Anhang

I. Angaben zum Unternehmen

Sitz der Gesellschaft: Batteriestraße 48, 24939 Flensburg

Eingetragen im Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Flensburg unter der Nummer HRB 1283 FL.

II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht gem. § 265 Abs. 7 HGB, bestimmte Angaben im Anhang zu erläutern, Gebrauch gemacht.

III. Erläuterungen

zu den Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungssätze orientieren sich an den amtlichen Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter sowie ergänzend an der Abschreibungstabelle für den Wirtschaftszweig „Energie- und Wasserversorgung“. Seit dem Geschäftsjahr 2020 wird bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegen ständen die degressive Abschreibungsmethode angewandt, da sie den tatsächlichen Wertverlust während der Nutzungsdauer realistisch abbildet.

Auf die in den Herstellungskosten enthaltenen eigenen Leistungen werden angemessene Material- und Fertigungsgemeinkostenzuschläge berechnet. Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Stadtwerke Flensburg GmbH werden in der Handelsbilanz die steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG analog angewendet.

Kapitalzuschüsse werden von den Anschaffungskosten des Anlagevermögens abgesetzt. Empfangene Ertragszuschüsse wurden in den Geschäftsjahren 2003 bis 2023 ebenfalls unmittelbar von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Für die ab dem 01.01.2024 erhaltenen Baukostenzuschüsse wurde ein Passivposten „Empfangene Ertragszuschüsse“ gebildet. Da es sich um private Zuschüsse im Rahmen eines Leistungsaustausches handelt, werden die Baukostenzuschüsse nicht mehr mit den AHKs verrechnet, sondern als gesonderter Passivposten ausgewiesen. Der Posten wird erfolgswirksam entsprechend der Abschreibungsdauer der zugehörigen Anlagengüter zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, ausgewiesen. § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.

Bestimmte Positionen des Vorratsvermögens sind mit einem Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB bewertet. Die übrigen Vorräte sind zu fortgeschriebenen durch schnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Gesamtdifferenzbetrachtung der steuerlichen Latenzposten ergibt zum Bilanzstichtag einen Aktivüberhang. Auf eine Bilanzierung wird durch Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Deputate so wie der Abschreibungen. Die passiven latenten Steuern ergeben sich aus gebildeten Rücklagen nach § 6 b EStG. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30,16 Prozent  zu Grunde.

Bei den ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Die Verwendung des Bilanzgewinns 2024 wird in Ab schnitt IV. Ergänzende Angaben Nr. (8) dargestellt.

Die Pensionsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen umfassen neben den eigentlichen Altersversorgungszusagen die Rückstellungen für Deputate, die nach Erreichen der Altersgrenze gewährt werden. Die Rückstellungen für Pensionen und Deputate werden nach anerkannten versicherungsmathmatischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durch schnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,89 Prozent angesetzt.

Als weitere Parameter wurden Rententrends von 2,50 Prozent bzw. 3,00 Prozent für die Rückstellungen für Pensionen berücksichtigt. Die Rückstellung für Deputate wurde mit einem Rententrend von 2,50 Prozent, einer Fluktuationsrate von durchschnittlich 3,18 Prozent und einem Anwartschaftstrend von 2,50 Prozent bewertet.

Die übrigen Rückstellungen sind nach Berücksichtigung erkennbarer Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Den Berechnungen der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumsleistungen wurden im Geschäftsjahr die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtung wurde mit einem Rechnungszinssatz von 1,48 Prozent sowie einem Anwartschaftstrend von je  3,00 Prozent für Aufstockungsbeträge und Gehälter sowie 3,00 Prozent für Rentenversicherungsbeiträge und für Beiträge zur Krankenversicherung bewertet. Die Ermittlung der Rückstellung für die Jubiläumsleistungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwert verfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) mit einem Rechnungszins von 1,96 Prozent, einem Anwartschaftstrend von 3,00 Prozent für Monatsgehälter, 3,00 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung, sowie einer Fluktuationsquote von durchschnittlich 3,25 Prozent.

Die Rückstellungen für Beihilfen und für Sterbegeld wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei kamen bei den Rückstellungen ein Zinssatz von 1,96 Prozent auf den Schätzwert 2024 mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Anwendung. Als weitere Parameter gelten für die Rückstellung für Beihilfen ein Rententrend von 2,50 Prozent und für die Rückstellung für Sterbegeld eine Fluktuationsrate von 3,34 Prozent. Die abgezinsten übrigen (=sonstigen) Rückstellungen sind mit dem von der Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.

Die Berechnung des Zinsaufwandes für die Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen, Sterbegeld und Deputate erfolgt seit 2022 nach der retrospektiven Methode nach Neuberger.

Aufgrund der Verrechnung von Deckungsvermögen in Höhe von 1.034 TEUR (Vorjahr 611 TEUR) mit Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten in Höhe von 973 TEUR (Vorjahr 611 TEUR) wird entsprechend § 246 Abs. 2 HGB zum Abschlussstichtag keine Rückstellung ausgewiesen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Erstbewertung der Geschäftsvorfälle in Fremdwährung erfolgt zum Umrechnungskurs zum Zeit punkt des Eigentumsüberganges. Die Folgebewertung wird nach § 256 a HGB durchgeführt.

Für die Absatzerwartung der Folgejahre aus abgeschlossenen und erwarteten Liefergeschäften wurden Beschaffungsgeschäfte für die Zukunft eingegangen. Sowohl Absatz- als auch Beschaffungsgeschäfte wer den, abweichend zum Einzelbewertungsgrundsatz, zusammengefasst in Vertragsportfolien bewertet. In die Vertragsportfolien werden hochwahrscheinliche Absätze auf Basis historischer Erfahrungen einbezogen, die fortlaufend aktualisiert werden. Die in das Vertragsportfolio einbezogenen Geschäfte sind so wohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht den gleichen Risiken ausgesetzt. Die Abgrenzung der Vertragsportfolien erfolgt dabei entsprechend der internen Steuerung. Zur Risikosteuerung der Vertragsportfolien wurde ein angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem implementiert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2. Unternehmensbeteiligungen

1) Die Beteiligung in Höhe von 100 Prozent an der AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH, mit Sitz in Flensburg, wurde mit Vertrag vom 17.11.2023 an das TBZ Technisches Betriebszentrum AöR, mit Sitz in Flensburg, zum Buchwert von 3.016.296,46 Euro mit Wirkung zum 01.01.2024 0:00 Uhr verkauft. Der Vertrag wurde mit der Nr. 479 in das Urkundenverzeichnis für das Jahr 2023 eingetragen.

2) Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2024 wurde die FLIG Flensburger Ladeinfrastrukturgesellschaft mbH, mit Sitz in Flensburg, neu gegründet. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Flensburg GmbH, Flensburg. Der Eintrag erfolgte mit der Nr. 413 in das Urkundenverzeichnis für das Jahr 2024. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 Euro und ist zum Stichtag 31.12.2024 vollständig eingezahlt.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

1) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang dargestellt.  
Der Anteilsbesitz der Stadtwerke Flensburg GmbH stellt sich nach § 285 Nr. 11 HGB per 31.12.2024 in Verbindung mit § 271 Abs. 1 HGB wie folgt dar:

Anteile an verbundenen Unternehmen
– Unmittelbare Beteiligungen –
Sitz der
Gesellschaft
Anteile
am Kapital
Prozent
Eigenkapital
31.12.2023
EUR
Jahresergebnis
2023
EUR
Aktiv Bus Flensburg GmbHFlensburg1001.000.000,000,00*
Flensburger Hafen GmbHFlensburg10052.000,000,00*
Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbHFlensburg10052.000,000,00*
Flensburger Ladeinfrastrukturgesellschaft mbHFlensburg10025.000,000,00*

*) mit vorgenannten Gesellschaften bestehen zum 31.12.2024 Ergebnisabführungsverträge

2) Die Vorräte, die einem Bewertungsvereinfachungsverfahren unterliegen, weisen folgende Unterschiedsbeträge auf der Grundlage des letzten bekannten Marktpreises aus:

 Buchwert zum
31.12.2024
TEUR
Marktwert zum
31.12.2024
TEUR
Unterschieds-
beitrag
TEUR
Kohle4.3094.521213
Heizöl2.2862.34459

3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten u. a. die Erlösabgrenzung in Höhe von 338,2 Mio. EUR (Vorjahr 462,3 Mio. EUR) für Verbräuche der Kunden aus Energielieferungen, die zwischen Ablese- und Bilanzstichtag entstanden sind, vor Saldierung mit den erhaltenen, nicht abgerechneten Bruttoabschlagszahlungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich im Wesentlichen auch Forderungen aus Vorsteuer, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

 Stand
31.12.2024
TEUR
Davon
> 1 JAHR
TEUR
Stand
31.12.2022
TEUR
Davon
> 1 JAHR
TEUR
Forderungen aus Liefer-
ungen und Leistungen
 Gesamt90.944026.8530
 davon gegen die Gesellschafterin17604970
Forderungen gg. verbundene Unternehmen
 Gesamt1.11602.4250
 davon aus Lieferungen und Leistungen3450610
Sonstige Vermögensgegenstände
 Gesamt24.751012.2010
 davon gegen die Gesellschafterin002080

4) Mit Gesellschafterbeschluss (GSW.6/2024) vom 19. Juni 2024 wurde das Stammkapital um 94.000.000,00 EUR auf 150.000.000,00 EUR erhöht. Die Erhöhung erfolgte aus den Gewinnrücklagen.

5) Für die ab dem 01.01.2024 erhaltenen Baukostenzuschüsse wurde ein Passivposten „Empfangene Ertragszuschüsse“ gebildet. Der Posten wird erfolgswirksam entsprechend der Abschreibungsdauer der zugehörigen Anlagengüter zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

6) Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Deputate mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre er gibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -139 TEUR. Bei einem negativen Unterschiedsbetrag entfällt die Ausschüttungssperre.

7) Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Stichtag maßgeblich zusammen aus:

 Stand
31.12.2024
TEUR
Stand
31.12.2023
TEUR
Rückstellungen
aus dem Personalbereich
5.2425.709
Rückstellung für
ausstehende Rechnungen
35.54031.548
übrige Sonstige Rückstellungen10.84921.699
Gesamt51.63158.956

Von den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen entfallen rd. 28 Mio. EUR auf die Netznutzung fremder Netze. Die Höhe der übrigen sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen durch Sachverhalte aus der Abrechnung von Endkunden in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr 12,7 Mio. EUR), für Systemdienstleistungen der Energinet über 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,5 Mio. EUR), Rückstellungen aus Rekultivierungsmaßnahem in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR), aus Abrechnungsverpflichtungen für Jahresverbrauchsabrechnungen und für interne Abschlusskosten in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR) geprägt.

8) Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten (lt. § 268 Abs. 5 HGB):

  Davon mit einer Restlaufzeit
Stand 31.12.2024
Gesamt
TEUR
Bis
1 Jahr
TEUR
Über
1 Jahr
TEUR
Davon über
5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr)141.669
(120.163)
35.098
(13.503)
106.571
(106.660)
40.750
(52.139)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr)21
(0)
21
(0)
0
(0)
0
(0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr)80.907
(73.348)
80.907
(73.348)
0
(0)
0
(0)
Davon gegenüber der Gesellschafterin (Vorjahr)1
(2)
1
(2)
0
(0)
0
(0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr)9.460
(5.580)
9.460
(5.580)
0
(0)
0
(0)
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr)70.227
(102.112)
65.727
(97.612)
4.500
(4.500)
0
(0)
Davon gegenüber der Gesellschafterin (Vorjahr)49
(8)
49
(8)
0
(0)
0
(0)
Gesamt
(Vorjahr)
302.284
(301.203)
191.213
(190.043)
111.071
(111.160)
40.750
(52.139)

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt 604 TEUR (Vorjahr 35 TEUR) aus Sicherheitseinbehalten aufgrund z. B. fehlender Bürgschaften enthalten.

Im Geschäftsjahr ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von bis zu fünf Jahren die Einlage aus der stillen Beteiligung der Gemeinde Harrislee in Höhe von 4,5 Mio. EUR ausgewiesen. Der Vertrag wurde mit Datum vom 29.11.2021 bis Ende 2026 verlängert.

9) In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 72 TEUR (Vorjahr 130 TEUR) enthalten.

10) In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten wer den die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden für Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 3,7 Mio. EUR), davon 37 TEUR (Vorjahr 8 TEUR) gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen. Ferner enthält der Posten aus der Umgliederung kreditorischer Debitoren zum Stichtag 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 20,4 Mio. EUR). Aus der Abgrenzung von Darlehenszinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind, besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 41 TEUR (Vorjahr 60 TEUR).

4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

11) Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, die in Deutschland und Dänemark erbracht wurden, setzen sich wie folgt zusammen:

 2024
TEUR
2023
TEUR
Elektrizitätsversorgung
inkl. Stromsteuer
684.423922.615
Gasverteilung 
inkl. Erdgassteuer
55.201180.516
Fernwärmeversorgung146.433142.109
Wasserversorgung10.2869.406
Telekommunikation7.8196.732
Sonstige Umsatzerlöse2.0841.986
Umsatzerlöse
vor Abzug Stromsteuer
906.2461.263.364
Abzug Strom- und
Energiesteuer Erdgas
-41.360-55.137
davon Stromsteuer-37.429-50.967
davon Energiesteuer Erdgas-3.931-4.170
Umsatzerlöse nach Abzug
Strom- und Energiesteuer
864.8861.208.227

Die Umsatzerlöse der Elektrizitätsversorgung und der Gasverteilung beinhalten die an die Kunden weiterberechnete und an das Hauptzollamt abgeführte Strom- und Erdgassteuer in Höhe von zusammen 41,4 Mio. EUR. Die Umsatzerlöse in Dänemark betreffen in Höhe von 1,8 Mio. EUR Fernwärmelieferungen nach Padborg.

In der Gesamtbetrachtung sind im Geschäftsjahr periodenfremde Erlösminderungen in Höhe von 17,0 Mio. EUR aus dem Verbrauch und der Auflösung der Erlösabgrenzung 2023 für Energielieferungen an Kunden enthalten.

12) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus Rückstellungsauflösungen in Höhe von 22,5 Mio. EUR, Erträge aus abgeschriebenen und einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von zusammen 3,6 Mio. EUR, Erträge aus Anlagenabgängen von 226 TEUR, Erträge aus der Nachaktivierung von in Vorjahren gebuchten Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie sonstigen periodenfremden Erträgen von gesamt 162 TEUR. Aus der Zuschreibung des Darlehens an Aktiv Bus Flensburg resultiert ein Ertrag in Höhe von 4,0 Mio. Euro.

13) Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen im Wesentlichen den Energiebezug und den Brennstoffeinsatz in der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Netznutzungsentgelte für fremde Netze.

14) Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen im Vorjahr die Beteiligungen an der Aktiv Bus Flensburg GmbH (250 TEUR), der Flensburger Hafen GmbH (52 TEUR) und der Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH (52 TEUR) und das Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. EUR an die Aktiv Bus Flensburg GmbH.

IV. Ergänzende Angaben

1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe und Organkredite

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sind unter Punkt 9 und 10 aufgeführt.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr zum einen für Herrn Dirk Thole auf erfolgsunabhängigen 364 TEUR und zum anderen für Herrn Karsten Müller-Janßen, für den Zeitraum August bis Dezember 2024, auf ebenfalls erfolgsunabhängigen 100 TEUR.

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates verteilen sich im Geschäftsjahr wie folgt:


Name
Veränderung im
Geschäftsjahr

EUR
Gesellschaftervertreter:  
Kjaersgaard, Thorsten 15.440,76
Döring, Julia 7.786,44
Dunckel, Heiner 3.951,96
Ellenberg, Björn 3.951,96
Erichsen, Berit 3.951,96
Kaempfe, Axel 3.951,96
Möller, Edgarbis 07.20242.092,84
Rode-Kuhlig, Susanne ab 07.20241.880,37
Schlage, Marie Frida Elisabeth  3.951,96
Arbeitnehmervertreter:  
Niedermeyer, Jochen 5.872,80
Jacobsen, Claudia 3.951,96
Junge, Stephan 3.951,96
Storm, Dirk 3.951,96
Gesamt 64.688,89

Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung beliefen sich die Gesamtbezüge auf 147 TEUR. Zum Stichtag betragen die für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 2,3 Mio. EUR. Die Pensionsverpflichtungen sind durch Bürgschaften abgesichert.

2. Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt (gem. § 267 Abs. 5 HGB) wurden beschäftigt:

 20242023
Mitarbeiter insgesamt
(ohne Auszubildende)
684648
 davon Mitarbeiter Vollzeit572507
 davon Mitarbeiter Teilzeit112141
Auszubildende4950

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

und Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB

Das Bestellobligo für die Folgejahre beträgt zum Bilanzstichtag 400,8 Mio. EUR, davon wurden Anzahlungen in Höhe von 11,6 Mio. EUR geleistet. Von den offenen Bestellungen entfallen 274,9 Mio. EUR auf Strom- und Gaslieferungen (denen entsprechende Strom- und Gasabsatzverträge gegenüberstehen) und 72,9 Mio. EUR zur Durchführung der Projekte 110kV- Deutschlandanbindung, die Errichtung eines Busbetriebshofes und die Umsetzung des Transformationsplanes.

Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Verträge über den Kauf von Emissionszertifikaten EUA’s in Höhe von 31,9 Mio. EUR geschlossen, die in 2025 und 2026 geliefert werden.

Mit den Tochtergesellschaften Aktiv Bus Flensburg GmbH, Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH, Flensburger Hafen GmbH und FLIG Flensburger Ladeinfrastrukturgesellschaft mbH bestehen zum 31.12.2024 Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, die die Stadtwerke Flensburg GmbH verpflichten, Verluste der Tochtergesellschaften auszugleichen und Gewinne zu übernehmen.

Mit den Tochtergesellschaften Aktiv Bus Flensburg GmbH, Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH, Flensburger Hafen GmbH und FLIG Flensburger Ladeinfrastrukturgesellschaft mbH besteht ein Cash Clearing, welches die Stadtwerke Flensburg GmbH verpflichtet, die Konten täglich auszugleichen.

Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder so wie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der VBL besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Stadtwerke Flensburg GmbH entfallenden Vermögen der VBL. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der Gesellschaft nicht vorgehalten. Die zusatzversorgungspflichtigen Brutto-Löhne und Brutto-Gehälter betragen im Berichtsjahr 41,3 Mio. EUR, bei einem Umlagesatz für 2024 von 5,49 Prozent.

 

4. Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Kohleswaps für die Jahre 2025 und 2026 von umgerechnet 14,4 Mio. EUR mit einem Marktwert von 13,6 Mio. EUR.

Die Bildung von Bewertungseinheiten erfolgt im Rahmen von Portfolio-Hedges.

Vertragsportfolio Endkundengeschäft Strom extern sowie Erdgas extern (jeweils gesonderte Portfolien):
Gleichartige Risiken aus kontrahierten und hoch wahrscheinlichen Strom- bzw. Gasabsatzverträgen mit Endkunden werden zusammengefasst und in der Gegenüberstellung mit den zugehörigen externen Strom- bzw. Gasbeschaffungsgeschäften bewertet. Offene Positionen entstehen dabei lediglich innerhalb definierter Grenzen und werden fortlaufend überwacht. Die zum Bilanzstichtag offenen Beschaffungsverträge, die in ein Vertragsportfolio auf Basis eines Hedges einbezogen wurden, haben bei der Strombeschaffung ein Nominalvolumen von 31,6 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2025 und bei der Gasbeschaffung ein Nominalvolumen von 3,6 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2025.

Portfolio internes Versorgungsgebiet:
Für die Zukunft eingegangene Kohle-, Gas- und CO2-Zertifikats-Beschaffungsverträge werden zusammengefasst bewertet und den zu erwartenden Fernwärme- und Stromabsatzmengen gegenüber gestellt. Die dabei eingegangenen Positionen wer den entsprechend definierter Vorgaben fortlaufend überwacht. 

Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

5. Behandlung von Emissionsberechtigungen

Unentgeltlich ausgegebene Emissionsberechti gungen sowie deren Rückgabeverpflichtung für die im Geschäftsjahr verursachten Emissionen werden zum Bilanzstichtag zum Erinnerungswert angesetzt. Bei einer Betrachtung zum Zeitwert (EEX–Börsen preis zum Bilanzstichtag) würde sich für die im Bestand befindlichen unentgeltlichen Emissionsrechte (EUA – European Union Allowance) ein Wert von 3,2 Mio. EUR ergeben. Ferner befinden sich im Bestand entgeltlich erworbene Emissionsrechte (EUA’s) mit Anschaffungskosten in Höhe von 36,0 Mio. EUR. Für die Abgabeverpflichtung nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) für tatsächlich verursachte Emissionen im Geschäftsjahr 2024 wer den die entgeltlich erworbenen EUA’s zum Teil herangezogen und eine entsprechende Verbindlichkeit im Jahresabschluss ausgewiesen. Ebenfalls im Bestand sind zum Stichtag entgeltlich erworbene nEHS-Zertifikate (Nationales Emissionshandelssystem), die mit Anschaffungskosten in Höhe von 6,1 Mio. EUR ausgewiesen werden.

6. Sonstige Angaben

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Stadtwerke Flensburg GmbH bestellt. Das Honorar für die Prüfungsleistungen ist im Anhang zum Konzernabschluss der Stadtwerke Flensburg GmbH dargestellt.

7. Ausschüttungssperre

Im Geschäftsjahr ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Deputate nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Somit entfällt die Ausschüttungssperre.

8. Vorschlag zur Gewinnverwendung

Der Jahresüberschuss und Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich wie folgt: 

 EUR
Jahresüberschuss 202410.544.577,91
Abzgl. Vorabausschüttung-5.000.000,00
Bilanzgewinn 20245.544.577,91

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.544.577,91 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und 5.000.000,00 EUR lt. Gewinnverwendungsvereinbarung zusätzlich an die Gesellschafterin auszuschütten.

Flensburg, 31. März 2025

Stadtwerke Flensburg GmbH