
Sie haben eine Preisanpassung Ihres Energieanbieters erhalten? Da liegt es nahe, sich nach einem neuen Energieversorger umzuschauen. Doch der Aufwand, sich mit den vielen Anbietern und deren Angeboten auseinander zu setzen, ist groß.
Hier ein paar wichtige Tipps:
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Vertragslaufzeit prüfen
Bei einer Änderung Ihrer Konditionen, Preise oder auch AGB, haben Sie bei Energielieferverträgen GRUNDSÄTZLICH ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht besteht bis zu dem Tag vor in Kraft treten der neuen Konditionen.
Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, sollten Sie IMMER selber die Kündigung in Textform aussprechen. Denn Sie können in diesem Fall nicht den Wechselservice des neuen Anbieters dafür nutzen.
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Die Kündigungsfrist
Wie Sie es von anderen Verträgen und Branchen kennen, gibt es bei Energielieferverträgen oftmals Vertragslaufzeiten: in der Regel sowohl eine Mindestvertragslaufzeit als auch die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. In vielen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch um beispielsweise 12 Monate.
Prüfen Sie Ihre nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit! Energieversorger sind verpflichtet diese auf Rechnungen, im Kundenportal und auf Preisanpassungsschreiben mitzuteilen. Sie müssen also nicht erst in alten AGBs oder Vertragsunterlagen suchen.
Strom- und Gastarife
Ihre Rechte bei Preiserhöhung und Kündigung
Energiepreiserhöhung? Legen Sie auch Wert auf eine unabhängige Meinung? Das schreibt die Stiftung Warentest zu Preisexplosion und Kündigungsrecht:
Ein besseres Angebot ist derzeit kaum auf dem Markt zu finden.
Worauf Sie bei der Wahl eines neuen Energieversorgers achten sollten:
Bei der Wahl eines Energielieferanten haben Sie bestimmt Ihre eigene kleine Checkliste zur Hand. Vergleichen Sie bei der Vielzahl von Angeboten beispielsweise untenstehende Punkte.
- Höhe des Arbeitspreises und des Grundpreises
- Wird zusätzlich ein Leistungspreis erhoben?
- Anzahl der Abschläge (bestimmt die Höhe des Abschlags in Euro)
- Boni und Rabatte und deren Auszahlungsbedingungen
- Mindestvertragslaufzeit und Vertragslaufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit
- Preisgarantie
Unser Tipp
Rechnen Sie die Jahreskosten aus, auch für das zweite Belieferungsjahr. Lohnt sich der Sofortbonus oder der Neukundenrabatt immer noch, wenn er im zweiten Jahr wegfällt?
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie
Beim Vertragsabschluss gewährleisten viele Energieanbieter Preisgarantie. Achtung! Die Preisgarantie kann sich auf verschiedenen Preisbestandteile bei Strom bzw. Erdgas beziehen. Je nach Art der Garantie sind nur bestimmte Preisbestandteile garantiert.
Preisbestandteile | Energiepreis-garantie | Eingeschränkte Preisgarantie | Uneingeschränkte Preisgarantie |
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Energie-Marktpreis in der Preiskalkulation | |||
Netzentgelte | |||
Steuern, Abgaben und Umlagen |
Bei Strom machen die Netznutzungsentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen rund 75 % und bei Gas ca. 50 % des Preises aus.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Es besteht die Möglichkeit, durch eine Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung bereits vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen, Um grundsätzlich flexibel zu sein, sind kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen immer von Vorteil.
Faire und flexible Tarife
Die Stadtwerke Flensburg haben sich vorgenommen bei allen angebotenen Tarifen besonders fair und transparent zu sein und räumen Kunden große flexibilität ein. Daher beruhen unsere Tarife auf folgender Grundlage:
- uneingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate
- kurze Mindestlaufzeit
- danach eine Kündigungsfrist von lediglich 14 Tagen
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