Das sind die Stadtwerke Flensburg
Die Stadtwerke gehören zu 100 % der Stadt Flensburg
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Attraktive Preise zu äußerst fairen Vertragsbedingungen
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Für Verträge in den Bereichen Fernwärme und Wasser nehmen die Stadtwerke Flensburg GmbH an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Internetplattform ("OS-Plattform") der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu erhalten. Diese Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die aus Verpflichtungen im Zuge eines Online-Kaufvertrages oder Online-Dienstleistungsvertrages erwachsen.Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr