Lagebericht

IV. Angabe zur Rechnungslegung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben die Stadtwerke Flensburg als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer regulierten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss (§ 6b Absatz 3 EnWG) zu erstellen und darüber zu berichten (§ 6b Absatz 7 EnWG).  Entsprechend § 6b Absatz 3 EnWG ergeben sich folgende Unternehmenstätigkeiten:

  • Elektrizitätsverteilung 
  • Gasverteilung 
  • Messstellenbetrieb 
  • Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors 
  • Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors 
  • Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors 

Für die Elektrizitäts- und Gasverteilung werden Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6 b Abs. 3 EnWG erstellt. Während die Elektrizitätsverteilung das Anlagevermögen in den Gemeinden Flensburg, Glücksburg und Harrislee umfasst, ist die Gasverteilung allein auf Flensburg beschränkt.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein Tätigkeitsabschluss des Messstellenbetriebes für moderne und intelligente Messstellen gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG erstellt.

 In den Unternehmenstätigkeiten „Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“ bzw. „Andere Tätig keiten innerhalb des Gassektors“ werden jeweils die Strom- bzw. Gasbeschaffung, die Stromerzeugung und der Strom- bzw. Gasvertrieb erfasst.

In den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ werden neben den Wasser- und Wärmeaktivitäten alle anderen unternehmerischen Aktivitäten inklusive des Beteiligungsbereiches zugeordnet.