FAQ

Alle Fragen. Alle Antworten.

Hier finden Sie alle FAQ gesammelt.

Strom

  • Was bedeutet es, wenn ich in die Grund- und Ersatzversorgung falle?

    Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung Ihren bisherigen Energiebezug bzw. Ihre Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.

  • Was passiert, wenn Ihr Energieversorger insolvent ist?

    Sie werden nicht im Dunkeln sitzen und sind auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Sie werden weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn Sie vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt werden, fallen Sie in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.

  • Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass Sie in keinem Fall darauf verzichten müssen.

  • Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

    Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

    Multiplizieren Sie zunächst Ihre Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notieren Sie die Zahl. Anschließend multiplizieren Sie die Anzahl der bei Ihnen im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, sollten Sie die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren. Nun multiplizieren Sie noch die Anzahl der elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addieren Sie die drei Zahlen, um Ihren jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

  • Wie lange dauert es, bis ich von den Stadtwerken Flensburg versorgt werde?

    Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Sie erhalten von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

    Sie finden Ihren Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Stromrechnung.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate.
    In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.

    Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung Ihres Stromverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel durch Ihren Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir Ihre Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.

  • Wer ist für technische Störungen zuständig?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes Ihr Ansprechpartner.

Wärmepumpenstrom

  • Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

    Der Stromverbrauch ist grundsätzlich natürlich von Ihrem individuellen Nutzerverhalten abhängig, d. h. wie viele Personen leben in dem Haushalt, wie ist Ihr Heizverhalten, wie viel warmes Wasser verbrauchen Sie usw. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Monitoringbericht ermittelt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Wärmepumpen bei etwa 6.200 kWh/Jahr liegt.*

    *Quelle: www.bundesnetzagentur.de

  • Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Doppeltarifzähler?

    Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk zum Messen des Stroms. Ein Doppeltarifzähler oder auch Zweitarifzähler verfügt über zwei Zählwerke. Das Zählwerk mit der Bezeichnung HT misst den Strom zur sog. Hauptzeit (dies ist in der Regel tagsüber). Das Zählwerk mit der Bezeichnung NT misst den Strom in der Nebenzeit. Diese ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Der Strom in der Nebenzeit wird oftmals zu einem niedrigeren Preis angeboten als der Strom zur Hauptzeit. Unseren Wärmepumpenstrom können Sie sowohl mit einem Eintarifzähler als auch mit einem Zweitarifzähler abschließen. Wichtig ist, dass der Zähler für die Wärmepumpe unterbrechbar ist und der Strom für die Wärmepumpe getrennt vom restlichen Strom gemessen wird.

  • Worin unterscheiden sich Wärmepumpen­strom und Haushaltsstrom?

    Der genutzte Strom ist zunächst einmal derselbe. Da der Zähler für die Wärmepumpe aber in der Regel unterbrechbar ist, d. h. der Netzbetreiber kann den Zähler zu vorher fest definierten Zeiten unterbrechen und so die Stromzufuhr unterbrechen, fallen hier geringere Netzentgelte und eine geringere Konzessionsabgabe an. Dieser Preisvorteil ermöglicht es, den Strom für die Wärmepumpe günstiger anzubieten als den Haushaltsstrom.

  • Was ist, wenn mein Zähler nicht unterbrechbar ist?

    Dann können wir Sie leider nicht mit unserem Produkt Flensburg eXtra Wärme oder Flensburg eXtra Ökowärme versorgen. In diesem Fall bieten wir Ihnen unsere Produkte Flensburg eXtra oder Flensburg eXtra öko an.

  • Woran erkennen Sie, ob es sich um einen unterbrechbaren Zähler handelt?

    In der Regel ist der Zähler unterbrechbar, wenn Ihr Heizstrombedarf über einen separaten Zähler gemessen wird. Es kann jedoch vorkommen, dass Ihre Anlage nicht als solche im System des Netzbetreibers gekennzeichnet ist. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung und bitten ihn, dies zu korrigieren. Auch wenn Sie nicht genau wissen, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist, können Sie den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren und dies in Erfahrung bringen.

  • Was bedeutet unterbrechbarer Zähler?

    Sofern ein Zähler unterbrechbar ist, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Stromzufuhr zu fest definierten Zeiten zu unterbrechen. Die Zeiten unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Hierdurch werden geringere Netzentgelte fällig, so dass wir Ihnen einen attraktiven Preis bieten können.

Erdgas

  • Wie hoch sind die Steuern und Abgaben 2019?

    Erdgassteuer
    Eine Veränderung der Erdgassteuer gab es seit dem 01.01.2003 nicht. Somit beträgt die Erdgassteuer wie in den letzten Jahren 0,55 ct/kWh.

    Konzessionsabgabe
    Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.

    Netznutzungsentgelt
    Die Maßnahme zur Sicherstellung des Netzbetriebs und eine voranschreitende Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen verursachen Kosten. Diese führen zum Teil zu deutlichen Steigerungen bei den Netznutzungsentgelten. Da diese Entgelte regional sehr unterschiedlich sind – abhängig vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber – fallen diese Veränderungen jedoch sehr unterschiedlich aus und sind nicht pauschal anzugeben.

  • Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

    Der Preis für Ihren Gastarif bzw. Ökogastarif, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

    Sie finden Ihren Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Erdgasrechnung.

  • Wer kümmert sich um den Zähler, wenn ich eine Störung habe?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wenden Sie sich in einem der vorgenannten Fälle direkt an Ihren Netzbetreiber. So gewährleisten Sie eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.

  • Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie laufen also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

  • Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

    Anhand folgender Durchschnittswerte können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihren Erdgasverbrauch nicht kennen:

    Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße   kWh/Jahr
    Wohnung 30m2 3.800 kWh
    Wohnung 50m    5.000 kWh
    Wohnung 100m 12.000 kWh
    Reihenhaus 150m 18.000 kWh
    Einfamilienhaus 200m2 24.000 kWh

     

  • Was ist die Zustandszahl?

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 

  • Was bedeutet Brennwert?

    Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.

  • Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

    Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für Ihre Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
    Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Und wenn doch mal etwas schiefläuft?

    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei Ihnen.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von Ihrem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen Ihre Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.

Fernwärme

  • Allgemeine Informationen zum Thema Fernwärme bei den Stadtwerken Flensburg

    Die Stadtwerke Flensburg produzieren Fernwärme umwelt-  und ressourcenschonend direkt an der Flensburger Förde. Über ein wärmeisoliertes Rohrleitungssystem gelangt es zu unseren Kunden nach Hause. Dort sorgt ein Wärmetauscher für wohlige warme Räume und heißes Wasser.

    Unsere Fernwärme ist dabei so umweltschonend, weil wir in unserem hochmodernen Kraftwerk gleichzeitig Strom und Fernwärme nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung produzieren. Durch diese hocheffiziente und ressourcenschonende Technik nutzen wir die Energie optimal aus und reduzieren den Schadstoff- und CO₂-Ausstoß auf ein Minimum.

    Außerdem ist unser Fernwärmenetz ein idealer Speicher für regenerative Energie. So ist die zentrale Erzeugung von Fernwärme auch in Zukunft eine ökologisch sinnvolle Art der Wärmeversorgung.

    Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen zahlreiche Informationen über die Technologie der Fernwärme. Erfahren Sie Wissenswertes über Erzeugung und Transport, über unsere Versorgungsgebiete im hohen Norden und die Anschlussmöglichkeiten an Ihre Immobilie.

  • Was wird von mir für einen Fernwärmeanschluss benötigt?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittpunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist die Fernwärmeübergabestation?

    Für Immobilien gibt es ein großes Spektrum an verschiedenen Wärmeanlagen. So wird ein Zimmer entweder über einen Heizkörper oder eine Fußbodenheizung erwärmt. Auch eine Kombination von Heizkörpern und Fußbodenerwärmung ist gängige Praxis. Hierfür bedarf es flexibler und intelligenter Regeltechnik, welche durch die modulare Aufbauweise unserer Fernwärmestationen ermöglicht wird.

    Die Fernwärme hat aber neben der reinen Heizungsaufgabe auch die Erwärmung des Brauchwasser für z. B. die Dusche sicher zu stellen. Dies kann im neuen Durchlaufverfahren erfolgen, alternativ werden aber auch Warmwasserspeichersysteme unterstützt, welche mit z. B. bestehenden Solarthermieanlagen kombiniert werden können.

    • TYP 1:
      Fernwärmeübergabestation mit Brauchwassererwärmung im Durchlaufsystem mittels Wärmetauscher
    • TYP 2:
      Fernwärmeübergabestation mit Brauchwassererwärmungskreis zum Anschluss eines Warmwasserspeichers
    • MODUL 1:
      Zusatzmodul Witterungsführung
    • MODUL 2:
      Zusatzmodul Fußbodenheizung mit Witterungsführung

     

    Ihr Ansprechpartner hierfür ist:

    Andreas Behnke Telefon: 0461 487-1310
      E-Mail:

    andreas.behnke@stadtwerke-flensburg.de

  • Wie läuft der Bau eines Hausanschlusses ab?

    Was ist der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist die Verbindung der Fernwärmeübergabestation in Ihrer Immobilie mit den Fernwärmenetzleitungen.

    Diese Netzleitungen liegen in der Regel im öffentlichen Grund und versorgen ganze Stadtteile und Orte mit der energiefreundlichen Fernwärme.
    Für den Anschluss an das Fernwärmenetz werden zwei Leitungen benötigt.

    Über die Vorlaufleitung (rot) wird das heiße Fernwärmewasser zugeführt und die Rücklaufleitung (blau) dient der Rückführung des abgekühlten Wassers zum Kraftwerk.
    Die Leitungen werden durch das Mauerwerk geführt und enden mit jeweils einem Absperrhahn im Heizungsraum. Diese Absperrhähne stellen gleichzeitig auch die Liefergrenze dar. Nach den Absperrhähnen bildet die Fernwärmeübergabestation den Hauptbestandteil des Hausanschlusses.
    Die Übergabestation übergibt die Wärme des Fernwärmewassers in den Heizkreislauf der Immobilie und misst über den in der Messstrecke eingebauten Fernwärmezähler den Verbrauch.

  • Welche Fördermöglichkeiten für Fernwärme gibt es?

    Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des KWK-Modernisierungsgesetzes (KWKModG) möchten die Bundesregierung und die EU zur CO₂-Einsparung und Erhöhung der Energieeffizienz Fernwärmenetze auf- und ausbauen. Dabei werden sowohl umweltschonende Strom- und Wärmeerzeugungstechniken als auch Netze, d. h. Transportleitungen, gefördert. Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber mit der Förderung des Fernwärmeausbaus, dessen umweltfreundliche Eigenschaften unterstreicht und wir in die Lage versetzt werden, in unsere Region investieren zu können. Diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Fernwärmekunden weiter – das sehen Sie an unseren günstigen Hausanschlusstarifen.

    Darüber hinaus wird Ihre Maßnahme durch verschiedene Programme gefördert. Welche Möglichkeiten hierbei für Sie infrage kommen, klären Sie mit einem qualifizierten Energieberater.
    Eine Liste der in Frage kommenden Energieberater finden Sie hier.

  • Welche Kosten entstehen bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg?

    Der Preis für einen Fernwärmehausanschluss setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

    • Herstellungskosten
    • Baukostenzuschuss
    • Kosten der Übergabestation

    In den Herstellungskosten für den Hausanschluss sind verschiedene Kostenpositionen zusammengefasst. Diese Kosten fallen einmalig an. Eine Ersatzinvestition wie bei einem Gas- oder Ölkessel ist für Fernwärmekunden dann nicht mehr erforderlich. Enthalten sind die Kosten für den Tiefbau inklusive der Wiederherstellung der Oberflächen, die Kosten für den Rohrleitungsbau, den Anschluss an das vorgelagerte Netz sowie die Abnahme und Inbetriebsetzung des Fernwärmeanschlusses.

    Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Netzerschliessungskostenbeitrag, den der Kunde normalerweise für das von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz zu entrichten hat. Das vorgelagerte Netz beinhaltet die Transportleitungen vom Kraftwerk bis zu den Abgängen der jeweiligen Hausanschlussleitungen. Der BKZ ist generell pauschalisiert, d. h. für jeden Anschluss gleicher Größe fällt ein einheitlicher BKZ an.

    Die Kosten der Übergabestation fallen für den Erwerb der Fernwärmeübergabestation an. Diese Übergabestationen beziehen Sie über Ihren Heizungsinstallateur. Die Station geht in Ihr Eigentum über.

  • Welche Vorteile bietet mir Fernwärme?

    Mit einem Fernwärmeanschluss gehören Sorgen um Ihre Heizungsanlage endlich der Vergangenheit an. Keine Angst mehr vor der nächsten Erdgasabrechnung oder vor dem Ausfall des Brenners, wenn es draußen richtig kalt ist. Fernwärme bedeutet Behaglichkeit, Komfort, Umweltverträglichkeit, Sicherheit und faire Kosten.

    Die wesentlichen Pluspunkte für Fernwärme sind:

    • Absolute Sauberkeit: Kein Ölgeruch, keine Ruß- oder Aschebildung wie bei Öl- oder Holzheizungen.
    • Geringer Raumbedarf: Kompakte Technik, kein Platzbedarf für Brennstofflagerung (Pellets oder Öl).
    • Kaum Wartungsaufwand und -kosten: Kein Zeit- und Kostenaufwand für Schornsteinfeger, Emissionsmessungen, Brennerservice oder Tankreinigung und  -überprüfung.
    • Hohe finanzielle Sicherheit: Regelmäßige monatliche Abschlagszahlungen, stabiler durchgängiger Preis auch in volatilen Zeiten, keine Brennstoffvorfinanzierung (bei uns: erst heizen, dann zahlen).
    • Viel Komfort und einfache Bedienung: Wärme kommt sofort und ohne Vorheizen beim Aufdrehen der Heizung oder des warmen Wassers. Es gibt keinen Brenner, der auf ‚Störung‘ geht.

Trinkwasserversorgung

  • Weiterführende Informationen
  • Worauf muss der Betreiber noch achten?

    Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nach § 12 AVBWasserV nur von Installationsfirmen durchgeführt werden, die Ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen und beim Wasserversorgungsunternehmen als berechtigt eingetragen sind. Diese ‚Vertrags-Installationsunternehmen‘ (VIU) sind in der Regel die Installateure vor Ort und können sich ausweisen.

    Der Betreiber selbst darf keinen Eingriff an der Trinkwasser-Installation vornehmen und muss sich an das Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) wenden.

  • Stilllegung länger als sechs Monate oder Entleerung

    Ist die Trinkwasser-Installation entleert worden oder befand sich länger als sechs Monate im befüllten Zustand, ist immer ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme zu beauftragen.

  • Wie wird eine stillgelegte Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?

    Meist genügt es, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen, also bis sich die Temperatur des Trinkwassers nicht mehr ändert.

    Wie beim bestimmungsgemäßen Betrieb gilt: Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißem Wasser von mehr als 55 °C durchzuspülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren.

    Bei Inbetriebnahme nach einer Unterbrechungszeit von bis zu vier Wochen sollte stärker gespült werden. Hierzu sind, beginnend am Anfang des Leitungssystems, die Entnahmestellen zu öffnen und nach ca. fünf Minuten, wieder am Anfang des Leitungssystems beginnend, zu schließen.

    Bei einer Unterbrechung von mehr als vier Wochen, sind die Leitungen abzusperren. Bei Inbetriebnahme ist beispielsweise nach den Vorgaben des Merkblattes vom Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK) zu spülen. Bei Detailfragen wenden Sie sich an ein Installationsunternehmen.

    Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.

  • Was ist die vorübergehende Stilllegung? (Betriebsunterbrechung)?

    Bei der Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser zu befüllen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

    Wird ein Gebäude länger nicht genutzt, kann z. B. zur Energieeinsparung auch die Warmwasserlieferung eingestellt werden. Hierzu ist zuerst die Wärmezufuhr zum Warmwasserbereiter zu unterbrechen und dann das gesamte Warmwasser-System bis zum Austritt von Kaltwasser an allen Entnahmestellen zu spülen.

    Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.

  • Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?

    Ein bestimmungsgemäßer Betrieb ist die Durchströmung mit Trinkwasser, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung. Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation beinhaltet, dass das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne/Entnahmestellen sichergestellt werden (dafür gibt es auch automatische Spülarmaturen).

    Am besten ist, einmal mit kaltem und einmal mit heißen Wasser von mehr als 55 °C zu spülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren. Immer so lange spülen, bis Wasser mit konstanter Temperatur fließt.

  • Was ist genau zu tun?

    Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten. Ist abzusehen, dass eine Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten oder
    2. die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).
  • Leitungen über längeren Zeitraum nicht genutzt

    Wird ein Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. eine Wohnung) längerfristig – das heißt länger als etwa sieben Tage – nicht genutzt, muss der Betreiber sicherstellen, dass das Trinkwasser dort weiterhin geschützt ist. Bei einem längeren Stillstand besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers bis hin zur Bildung von Legionellen, da das Wasser in den Leitungen steht.

  • Verantwortung beim Betreiber

    Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verantwortlich für die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus. Der Betreiber muss ebenfalls dafür sorgen, dass von ihm keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Trinkwasser-Netz ausgehen.

Elektromobilität

  • Welche Förderungen gibt es im Bereich E-Mobilität?

    Derzeit (Stand: 2022) erhält man die Umwelt- und Innovationsprämie für den Kauf eines Elektrofahrzeuges. Bis 2021 wurde der Kauf einer Wallbox zudem über die KfW mit 900 € gefördert. Mittlerweile sind die Fördermittel für Wallboxen allerdings ausgeschöpft. Ob es neue Fördermittel geben wird, entscheidet die Bundesregierung.

    Für den gewerblichen Bereich ist die KfW 441 Förderung für den Bau einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie das Förderprogramm Schleswig-Holstein für den Bau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur interessant.

    Wenn Sie bereits ein Elektroauto besitzen, haben Sie als E-Mobilist auch die Möglichkeit, Ihre COEinsparungen in Form der THG-Quote zu verkaufen und im Gegenzug eine Prämie zu erhalten.

    Einen Überblick der Fördermittel erhalten Sie hier.

  • Wie hoch ist meine Ersparnis mit einem E-Auto im Vergleich zum Verbrenner?

    Pro 100 km werden ca. 15-20 kWh verbraucht. Das macht in etwa 1500 – 2000 kWh Strommehrverbrauch im Jahr bei 10000 km. Dennoch lohnt es sich, auf Elektromobilität umzusteigen, da Sie im Vergleich zu den immer steigenden Kraftstoffpreisen mit Ihrem Ladestrom immer noch günstiger fahren.

    Kostenvergleich pro Jahr (10000 km Fahrleistung)

    Verbrenner:  Verbrauch 7l Benzin / 100 km (1,80 €/l)              1260,- €

    E-Fahrzeug:   Verbrauch 20 kWh / 100 km (0,40 €/kWh)        800,- €

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO2 in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO2-Bilanz verbessen.

THG-Quote

  • Warum sinken die Preise auf dem Quotenmarkt?

    Der Marktpreis der Quote hängt vom aktuellen Marktangebot und der Nachfrage ab.

    Seit Jahresbeginn sind die Quotenpreise am Markt aufgrund regulatorischer Änderungen bei den für die Quote anrechenbaren Biokraftstoffen und die dadurch höhere Verfügbarkeit von Quote am Markt stark gefallen.

    Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Das eingesparte CO2 von E-Mobilisten wird in Form einer Quote an Mineralölunternehmen weiterverkauft, wodurch diese ihre CO2-Bilanz verbessern. Wenn für die Mineralölkonzerne Alternativen, zum Beispiel Biokraftstoffe, für einen niedrigen Preis verfügbar sind, hat dies Einfluss auf die Preise. Bei anrechenbaren Kraftstoffen gab es zuletzt einen Preisverfall. Die Bereitschaft der Mineralölindustrie diese beizumischen, ist dadurch gewachsen, wodurch die Zahlungsbereitschaft der Ölkonzerne für Minderungszertifikate aus der Elektromobilität gesunken ist.

    Einfluss auf die Quote nimmt außerdem der Strommix, den E-Autos tanken. Im Jahr 2021, auf dem die letzten Berechnungen des zuständigen Umweltbundesamts basieren, hat fossiler Strom einen großen Anteil am Strommix ausgemacht. Mineralölunternehmen dürfen deswegen 2023 pro ausgestoßener Einheit Treibhausgase mehr Emissionen ausstoßen als noch 2022 – und müssen im Umkehrschluss weniger Einsparzertifikate kaufen.

  • Was benötigt man, um die THG-Quote zu verkaufen?

    Für die Anmeldung der THG-Quote benötigen Sie lediglich den Fahrzeugschein Ihres Elektrofahrzeuges. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sind. Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung zu hinterlegen. Nutzen Sie daher am besten Ihr Smartphone für die Registrierung.

  • Muss ich die Quoten-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

    Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

  • Kann ich die Quoten-Prämie rückwirkend beantragen?

    Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

  • Warum kann ich die Quote nicht selbst verkaufen?

    Die THG-Quoten einzelner Personen werden gebündelt und gesammelt weiterverkauft. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden. Zudem erhöht sich durch die Bündelung die Quotenmenge und Sie profitieren von einem höheren Quotenerlös.

  • Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt? Was ist mit Firmen- und Leasingwagen?

    Für die Anmeldung der Quote sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) berechtigt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. azu gehören sowohl herkömmliche PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse. 

    Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.

    Firmen- und Leasing-Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist allerdings der Halter des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist. Achten Sie in diesem Fall bei der Registrierung darauf, anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da bei der ausgezahlten Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

  • Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?

    Ja, Sie können problemlos auch mehrere Fahrzeuge für den Quotenhandel anmelden.

  • Ich habe das Fahrzeug gerade erst bzw. mitten im Jahr gekauft. Habe ich trotzdem Anspruch?

    Auch wenn Sie das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres erworben haben, können Sie Ihre THG-Quote verkaufen. Für den Quotenhandel müssen Sie mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sein. Sie erhalten die volle Prämienhöhe für das gesamte Jahr.

  • Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

    Die Quote kann pro Fahrzeug einmal im Jahr beantragt werden. Haben Sie die Quote für das aktuelle Jahr bereits erhalten, kann der Käufer des Fahrzeuges die Quote nicht noch einmal für das entsprechende Jahr beantragen. Setzen Sie den Käufer am besten darüber in Kenntnis.

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO2 in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO2-Bilanz verbessen.

Kundenportal

Zugang, Login und Registrierung

  • Wie lösche ich mein Kundenkonto?

    Möchten Sie das Kundenportal der Stadtwerke Flensburg nicht mehr nutzen, wählen Sie den Menüpunkt ‚Meine Daten‘ aus. Klicken Sie dann auf ‚Kundenkonto löschen‘ und folgen Sie den Anweisungen.

    Ist Ihr Konto gelöscht, können Sie Ihre Verträge nicht mehr online einsehen und bearbeiten. Sie können sich jedoch jederzeit wieder neu im Kundenportal registrieren.

  • Wie melde ich mich aus dem Kundenportal ab bzw. logge mich aus?

    Klicken Sie auf das kleine Männchen oben rechts bzw. in der mobilen Ansicht auf die drei Striche und dann auf ‚Logout‘. Alternativ klicken Sie auf der Startseite des Kundenportals unten rechts (mobil unten links) auf ‚Logout‘.

  • Ich möchte mein Passwort ändern, wo kann ich das tun?

    Ihr Passwort können Sie im Menüpunkt ‚Meine Daten‘ ändern. Klicken Sie dort auf ‚Passwort ändern‘. Geben Sie nun zunächst Ihr aktuelles Passwort ein. Wählen Sie dann ein neues Passwort aus und wiederholen Sie es zur Sicherheit. Klicken Sie dann auf ‚Speichern‘.

    Ihr Passwort sollte zwischen 8 und 255 Zeichen, eine Zahl sowie einen Klein- und einen Großbuchstaben enthalten.

  • Ich kann mich nicht erinnern, mit welcher E-Mail-Adresse ich mich einloggen muss. Was kann ich tun?

    Klicken Sie auf der Login-Maske des Kundenportals auf ‚E-Mail-Adresse vergessen‘. Sie werden dann aufgefordert, Ihre Registrierungsdaten erneut anzugeben. Hierzu benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer und Ihre Zählernummer. Beide finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung. Geben Sie zudem Ihre gewünschte E-Mail-Adresse ein (dies muss nicht zwingend die gleiche E-Mail-Adresse sein, wie bei Ihrer Erstanmeldung) und vergeben Sie ein Passwort Ihrer Wahl. Klicken Sie auf ‚Absenden‘. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail zur Verifizierung Ihrer Angaben. Klicken Sie in der E-Mail auf ‚E-Mail-Adresse verifizieren‘. Sie gelangen dann zurück zum Kundenportal und können sich ab sofort wieder wie gewohnt einloggen.

  • Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?

    Klicken Sie auf der Login-Maske des Kundenportals auf ‚Passwort vergessen‘. Sie werden dann aufgefordert, die zu Ihrem Kundenkonto gehörige E-Mail-Adresse einzugeben. Klicken Sie dann auf ‚Absenden‘. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail zur Wiederherstellung Ihres Passwortes. Klicken Sie in der E-Mail auf ‚Jetzt Passwort vergeben‘. Sie gelangen dann zurück zum Kundenportal und können ein neues Passwort vergeben. Nach einem Klick auf ‚Absenden‘ ist Ihr Passwort geändert und Sie können sich ab sofort wieder wie gewohnt einloggen.

  • Wie muss mein Passwort aussehen?

    Ihr Passwort sollte zwischen 8 und 255 Zeichen, eine Zahl sowie einen Klein- und einen Großbuchstaben enthalten.

  • Wie registriere ich mich im Kundenportal?

    Wählen Sie zunächst den Reiter ‚Registrieren‘ auf der Startseite des Kundenportals. Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, sich zu registrieren. Die Variante ‚Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse‘ ist voreingestellt. Über den Link ‚Weitere Registrierungsoptionen‘ gelangen Sie zu Variante 2 und 3. Wählen Sie die für Sie passende Variante aus:

    Variante 1 - Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse
    Geben Sie einfach Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse ein, bestätigen Sie das Feld ‚Widerruf und Datenschutz‘ und klicken Sie auf ‚Registrieren‘. Ihr Konto wird dann für Sie angelegt. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, in der wir Sie auffordern, ein Passwort für Ihr Kundenkonto zu vergeben (sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, werfen Sie einen Blick in den Spam-/Junkmail-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs, vielleicht versteckt sie sich dort). Klicken Sie in der E-Mail auf ‚Passwort vergeben‘. Sie werden nun wieder zum Kundenportal geleitet. Bitte tragen Sie dort Ihr Wunsch-Passwort ein und klicken Sie auf ‚Passwort setzen‘. Dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Sie können sich ab sofort mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.

    Variante 2 - Registrierung mit Rechnungsnummer und Postleitzahl
    Geben Sie zunächst die Rechnungsnummer Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Flensburg ein. Im nächsten Feld geben Sie die Postleitzahl des Leistungsempfängers ein. Im Anschluss geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen ein persönliches Passwort. Nun noch das Feld ‚Widerruf und Datenschutz‘ bestätigen und auf ‚Registrieren‘ klicken. Ihr Konto wird dann für Sie angelegt. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail zur Aktivierung Ihres Kundenkontos (sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, werfen Sie einen Blick in den Spam-/Junkmail-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs, vielleicht versteckt sie sich dort). Klicken Sie in der E-Mail auf ‚Kundenkonto aktivieren‘. Sie werden wieder zum Kundenportal geleitet und können sich dort ab sofort mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.

    Variante 3 - Registrierung mit Vertragskonto- und Zählernummer
    Geben Sie zunächst Ihre Vertragskontonummer und Ihre Zählernummer ein. Beide Nummern finden Sie z. B. auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung. Im Anschluss geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen ein persönliches Passwort. Nun noch das Feld ‚Widerruf und Datenschutz‘ bestätigen und auf ‚Registrieren‘ klicken. Ihr Konto wird dann für Sie angelegt. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail zur Aktivierung Ihres Kundenkontos (sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, werfen Sie einen Blick in den Spam/Junkmail-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs, vielleicht versteckt sie sich dort). Klicken Sie in der E-Mail auf ‚Kundenkonto aktivieren‘. Sie werden wieder zum Kundenportal geleitet und können sich dort ab sofort mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.

  • Ist der Zugang zum Kundenportal sicher und sind meine Daten geschützt?

    Der Zugang zum Kundenportal der Stadtwerke Flensburg erfolgt über eine SSL-Verschlüsselung. Zudem erhalten Sie nach der Registrierung eine E-Mail mit der Bitte, Ihre Registrierung zu bestätigen (sog. Double-Opt-In), sodass eine Registrierung durch Unbefugte erschwert wird.

    Unser Kundenportal ist außerdem durch reCAPTCHA geschützt (es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google). Dieser Dienst hilft, missbräuchliche Nutzungen des Kundenportals zu verhindern, indem er unterscheidet, ob eine bestimmte Handlung von einem Menschen oder von einem Computerprogramm bzw. Bot vorgenommen wird.

  • Was ist das Kundenportal der Stadtwerke Flensburg und wie kann ich es nutzen?

    Im Kundenportal der Stadtwerke Flensburg haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit, Ihre Energie- und Wasserverträge einzusehen. Außerdem können Sie mit wenigen Klicks Ihren Abschlag, Ihre Bankverbindung und vieles mehr ändern.

    Um das Kundenportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Wie das funktioniert, lesen Sie bei der Antwort zur Frage ‚Wie registriere ich mich im Kundenportal?‘.

    Haben Sie kürzlich online einen Energievertrag bei den Stadtwerken Flensburg abgeschlossen, haben wir Ihnen bei Vertragsabschluss automatisch ein Konto in unserem Kundenportal angelegt. Sie erhalten Zugang mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem selbst gewählten Passwort.

Persönliche Daten

  • Warum kann ich meine persönlichen Daten nicht ändern?

    Im Menüpunkt ‚Meine Daten‘ können Sie nur Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ändern. Eine Änderung Ihres Namens ist hier nicht möglich, da dies eine Änderung des Vertragspartners bedeuten würde.

    Möchten Sie den Vertragspartner ändern, wenden Sie sich gern an unser Serviceteam, telefonisch unter 0461 487-4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

    Eine Änderung Ihrer Adresse ist hier ebenfalls nicht möglich, da dies eine Änderung der Lieferadresse bedeuten würde.

    Wenn Sie umziehen möchten, nutzen einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehen Sie dazu in den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘, wählen Sie den Vertrag aus, mit dem Sie umziehen möchten und klicken Sie auf ‚Umzug melden‘.

    Wenn Sie Ihre Rechnungsadresse ändern möchten, wenden Sie sich gern an unser Service-Team: telefonisch unter 0461 487-4440 oder per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Rechnungsadresse + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

  • Meine Kontodaten haben sich geändert. Wo kann ich diese Daten ändern?

    Ihre Kontaktdaten können Sie im Menüpunkt ‚Meine Daten‘ anpassen. Dort können Sie Ihre Telefonnummern und Ihre E-Mail-Adresse ändern.

    Achtung: Ihre E-Mail-Adresse ist gleichzeitig Ihr Benutzername für den Login. Durch eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse ändern Sie automatisch auch Ihre Login-Daten!

    Ihre/n Namen und Ihre Anschrift können Sie hier jedoch leider nicht ändern. Diese Daten sind an Ihre Verträge gebunden und eine Anpassung würde einer Änderung der Lieferadresse und/oder des Vertragspartners gleichkommen.

    Wenn Sie umziehen möchten, nutzen einfach unseren Online-Umzugsservice: Gehen Sie dazu in den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘, wählen Sie den Vertrag aus, mit dem Sie umziehen möchten und klicken Sie auf ‚Umzug melden‘.

    Wenn Sie Ihre Rechnungsadresse ändern möchten, wenden Sie sich gern an unser Service-Team: telefonisch unter 0461 487-4440 oder per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Rechnungsadresse + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

    Möchten Sie den Vertragspartner ändern, wenden Sie sich gern an unser Service-Team, telefonisch unter 0461 487-4440 oder über per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Änderung Vertragspartner + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

Rechnung und Zahlungen

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht. Gibt es irgendwo eine Erklärung?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie einen Vertrag aus. Klicken Sie auf den Reiter ‚Postfach‘. Über Ihren Verbrauchsabrechnungen steht eine Rechnungserklärung für Sie zum Download bereit.

    Weitere Fragen zu Ihrer Rechnung beantworten wir Ihnen gern am Telefon unter 0461 487-4440 oder per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Rechnungsfrage + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

  • Wo finde ich meine letzte Rechnung und andere Dokumente zu meinen Verträgen im Kundenportal?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus. Klicken Sie dann auf den Reiter ‚Postfach‘. Hier finden Sie nun Ihre Rechnungen und alle anderen Dokumente rund um Ihre Zahlungen.

    Alle weiteren Dokumente zu Ihren Verträgen haben wir Ihnen im Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ zusammengestellt. Besuchen Sie dazu den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus. Rechts (mobil unten) stehen Ihnen nun alle zum Vertrag gehörigen Dokumente zum Download bereit.

  • Ich erhalte eine Gutschrift und möchte ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen. Wie und wo kann ich das tun?

    Sofern Sie Ihre Zahlungen selbst überweisen und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, können Sie online ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen.

    Besuchen Sie dafür den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus, für den Sie ein Konto für Rückerstattungen hinterlegen möchten. Klicken Sie nun auf den kleinen Pfeil im Feld ‚Aktion‘ und wählen Sie ‚Konto für Rückerstattungen‘ aus. Geben Sie nun die gewünschte IBAN in das Feld ‚IBAN‘ ein und klicken Sie auf ‚ändern‘. Ihr Konto für Rückerstattungen ist nun eingerichtet.

    Sie nehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teil und möchten dennoch ein weiteres Konto für Rückerstattungen hinterlegen? Dann lassen Sie uns schnacken: Telefonisch unter 0461 487-4440 oder per E-Mail service@stadtwerke-flensburg.de (Betreff: Konto für Rückerstattungen + Vertragskontonummer). Sind Sie im Kundenportal eingeloggt, nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular. Sie erreichen es, indem Sie auf der Startseite auf das kleine Briefsymbol klicken.

  • Meine letzte Lastschrift ist geplatzt. Jetzt möchte ich mein SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Wo kann ich das tun?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus, für den Sie Ihr Lastschriftmandat erneuern möchten. Klicken Sie nun auf den kleinen Pfeil im Feld ‚Aktion‘ und wählen Sie ‚SEPA-Lastschrift-Einzug‘ aus. Geben Sie nun in das Feld ‚IBAN‘ die gewünschte IBAN ein und klicken Sie auf ‚Absenden‘. Ihre Zahlart ist nun auf SEPA-Lastschrift umgestellt und Ihr SEPA-Lastschriftmandat erneuert.

  • Ich möchte nicht mehr am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Was muss ich tun?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus, für den Sie Ihre Zahlart ändern möchten. Öffnen Sie nun durch Klick den Reiter ‚Zahlart‘. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil im Feld ‚Aktion‘ und wählen Sie ‚Selbst überweisen aus‘, klicken Sie dann auf ‚ändern‘. Damit ist Ihr SEPA-Mandat gelöscht und Sie müssen Ihre Abschläge und weitere Zahlungen ab sofort selbst zu den anstehenden Fälligkeiten überweisen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie keine separaten Zahlungsaufforderungen für Ihre Abschlagszahlungen von uns erhalten. Ihren aktuellen Abschlagsbetrag finden Sie im Punkt ‚Meine Zahlungen/Abschläge‘, auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer aktuellen Verbrauchsabrechnung. Die relevanten Bankdaten finden Sie ebenfalls auf Ihrer Vertragsbestätigung sowie Ihrer aktuellen Verbrauchsabrechnung.

  • Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wo kann ich meine neue Bankverbindung hinterlegen bzw. eine Lastschriftänderung vornehmen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus, für den Sie Ihre Bankverbindung ändern, bzw. eine Lastschriftänderung vornehmen möchten. Öffnen Sie nun durch Klick den Reiter ‚Zahlart‘. Geben Sie dort Ihre neue Bankverbindung (IBAN) in das Feld ‚IBAN‘ ein und klicken Sie auf ‚ändern‘. Alternativ können Sie uns auch telefonisch informieren unter 0461 487-4440 oder per Mail an service@stadtwerke-flensburg.de. Beginnend mit der nächsten Abbuchung, verwenden wir nun Ihre neue Bankverbindung. Steht Ihre nächste Abbuchung jedoch kurz bevor, kann es sein, dass Ihre neue Bankverbindung erst für die übernächste Abbuchung berücksichtigt werden kann.

  • In meinem Vertrag gibt es kein Eingabefeld für meinen neuen Abschlag. Warum?

    Wird Ihnen kein Eingabefeld für Ihren neuen Abschlagsbetrag angezeigt, ist aktuell keine Abschlagsanpassung möglich, denn Ihre Verbrauchsabrechnung steht kurz bevor. Mit dieser erhalten Sie einen neuen Abschlagsplan. Im Anschluss können Sie die Höhe Ihrer Abschläge wieder wie gewohnt anpassen.

  • Ich möchte gerne meinen Abschlag anpassen. Wo und wie geht das?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Zahlungen‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus, für den Sie Ihren Abschlag anpassen möchten. Öffnen Sie nun durch Klick den Reiter ‚Abschläge‘. Geben Sie nun Ihren gewünschten neuen Abschlagsbetrag in das Eingabefeld ein und klicken Sie auf ‚Anpassen‘. Beginnend mit der nächsten Abbuchung bzw. Überweisung ist nun Ihr neuer Abschlag gültig. Steht Ihre nächste Abbuchung/Überweisung jedoch kurz bevor, kann es sein, dass Ihr neuer Abschlag erst für die übernächste Abbuchung/Überweisung berücksichtigt werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass Abschlagssenkungen nur einmal im Abrechnungszeitraum möglich sind und nur 10 % oder weniger betragen dürfen. Bedenken Sie außerdem, dass eine Abschlagssenkung zu Nachforderungen in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung führen kann.

    Abschlagserhöhungen sind jederzeit möglich.

  • Ich möchte meine Rechnungen und/oder sonstigen Schriftverkehr nur noch digital im Kundenportal erhalten. Ist das möglich?

    Ja, das ist möglich. Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Persönliche Daten‘. Sofern Sie Ihre Rechnung noch per Post erhalten, sehen Sie grau hinterlegt den Hinweis ‚Nachhaltig kommunizieren‘, an dessen Ende Sie mit einem Klick auf ‚Wechsel zu E-Mail Kommunikation‘ Ihre Post digitalisieren können. Nach dem Klick senden wir Ihnen dann eine Vorschau Ihrer Rechnungen per E-Mail und legen Ihre vollständige Rechnung in Ihrem Kundenkonto für Sie ab. Damit Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Aufträge informiert sind, erhalten Sie alle Statuswechsel ebenfalls als kurze Info per E-Mail und nicht mehr per Post.

Verträge und Produkte

  • Ich sehe nur meine Stromverträge. Wo sind meine Erdgasverträge?

    Im Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ sehen Sie oben zwei Reiter ‚Strom‘ und ‚Erdgas‘ zwischen denen Sie wechseln können. In dem jeweiligen Reiter werden die entsprechenden Energieverträge angezeigt.

  • Ich möchte gern in ein anderes Energieprodukt wechseln. Wie geht das?

    Besuchen Sie dazu den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen Sie den Vertrag aus, in dem Sie das Energieprodukt wechseln möchten. Klicken Sie auf den runden Button ‚Produkt wechseln‘. Sie können nun ein neues Energieprodukt auswählen und bestellen.

    Der Button ‚Produkt wechseln‘ wird nicht angezeigt. Was muss ich tun?
    Wird Ihnen in einem Vertrag der Button ‚Produkt wechseln‘ nicht angezeigt, kann dies unterschiedliche Gründe haben: Eventuell wurde Ihr Vertrag bereits beendet oder gekündigt. Gegebenenfalls befindet sich Ihr Vertrag noch in der Mindestvertragslaufzeit, sodass Sie diesen erst nach deren Ablauf auf ein anderes Produkt umstellen können.

  • Wo finde ich aktuelle Preise?

    Ihre aktuellen Preise finden Sie im Menüpunkt ‚Meine Verträge‘. Wählen Sie dort den Vertrag aus, für den Sie die Preise einsehen möchten. Sie sehen nun Ihren aktuellen Arbeits- und Grundpreis in der Übersicht.

  • Kann ich einzelne Verträge wieder aus der Ansicht in meinem Kundenkonto entfernen?

    Sie können einzelne Verträge bzw. Geschäftspartner jeder Zeit aus Ihrer Ansicht entfernen. Besuchen Sie dazu den Menüpunkt ‚Meine Daten‘. Unter Ihren Kontaktdaten befindet sich der Bereich ‚Weitere verwaltete Kundenkonten‘. Wählen Sie den Geschäftspartner aus, den Sie entfernen möchten und klicken Sie auf ‚Geschäftspartner entfernen‘.

    Achtung: Anschließend können Sie die zugehörigen Energieverträge nicht mehr online verwalten und Rechnungen nicht mehr einsehen. Sie können den Geschäftspartner aber jederzeit wieder hinzufügen oder in einem neuen Kundenkonto registrieren. Hierfür benötigen Sie die Vertragskonto- und Zählernummer des jeweiligen Geschäftspartners.

  • Kann ich weitere Verträge zu meinem Kundenkonto hinzufügen und in meinem Kundenkonto verwalten?

    Ja, das geht ganz einfach: Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ oder ‚Meine Daten‘ und klicken Sie dort auf den Button ‚Weiteren Geschäftspartner hinzufügen‘. Es öffnet sich ein Fenster, in das Sie nun bitte die Vertragskontonummer sowie die Zählernummer (beide finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung) des Vertrags ein, den Sie zu Ihrem Kundenkonto hinzufügen möchten.

    Sofern der hinzugefügte Geschäftspartner Rechnungen per Post erhält, fragen wir Sie im nächsten Schritt, ob Sie den Geschäftspartner auf umweltfreundliche E-Mail-Rechnung umstellen möchten. Wählen Sie ‚ja‘ aus, wenn Sie einverstanden sind und ‚nein‘, wenn der Geschäftspartner Rechnungen auch weiterhin Post bekommen soll.

    Sofern Sie "ja" wählen oder der Geschäftspartner bereits Rechnungen per E-Mail erhält, fragen wir Sie als nächstes, an welche E-Mail-Adresse wir die Rechnungen für den hinzugefügten Geschäftspartner künftig versenden dürfen. Wählen Sie eine E-Mail-Adresse aus oder hinterlegen Sie eine neue. Klicken Sie nun auf "Hinzufügen".

    Wir fügen dann alle Energielieferverträge dieses Geschäftspartners zu Ihrem Kundenkonto hinzu. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einzelne Geschäftspartner wieder aus Ihrer Ansicht zu entfernen.

  • Ich möchte einen neuen/weiteren Vertrag abschließen bzw. eine neue Lieferstelle anmelden, was muss ich tun?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und klicken Sie dort auf den grünen Button ‚Weiteren Vertrag abschließen‘. Alternativ klicken Sie unten auf der Startseite des Kundenportals auf ‚Neuen Vertrag abschließen‘. Danach werden Sie zu unserer Online-Bestellung weitergeleitet, wo Sie zunächst zwischen Strom und Erdgas (in der Region Flensburg auch Glasfaser) wählen können. Im Anschluss suchen Sie sich das für Sie passende Energie-Produkt aus und schließen Ihre Bestellung ab.

  • Wo finde ich Informationen zu meinem Vertrag/zu meinen Verträgen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘. Über den oberen Reiter können Sie nun - sofern vorhanden - zwischen Ihren Strom- und Erdgasverträgen wechseln. Klappen Sie nun den gewünschten Vertrag durch Anklicken auf. Nun sehen Sie alle Informationen zum gewählten Vertrag.

  • In meinem Umfeld kam es zu einem Sterbefall/Todesfall, was muss ich jetzt tun?

    Sollte bedauerlicherweise bei Ihnen im Umfeld ein Todesfall vorliegen, benötigen wir immer die Sterbeurkunde in Kopie. Abhängig vom Fall kann für die laufenden Verträge eine Namensänderung vorgenommen werden oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de oder besuchen Sie uns persönlich im Kundenzentrum in der Nikolaistraße 5 in Flensburg.

Verbräuche und Zählerstände

  • Wo kann ich einen neuen Zählerstand mitteilen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus. Klicken Sie im Vertrag nun auf den runden Button ‚Zählerstand erfassen‘. Sie können nun Ihren aktuellen Zählerstand übermitteln.

  • Wo kann ich meine Zählerstände einsehen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus. Klicken Sie im Vertrag nun auf den runden Button ‚Zählerstand erfassen‘. Es öffnet sich eine Übersicht, in der Sie Ihre vergangenen Zählerstände einsehen können.

  • Wo kann ich meinen Verbrauch sehen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen Sie den gewünschten Vertrag aus. Klicken Sie im Vertrag nun auf den runden Button ‚Verbrauchhistorie‘. Sie sehen dann Ihre Energieverbräuche aufgeteilt auf Ihre Abrechnungszeiträume.

Umzug und Kündigung

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt ‚Meine Verträge‘ und wählen sie den Vertrag, den Sie ggf. kündigen möchten. In der Übersicht sehen Sie nun den nächstmöglichen Kündigungstermin für Ihren Vertrag.

  • Ich ziehe um und möchte die Stadtwerke Flensburg mitnehmen. Wo kann ich meinen Umzug mitteilen?

    Besuchen Sie den Menüpunkt "Meine Verträge" und wählen Sie durch Klick den Vertrag aus, mit dem Sie umziehen möchten. Klicken Sie nun auf den runden Button "Umzug melden" und folgen Sie den Anweisungen.

    Sie möchten mit einem Fernwärme- und /oder Wasservertrag umziehen?
    Leider ist ein Umzug mit einem Fernwärme- und/oder Wasservertrag nicht online möglich. Wenden Sie sich gern an unser Serviceteam: telefonisch unter 0461 487-4440.

    Sie möchten mit Ihrem Glasfaservertrag umziehen?
    Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umziehen und in Ihrem neuen Zuhause schon ein Glasfaseranschluss vorhanden ist, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an service@stadtwerke-flensburg.de mit Ihrer Kundennummer, alter und neuer Adresse sowie dem Umzugsdatum, ab wann wir die Leitung für Sie in Ihrem neuen Zuhause freischalten dürfen. Den Rest erledigen wir für Sie.
    Sollten Sie in einen Stadtteil ziehen, den wir bereits ausgebaut, Sie aber an der Adresse noch keinen Glasfaseranschluss haben, können Sie diesen jederzeit bei uns in Auftrag geben. Die hierfür notwendigen Formulare finden Sie auf unserer Website (www.swfl-glasfaser.de).
    Wenn Sie an eine Adresse außerhalb unseres Versorgungsgebiets ziehen, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Sonstiges I Weitere Funktionen

  • Ich möchte mit den Stadtwerken Flensburg Kontakt aufnehmen. Kann ich das aus dem Kundenportal heraus tun?

    Gern können Sie aus dem Kundenportal heraus mit uns Kontakt aufnehmen. Klicken Sie dazu ganz unten im Kundenportal auf den Telefonhörer oder das Briefsymbol. Der Telefonhörer zeigt Ihnen die Nummer und telefonische Erreichbarkeit unserer Serviceteams an. Über das Briefsymbol gelangen Sie zu unserem Kontaktformular. Wählen Sie darin unter ‚Themengebiet‘ einen Punkt aus, der Ihr Anliegen am treffendsten beschreibt. Schildern Sie im Textfeld kurz Ihr Anliegen. Gern können Sie uns zusätzlich Dateien zusenden. Bitte verwenden Sie dafür PDF-Dokumente oder Bilddateien. Wenn Sie eine Kopie Ihrer Nachricht in Ihr Postfach erhalten möchten, wählen Sie die Checkbox ‚Bestätigung der Mitteilung an mich senden‘ aus. Klicken Sie zum Absenden Ihrer Nachricht auf ‚Senden‘. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Zahlungsschwierigkeiten

  • Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

    Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen können

    Rechnungen und Abschläge müssen grundsätzlich pünktlich bezahlt werden. Manche Umstände erschweren dies allerdings.

    Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Stadtwerke Flensburg Rechnungen zu begleichen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Wir stehen Ihnen gern zur Seite und finden gemeinsam eine Lösung.

    Telefon: 0461 487-1250

    Bitte warten Sie nicht erst bis zur ersten Mahnung, denn dann entstehen bereits Mahnkosten. Bei regelmäßigen Mahnungen müssen Sie zudem eine Vorauszahlung (zusätzlicher Abschlag) leisten. Ein kompletter Mahnprozess kann sich so schnell auf über 150,00 Euro belaufen.

  • Sie haben eine Sperrankündigung erhalten?

    Bei einer Sperrankündigung haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:

    • Barzahlen bei einem unserer Partnerunternehmen
    • Bareinzahlung bei der Bank - Zeigen Sie den Einzahlungsbeleg im Kundenbüro der Stadtwerke Flensburg vor oder senden Sie uns diesen per E-Mail oder Fax zu. Stellen Sie bitte zusätzlich durch einen Telefonanruf sicher, dass Ihr Geld bei uns eingegangen ist.
    • Überweisung. Diese wird nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Nachweis der Kontobelastung akzeptiert.

    Wichtig ist, dass Sie bei einer Bareinzahlung bei der Bank und bei einer Überweisung Ihre Geschäftspartner- sowie die Vertragskontonummer angeben, damit wir Ihre Zahlung eindeutig identifizieren können.

  • Ihr Zähler wurde bereits gesperrt?

    Erst wenn Sie die kompletten Forderungen bei uns beglichen haben, erhalten Sie wieder Energie für Ihr Zuhause. Erfragen Sie bitte den genauen Gesamtbetrag* telefonisch unter 0461 487-1250.

    *Die Forderungen setzen sich aus den offenen Rechnungen sowie den Mahn-, Sperr- und Entsperrkosten zusammen. Inbegriffen sind auch Schulden aus alten Wohnungen.

    Bei einer Zählersperrung haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:

    • Barzahlen bei einem der Partnerunternehmen.
    • Bareinzahlung bei der Bank ‒ Zeigen Sie den Einzahlungsbeleg im Kundenbüro der Stadtwerke Flensburg vor oder senden Sie uns diesen per E-Mail oder Fax zu. Stellen Sie bitte zusätzlich durch einen Telefonanruf sicher, dass Ihr Geld bei uns eingegangen ist.
    • Überweisung ‒ Diese wird nur im Zusammenhang mit einem entsprechenden Nachweis der Kontobelastung akzeptiert.

    Wichtig ist, dass Sie bei einer Bareinzahlung bei der Bank und bei einer Überweisung Ihre Geschäftspartner- sowie die Vertragskontonummer angeben, damit wir Ihre Zahlung eindeutig identifizieren können.

    Im Anschluss vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Öffnung Ihres Zählers. Bitte beachten Sie, dass die Öffnung bis zu drei Werktage dauern kann. Öffnungen finden in folgenden Zeiträumen statt: Mo ‒ Do 08:00 ‒ 16:00 Uhr, Fr 08:00 ‒ 12:00 Uhr. Sie müssen bei diesem Termin anwesend sein. 

Streitbeilegung

  • Wo finde ich die Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie nach dem EnWG?
  • Wie können Streitigkeiten beigelegt werden?

    Schlichtungsstelle

    Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

    Schlichtungsstelle Energie e. V.

    Friedrichstraße 133

    10117 Berlin

    Tel. 030 2757240 - 0

    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

    Für Verträge in den Bereichen Fernwärme und Wasser nehmen die Stadtwerke Flensburg GmbH an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 

  • Kann ich online einen Streitbeilegen?

    Online Streitbeilegung

    Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Internetplattform (‚OS-Plattform‘) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu erhalten. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die aus Verpflichtungen im Zuge eines Online-Kaufvertrages oder Online-Dienstleistungsvertrages erwachsen. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Bereich Netze

Strom Netzanschluss

  • Wo muss der Hausanschlussraum liegen?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.
    Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).

  • Wie groß muss der Hausanschlussraum sein?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden. 
    Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.

    Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in ‚Heißwasser‘ = Fernwärme und die anderen Sparten.

  • Kann ich den Tiefbau selber leisten?

    Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen, jedoch nur nach Vorgabe der Stadtwerke Flensburg. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell.

    Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.

  • Wo bekomme ich die Leerrohre für die Hauseinführung?

    Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel. Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten.

  • Wie muss die Hauseinführung beschaffen sein?

    Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.
    Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.
    Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich.

  • Wie sollte die Leitungsführung über das Grundstück aussehen?

    Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf auch später nicht überbaut oder bepflanzt werden.

  • Wie setzen sich die Kosten für einen Strom-Hausanschluss zusammen?

    Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss Strom werden aus einem Grundpreis und einem Meterpauschalpreis gebildet.
    Sie bezahlen nur die tatsächliche Leitungslänge, die vom örtlichen Netz bis zu Ihrer Anlage benötigt wird.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung der Anmeldung meines Hausanschlusses?

    Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen, Ihre Anmeldungen zu bearbeiten. Planen Sie diese Zeit bitte mit ein!

  • Was benötigen wir von Ihnen?

    Was benötigen wir von Ihnen?

    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW oder kVA.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist zu beachten?

    In den Netzgebieten der Stadtwerke Flensburg gelten grundsätzlich die von uns veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Ihr Installateur kennt sich mit diesen aus.

    Auf den folgenden Seiten ist die Abwicklung, aufgeschlüsselt nach Spannungsebene, beschrieben. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten bereits vor Umsetzung mit uns in Verbindung. Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten. 

Hausanschluss Fernwärme

  • Was benötigen wir von Ihnen?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 und Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittpunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Leistungsbedarf in kW.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist die Verbindung der Fernwärmeübergabestation in Ihrer Immobilie mit den Fernwärmenetzleitungen.

    Diese Netzleitungen liegen in der Regel im öffentlichen Grund und versorgen ganze Stadtteile und Orte mit der energiefreundlichen Fernwärme.
    Für den Anschluss an das Fernwärmenetz werden zwei Leitungen benötigt.

    Über die Vorlaufleitung (rot) wird das heiße Fernwärmewasser zugeführt und die Rücklaufleitung (blau) dient der Rückführung des abgekühlten Wassers zum Kraftwerk.
    Die Leitungen werden durch das Mauerwerk geführt und enden mit jeweils einem Absperrhahn im Heizungsraum. Diese Absperrhähne stellen gleichzeitig auch die Liefergrenze dar. Nach den Absperrhähnen bildet die Fernwärmeübergabestation den Hauptbestandteil des Hausanschlusses.
    Die Übergabestation übergibt die Wärme des Fernwärmewassers in den Heizkreislauf der Immobilie und misst über den in der Messstrecke eingebauten Fernwärmezähler den Verbrauch.

Netzanschluss Trinkwasser

  • Was benötigen wir von Ihnen?
    1. Einen Grundstückslageplan, Maßstab 1:500 sowie die Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    2. Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    3. Spitzenvolumenstrom in Liter/Sekunde.
    4. Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.
    5. Einen Terminplan, sofern bereits vorhanden.
  • Was ist ein Netzanschluss Trinkwasser?

    Der Trinkwasserhausanschluss ist Teil des öffentlichen Versorgungsnetzes für Ihr Lebensmittel Trinkwasser. Er stellt die Verbindung vom Versorgungsnetz mit der Anlage in Ihrem Haus her. Die technische Ausführung ist nur durch einen vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zugelassenen Fachbetrieb herzustellen, der auch bei uns registriert ist.

    Stellen Sie schon vor Beginn der Arbeiten an Ihrer Anlage die Frage, ob der Installationsbetrieb an den Trinkwasseranlagen arbeiten darf. Trinkwasser ist ein Lebensmittel: Arbeiten an der Anlage können Auswirkung auf die Qualität Ihres Trinkwassers haben. Es ist nur Material einzubauen, welches den Anforderungen entspricht und sich nach der Beschaffenheit des Trinkwassers richtet.

Eichung - Strom, Wasser, Erdgas und Wärme

  • Was genau sind Messgeräte, die bereits 10, 20 und mehr Jahre alt sind?

    Auch bei diesen älteren Messgeräten, insbesondere bei Elektrizitätszählern, können Sie davon ausgehen, dass sie aufgrund zuverlässiger Technik über die Jahre nicht an Messgenauigkeit (siehe Stichprobenverfahren) verloren haben.

  • Was bedeuten die Kennzeichen auf den Messgeräten?

    Die geeichten Messgeräte werden mit einem Hauptstempel gekennzeichnet. Der Hauptstempel wird entweder von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle angebracht. Die Jahresbezeichnung ist zweistellig und zeigt an, wann das Messgerät geeicht wurde. Im Weiteren können die Eichbehörden anhand einer Ordnungsnummer, die auf dem Hauptstempel angegeben ist, ermitteln, in welcher staatlich anerkannten Prüfstelle oder von welcher Eichbehörde das Messgerät geeicht wurde.

  • Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ein Zähler nicht richtig misst?

    Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät innerhalb der Toleranzen den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

  • Wie verläuft eine solche Stichprobenprüfung?

    Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer mithilfe einer Stichprobenprüfung beträgt je nach Messgeräteart drei bis fünf Jahre. Diese Stichprobenprüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. die staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurde, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so ist es dennoch möglich, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als gültig geeicht gilt.

  • Wie lange gilt eine Eichung?

    Auf einem geeichten Messgerät befindet sich ein Hauptstempel, auf dem unter anderem eine zweistellige Jahreszahl steht. Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer (siehe Tabelle) hinzu, ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut zur Eichung ansteht.  

    Nachfolgend ist die Eichgültigkeitsdauer für einige Zählerarten als Beispiel aufgeführt:

    Wärmemengenzähler 5 Jahre
    Warmwasserzähler 5 Jahre
    Kaltwasserzähler 6 Jahre
    Balgengaszähler mit a)elektronischem Messwerk
    b)Induktionswerk (mit Läuferscheibe)
    8 Jahre
    16 Jahre

    Aber: Die Eichgültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird.

  • Wer ist verantwortlich, die Messgeräte eichen zu lassen?

    Verantwortlich ist der, der die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereithält. Auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. Wenn Sie also über einen Zähler den Energie- oder Wasser-Verbrauch Ihres Mieters oder Untermieters abrechnen, sind Sie verpflichtet, diesen Zähler eichen zu lassen. Die Eichpflicht kann nicht durch vertraglich gefasste Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern umgangen werden. Entsprechende Bestimmungen finden Sie z. B. in der Heizkostenverordnung und im Eichgesetz.