tausch des Zählers

Damit alles exakt misst

Ein regelmäßiger Zählertausch gemäß gültigem Eichgesetz ist nicht nur eine Serviceleistung, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Um die Exaktheit der Zähler zu gewährleisten, ist eine Eichung innerhalb der gesetzlichen Eichfristen zwingend.

Ablauf

Zählertausch leicht gemacht

Unsere Mitarbeiter setzen sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zum Zählertausch zu vereinbaren. Falls uns keine telefonischen Kontaktdaten vorliegen, wird ein Außendienstmitarbeiter versuchen, Sie vor Ort anzutreffen. Falls auch das nicht möglich sein sollte, dann hinterlässt unser Mitarbeiter eine Benachrichtigung mit der Bitte um Rückmeldung.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen Wunschzeitraum im folgenden Formular anzugeben. Wenn Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, erhalten Sie eine Bestätigung. Andernfalls wird versucht, ein Alternativtermin mit Ihnen abzustimmen.

Wunschzeitraum

Bitte beachten Sie bei Ihrem Wunsch unsere verfügbaren Zeiträume:

Mo-Do: 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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FAQ Zähler

Häufige Fragen. Einfache Antworten

Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere ­Fragen haben, melden Sie sich gern über das Kontaktformular bei uns.

  • Wer ist verantwortlich, die Messgeräte eichen zu lassen?

    Verantwortlich ist der, der die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr* verwendet oder bereithält. Auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. Wenn Sie also über einen Zähler den Energie- oder Wasserverbrauch Ihres Mieters oder Untermieters abrechnen, sind Sie verpflichtet, diesen Zähler eichen zu lassen. Die Eichpflicht kann nicht durch vertraglich gefasste Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern umgangen werden. Entsprechende Bestimmungen finden Sie z.B. in der Heizkostenverordnung und im Eichgesetz.

  • Wie lange gilt eine Eichung?

    Auf einem geeichten Messgerät befindet sich ein Hauptstempel auf dem unter anderem eine zweistellige Jahreszahl steht. Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer (siehe Tabelle) hinzu, ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut zur Eichung ansteht.  

    Nachfolgend ist die Eichgültigkeitsdauer für einige Zählerarten als Beispiel aufgeführt:

    Wärmemengenzähler 6 Jahre
    Warmwasserzähler 5 Jahre
    Kaltwasserzähler 6 Jahre
    Stromzähler mit a)elektronischem Messwerk b)Induktionswerk (mit Läuferscheibe) 8 Jahre 16 Jahre

    Aber: Die Eichgültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird.

  • Wie verläuft eine solche Stichprobenprüfung?

    Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer mit Hilfe einer Stichprobenprüfung beträgt je nach Messgeräteart drei bis fünf Jahre. Diese Stichprobenprüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. die staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurde, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so ist es dennoch möglich, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als gültig geeicht gilt.

  • Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ein Zähler nicht richtig misst?

    Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät innerhalb der Toleranzen den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

  • Was bedeuten die Kennzeichen auf den Messgeräten?

    Die geeichten Messgeräte werden mit einem Hauptstempel gekennzeichnet. Der Hauptstempel wird entweder von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle angebracht. Die Jahresbezeichnung ist zweistellig und zeigt an, wann das Messgerät geeicht wurde. Im Weiteren können die Eichbehörden anhand einer Ordnungsnummer die auf dem Hauptstempel angegeben ist ermitteln, in welcher staatlich anerkannten Prüfstelle oder von welcher Eichbehörde das Messgerät geeicht wurde.

  • Wie genau sind Messgeräte die bereits 10, 20 und mehr Jahre alt sind?

    Auch bei diesen älteren Messgeräten, insbesondere bei Elektrizitätszählern, können Sie davon ausgehen, dass sie aufgrund zuverlässiger Technik über die Jahre nicht an Messgenauigkeit (siehe Stichprobenverfahren) verloren haben.

Eichung

Strom, Wasser, Gas und Wärme kosten Geld

Eichpflicht für Messgeräte

Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sind die zahlenmäßig größte Gruppe eichpflichtiger Messgeräte. Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe ist die korrekte Anzeige dieser Messgeräte innerhalb vorgeschriebener Fehlergrenzen von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Eichung und Überwachung

Nach dem Eichgesetz (EichG) müssen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr* verwendet oder bereitgehalten werden. Die Eichung dieser Geräte erfolgt überwiegend durch staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Dies sind Einrichtungen z.B. bei Versorgungsunternehmen oder Herstellern, die im Bereich der Versorgungswirtschaft als beliehene Unternehmen unter Aufsicht der Eichbehörden staatliche Aufgaben übernommen haben.  

Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr kann als Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Behörde verfolgt und mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.