohnungen muss vorher mit der Eigentümergemeinschaft die Montage abgestimmt werden.
Annahme der Anträge