Wenn Sie einen mittels Leistungsmessung (RLM) gemessenen jährlichen Strombedarf von mindestens 100.000kWh beziehen oder durch Ihr Netz an Filialen diese Größe erreichen, dann nutzen Sie die Vorteile unserer Sondervertragskunden.
Selbstverständlich erhalten alle Kunden, egal ob Einzelkunde, Filialist oder Industriekunde ein auf die Anzahl der Verbrauchsstellen ausgelegtes Angebot.
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