Lagebericht

VII. Nachhaltigkeit

In der vom Gesellschafter im Jahr 2021 beschlossenen Strategie „SWFL 21.X: Kurs grün + digital“ ist das Pflichtziel „Klimaschutz“ als für das Unternehmen verbindlich verankert. Daraus leitet sich für die Stadtwerke Flensburg als ein wesentliches strategisches Handlungsfeld die „Dekarbonisierung“ ab. Durch den Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Flensburg vom Dezember 2022 hat die Verankerung des Klimaschutzes eine weitere Verbindlichkeit erfahren. Zusammen sind dies die Grundlagen für die Transformation der Erzeugungsstruktur der Stadtwerke Flensburg hin zur Klimaneutralität.
Die Stadtwerke Flensburg haben im Berichtsjahr nunmehr einen konkretisierenden Transformationsplan vorgelegt. Dieser beinhaltet die einzelnen Maßnahmen, mit denen eine klimaneutrale Energieversorgung erreicht und spätestens ab 2035 auf die Verwendung fossiler Brennstoffe bei der planmäßigen (Strom- und) Wärmeerzeugung verzichtet werden. Insgesamt sieht der Transformationsplan vier zeitlich versetzte Maßnahmenpakete vor, die bis 2035 umgesetzt werden sollen. Diese weisen ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 400 Mio. EUR auf.
Erste darin aufgeführte und bereits in Umsetzung befindliche Maßnahmen sind die Errichtung eines zweiten Elektrodenheizkessels und eines zweiten Wärmespeichers. Bis 2027 ist als erstes, größeres Etappenziel beim
klimaneutralen Umbau der Erzeugungsstruktur der Bau und die Inbetriebnahme einer Großwärmepumpe vorgesehen. Diese soll bis 2031 durch eine zweite Großwärmepumpe ergänzt werden. Bis 2035 ist dann die Errichtung eines Biomasseheizkessels und die wasserstoffbasierte Energieerzeugung in den Bestandsanlagen geplant. Parallel sieht der Transformationsplan auch laufende und unterstützende Netzmaßnahmen vor. Hier sind schon bis 2027 erste bauliche Maßnahmen vorgesehen, um eine Absenkung der Temperaturauslegungen der Wärmenetze zu erreichen. Der Maßnahmenkatalog insgesamt gewährleistet eine Absenkung der CO2-Emissionen dergestalt, dass die Zielvorgaben gemäß Strategie und Ratsbeschluss eingehalten und eine klimaneutrale Erzeugung bis 2035 erreicht werden können.
Bei allen Maßnahmen werden die Stadtwerke jedoch nicht nur die jeweils einzuhaltenden regulatorischen Vorgaben beachten, sondern immer auch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen sicherstellen.
Die vorstehenden Ausführungen lassen die für das Unternehmen ab 2025 bestehende Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. EU-Richtlinie unberührt.