Ladeinfrastruktur für die Wohnungswirtschaft

für Tiefgaragen oder Stellplätze

E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft

Ihre Vorteile

Warum Sie als Vermieter auf­­
E-Mobilität umsteigen sollten.

  • Stadtwerke Flensburg Icon: Loyale Menschen

    Mieterattraktivität

    schaffen und steigern

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    aktuelle Förderungen

    nutzen und sparen

  • Stadtwerke Flensburg Icon: Ausgezeichnet

    Immobilien

    zukunftsfähig gestalten

Die Wohnungswirtschaft bzw. Mehrfamilienhäuser stellen für die Elektromobilität oftmals eine besondere Herausforderung dar. Gehen wir davon aus, dass die Elektroautobesitzer Ihrer Mieter auch einen eigenen oder zumindest verfügbaren Ladepunkt gewährleistet haben möchte, ist das im Vergleich zu einem Einfamilienhaus mit exklusiven Stellplatz nicht immer einfach umzusetzen.

Oftmals sind nicht genügend Stellplätze vorhanden und die bestehenden Parkplätze werden dann zwischen den Hausbewohnern geteilt. Auch die baulichen bzw. elektrotechnischen Voraussetzungen sind nicht immer ideal. Das fängt bei einem nicht ausreichenden Hausanschluss an und endet bei einer veralteten Unterverteilung. Dann sind oftmals auch die Stellplätze verhältnismäßig weit von dem möglichen Anschlusspunkt entfernt.

In der Praxis hat sich auch die heterogene Eigentümer- bzw. Interessenstruktur als großes Problem dargestellt. Wenn keine Einigkeit besteht, kommt man nur schwer zu einer praktikablen Lösung.

Wir unterstützen hier und bieten ausbaufähige Lösungen an. Neben der technischen Umsetzung wird auch die Art der Abrechnung von Anfang an berücksichtigt und den Gegebenheiten vor Ort ideal angepasst

Abrechnungsmodelle

In der Regel unterscheiden wir zwischen drei Fällen der Abrechnung:

Die einfache Lösung

Direkte Abrechnung über den Stromzähler

 

Hier werden die Ladestationen direkt an dem Zähler der jeweiligen Wohnung mit angeschlossen und der Strom entsprechend über den Liefervertrag des Wohnungsnutzers abgerechnet. Voraussetzung ist ein exklusiver Stellplatz für die jeweilige Wohnung.

 

 

 

einfaches Abrechnungsmodell

Die aufwändige Lösung

Abrechnung mit MID-Zähler

 

Es werden drei neue Zählpunkte aufgebaut und über den selben oder einen neuen Hausanschluss angeschlossen. In diesem Fall kann ein neuer Liefervertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen. Diese Variante stellt eher aufgrund des hohen Installationsaufwandes eine Ausnahme da.

 

 

 

aufwändiges Abrechnungsmodell

 

Die automatisierte Lösung

Abrechnung über eichrechtskonforme Ladestation

 

Es werden über einen zentralen Zähler mehrere Ladepunkte angeschlossen. Die Abrechnung findet auf Basis der Zählwerte in den Ladestationen statt. Vorteil dieser Variante ist, dass es nur eine Zuleitung zur Hauptverteilung benötigt und die Ladestationen dann über eine Unterverteilung direkt bei den Stellplätzen aufgebaut werden können. Nachteil ist ein etwas höherer Abrechnungsaufwand im Vergleich zu den ersten beiden Varianten.

Gemeinsam Ihr Ladeinfrastrukturprojekt gestalten

Wir machen Ihnen den Umstieg auf E-Mobilität so leicht wie möglich

Das erwartet Sie mit uns als Ihr E-Mobilitäts-Partner:

  • Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben
  • Beratung zur Abrechnung
  • Einplanung aktueller Förderungen
  • Planung & Konzept
  • technische Umsetzung
  • Stadtwerke-Know How
BMWI

Gesetzliche Vorgaben für E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft

Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität soll Vermieter dazu anleiten, die Ladeinfrastruktur in ihren Immobilienprojekten direkt mitzudenken.

Mehr Informationen

Ladeinfrastruktur am Rathaus

Aktuelles & Förderungen

Für den Aufbau Ihrer Ladeinfrastruktur werden immer wieder Fördermittel bereitgestellt. Die wichtigsten Fördermittelgeber vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein sowie weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.

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