Nach § 49 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Erdgas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. eingehalten worden sind.
Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) hat ein umfangreiches technisches Regelwerk publiziert. Für den Betrieb von Erdgasanlagen auf Werksgeländen wurde das Arbeitsblatt G 1010 veröffentlicht. Dieses Arbeitsblatt beschreibt – in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt 1000 – die aus sicherheitstechnischer Sicht bestehenden Anforderungen an die Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgeländen. Ziel ist es, die Grundlage zur sicheren Gasversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.
Die jeweilige Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für den Betrieb von Erdgasanlagen auf dem Werksgelände. Die Stadtwerke Flensburg verfügen über geschultes Personal, um Sie bei Ihren Verpflichtungen bezüglich der Errichtung und des Betriebs von Erdgasanlagen zu unterstützen.
Bestimmen Sie den Kurs für den sicheren Betrieb Ihrer Erdgasanlage. Windrichtung Flensburg, warum eigentlich nicht?
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