Lagebericht

VI. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB

Die gemäß §§ 36, 52 GmbHG geforderten Zielgrößen für den Frauenanteil für die Geschäftsführung, die erste und zweite Führungsebene und den Aufsichtsrat wurden vom Unternehmen im Jahr 2021 wie folgt festgelegt:

Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wird eine Zielgröße von 50 Prozent festgelegt.

Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung wird eine Zielgröße von 50 Prozent festgelegt, soweit die Geschäftsführung aus mehreren Personen besteht.

Für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (Geschäftsbereichsleitungen) wird eine Zielgröße von 12,5 Prozent festgelegt.

Für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (Abteilungsleitungen) wird eine Zielgröße von 15 Prozent festgelegt.

Die jeweiligen Zielgrößen sollen innerhalb einer Frist von fünf Jahren erreicht werden. Über die Zielerreichung wird nach Ablauf des Bezugszeitraumes berichtet.