Nahaufnahme von einem Drehzähler.

Prüfen, messen, eichen und zertifizieren

Wir machen es offiziell

Wenn Ihre Gas-, Strom- oder Wasser-Anlagen nicht ordentlich arbeiten, kann das im besten Fall teuer werden, im zweitbesten Fall ordnungswidrig und im schlimmsten Fall gefährlich.

Energiedienstleistungen für Individual- und Sondervertragskunden

Expertenwissen für Sie

Wir möchten Ihnen unser Know-how anbieten. Unsere Expert*innen sorgen dafür, dass Sie rechtlich und technisch auf der sicheren Seite sind.

So haben wir beispielsweise eigene, beim BAFA als Energieauditor qualifizierte, Mitarbeiter im Haus und können für die Verbrauchs-Optimierung und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben auch in Ihrem Unternehmen unterstützen.

Durch den vermehrten Einsatz von Photovoltaik auf z. B. Mehrfamilienhäusern im Produkt Mieterstrom können sowohl Kosten auf Seite der Mieter als auch CO₂ Emissionen grundsätzlich reduziert werden. Auch als Schule oder Kita können Sie mit einem PV-Pacht-Modell hiervon profitieren und Energiekosten deutlich reduzieren. Sprechen Sie uns an!

Wichtiger Faktor beim Klimaschutz: Wir zertifizieren Ihren Primärenergiefaktor

Ungefähr 35 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude. Das GEG (Gebäudeenergiegesetz), bzw. bis Mai 2021 die EnEV (Energieeinsparverordnung), begrenzen deren zugelassenen Energiebedarf. Das ist sehr gut für das Klima, aber etwas lästig für alle, die einen zertifizierten Primärenergiefaktor im Energieausweis nachweisen müssen.

Was ist der PEF?
Der PEF (Primärenergiefaktor) zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie. Je geringer der Energieverlust bei der Erzeugung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers ist, desto kleiner der PEF. Die Primärenergiefaktoren fossiler und regenerativer Brennstoffe sind im Wesentlichen konstant. Bei der Fernwärme variiert der PEF durch die Vielfalt an Möglichkeiten der Wärmeerzeugung (Brennstoffmix, KWK-Anteil, Anlagenstruktur).

Unser Service:
Bei der PEF Ermittlung spielen viele Faktoren eine Rolle. Wir wissen, worauf es ankommt und was zu berücksichtigen ist. Deshalb können wir eine zuverlässige und staatlich anerkannte Zertifizierung des Primärenergiefaktors von Gebäuden anbieten. Durch einen niedrigen PEF ergibt sich die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen die Ausgaben für Wärmedämmung und Heizanlagentechnik wechselseitig zu optimieren. Dabei unterstützen wir Sie gern.

Wir helfen, Verantwortung zu tragen: unsere Sachkundigen für Energieanlagen in Unternehmen

Nach § 49 EnWG sind Energieanlagen so „zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist“. Das ist viel Verantwortung für die Unternehmensleitung. Aber unsere Sachkundigen DVGW (Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) unterstützen Sie gern.

Unser Service:
Unsere stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihren Verpflichtungen einfach und sicher einhalten können. So laufen Ihre Anlagen effizient, ökologisch und vor allem regelkonform nach den technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.

Welche technischen Regeln sind das?
Von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) gibt es ein umfangreiches technisches Regelwerk. Für den Betrieb von Erdgasanlagen auf Werksgeländen wurde das Arbeitsblatt G 1010 veröffentlicht. Es beschreibt die Sicherheitsanforderungen an die Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgeländen. Ziel ist es, die Grundlage zur sicheren Gasversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.

Wir machen Nordlichter besonders helle: smarte Straßenbeleuchtungskonzepte

Ein intelligentes Beleuchtungskonzept bringt den Charakter eines Ortes zur Geltung und wirkt sich auf die Stimmung aus. Aber Straßenbeleuchtung könnte viel mehr. Ideen wie die mitlaufende Laternenumschaltung oder W-LAN nur dort, wo es benötigt wird, können den Gemeinden in Zukunft viel Geld sparen. Schon jetzt lohnt es sich aber, über eine Modernisierung nachzudenken. Veraltete Beleuchtungsanlagen belasten Ihren Finanzhaushalt. Ein neues Beleuchtungskonzept hat eine wesentlich höheren Lichtausbeute bei weniger Energieverbrauch, günstigere Wartungsintervalle und möglicherweise eine sinnvollere Verteilung der Laternen, die an die heutige Situation in Ihrer Gemeinde angepasst ist.

Unser Service:
Wir übernehmen die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen ebenso wie die dazugehörige Planung, den Bau und die Dokumentation.

Wir messen Messgeräte: staatlich anerkannte Prüfstellen für Strom, Wärme und Wasser

Als Netzbetreiber und erfahrener Spezialist für Energiedienstleistungen verfügen wir über drei staatlich anerkannte Prüfstellen für Strom, Wärme und Wasser. Unter Aufsicht der Eichbehörde dürfen wir hoheitliche Aufgaben im gesetzlichen Messwesen ausführen, Messgeräte eichen sowie Befund- und Stichprobenprüfungen durchführen.

Unser Service:
Wir bieten messtechnische und eichrechtliche Leistungen in den Sparten Strom, Wärme und Wasser an. Außerdem die Reparatur und Überprüfung von Messgeräten in den folgenden Varianten:

Stichprobenprüfung
Baugleiche Zähler einer Altersklasse werden zu sogenannten Stichprobenlosen zusammengefasst. Bestehen die Stichproben die Prüfung, wird die Eichperiode für alle Zähler verlängert. Sie ersparen sich den Ausbau und gegebenenfalls deren Austausch der Zähler.

Revision von Wärmemengenzählern
Ultraschall-Wärmemengenzähler sind empfindlich und wertvoll. Mit unserem zertifizierten und langjährig erprobten Spülverfahren reinigen wir besonders materialschonend. Zudem schaffen wir die Voraussetzung einer Verlängerung der Eichperiode und ermöglichen einen sicheren Betrieb.

Befundprüfung
Sollten Sie Messwerte anzweifeln, übernehmen wir die Prüfung des Messgerätes.

Wareneingangsprüfung
Wir übernehmen die Qualitätssicherung neu gelieferter Zähler durch Vollprüfung oder stichprobenartige Prüfung. Unterschiede in den Bewertungs- und Kontrollvorgaben erfordern dann eine individuelle Prüfung gemäß Ihrer Anforderungen.

Wir stehen Ihnen unter diesen Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

telefonisch: 0461 487-4332

 oder per E-Mail an:  zaehlerrevision@stadtwerke-flensburg.de

 

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