Älterer Herr liest aufmerksam eine Preisanpassung seines Energieanbieters.

Bei Energiepreisen ist guter Rat teuer

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Wer hat Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht?

Wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, können Sie jederzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:

  • Ihr Anbieter kündigt schriftlich eine Preiserhöhung oder Vertragsanpassung an.
  • Bei Umzügen ist dies nicht der Fall, dann gilt das Sonderkündigungsrecht nur, wenn der neue Wohnort nicht im Liefergebiet des Anbieters liegt oder eine dadurch resultierende Preiserhöhung erfolgt. Viele Anbieter handeln in diesem Fall allerdings deutlich flexibler. Informieren Sie Ihren Anbieter am besten spätestens sechs Wochen vor dem Umzugsdatum, so können Sie sich zum weiteren Vorgehen von Ihrem Anbieter beraten lassen.

Liegt keiner dieser beiden Gründe vor, gilt die reguläre Kündigungsfrist. In der Grundversorgung beträgt diese zwei Wochen. Haben Sie einen anderen Strom- oder Erdgastarif (auch Sondervertrag genannt) abgeschlossen, gelten immer die Kündigungsbedingungen des jeweiligen Vertrages.

Ein Blick in die AGBs Ihres Vertrages kann sich also lohnen, um sich über Ihre Kündigungsbedingungen genau zu informieren.

Jana Böckmann, Mitarbeiterin Marketing

Sonderkündigungsrecht ohne viel Aufwand nutzen

Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten und die Bedingungen erfüllt sind, sollten Sie eine schriftliche Kündigung an Ihren bisherigen Energieanbieter senden. Die Kündigung sollte mindestens folgende Daten enthalten:

  • Kündigungsdatum
  • Bei Preiserhöhung spätestens einen Tag vor dem Tag, an dem der erhöhte Strompreis eingeführt werden soll.
  • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht 
  • Geben Sie den Grund für die fristlose Kündigung an, z.B. eine Preiserhöhung.
  • Datum der angekündigten Preiserhöhung bzw. des Umzuges
  • Vertragskontonummer und Zählernummer
  • So können Sie leichter im System des Energieversorgers zugeordnet werden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. So wird der Erhalt der Kündigung dokumentiert.

Jana Böckmann, Mitarbeiterin Marketing

Eine unterbrechungsfreie Energieversorgung ist bei einer Kündigung gesetzlich garantiert. Dennoch ist es vorteilhaft, sich rechtzeitig um einen neuen Energievertrag zu kümmern, um nicht in die Grundversorgung zu fallen, die meistens teurer ist als andere Versorgerprodukte.

Vertragswechsel

Hier können Sie sich über aktuelle Preise informieren und Ihr neues Energieprodukt finden, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Ihres jetzigen Energieversorgers Gebrauch gemacht haben oder machen wollen:

zur Produktübersicht

Wie Sie beim Sonderkündigungsrecht richtig vorgehen, haben wir noch einmal zusammengefasst:

a) Voraussetzung Sonderkündigungsrecht ist erfüllt:

  • Preiserhöhung oder
  • Umzug (neue Adresse nicht im Liefergebiet oder Preiserhöhung)

b) selbst schriftlich kündigen mit Kündigungsdatum und Kündigungsgrund

c) Kündigungsbestätigung vom Energieanbieter erhalten

d) neuen Energieanbieter suchen

So viele Energieanbieter es in Deutschland gibt, genauso viele Fallen gibt es auch, in die man tappen kann. Da stellt sich die Frage: für welchen Anbieter entscheide ich mich? Worauf Sie bei der Wahl Ihres neuen Energieanbieters achten sollten, können Sie in unserer Blogserie „Energie-Discounter im Fokus: Die Tricks und Kniffe der Schwarzen Schafe“ lesen. 

TYPO3\CMS\Extbase\Domain\Model\FileReference:1829 Über die Autorin

Jana Böckmann

Marketing und Produktmanagement

Über die Autorin

  • Marketing-Mitarbeiterin seit 2021
  • Abteilung Vertrieb Produktkunden
  • Marketing und Produktmanagement
Mail schreiben
  • Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 9

    Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 9

    Energiediscounter im Fokus: Vergessene Rückzahlungen und überhöhte Abschlagszahlungen. Gutschriften aus…

    Weiterlesen
  • Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 8

    Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 8

    Paketstrom: gescheitertes Geschäftsmodell der Energiediscounter auf Kosten der Verbraucher. Vermeitlich sichere…

    Weiterlesen
  • Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 7

    Energie-Discounter im Fokus Trick Nummer 7

    Haustürgeschäft-Energiemarkt: Falsche Mitarbeiter bitten um schnelle Unterschrift. Vom seriösen Stadtwerk zum unseriösen…

    Weiterlesen