Luftaufnahmen Stadtwerke Flensburg Sommer 2022

GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

Regional versorgt

Aufnahme des Kraftwerks der Stadtwerke Flensburg aus der Ferne.

Grundversorung ab 01.09.2023

Strom E-Tarif

Eintarifzähler

Grundpreis: 99,40 €/Jahr
Arbeitspreis: 36,01 Cent/kWh

  • Ausschließlich für das Stromgrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Flensburg
  • Sofort kündbar
  • Keine Preisgarantie
  • Wegfall der EEG-Umlage bereits im Preis berücksichtigt

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.



 

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Preisinformation

Straße mit Fachwerkhäusern in Flensburg

Grundversorung ab 01.09.2023

Strom Z-Tarif

Zweitarifzähler

Grundpreis: 102,99 €/Jahr
Arbeitspreis HT: 32,58 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 29,71 Cent/kWh

Leistungspreis: 102,64 €/Jahr

  • Ausschließlich für das Stromgrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Flensburg
  • Sofort kündbar
  • Keine Preisgarantie
  • Wegfall der EEG-Umlage bereits im Preis berücksichtigt

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
 

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Preisinformation

Das beleuchtete Gelände der Stadtwerke Flensburg aus der Luft fotografiert

Grundversorung ab 01.09.2023

Strom W-Tarif

Zweizeitenzähler für Heizstrom mit Hoch- und Niedrigtarife für die Wärmepumpe

Grundpreis: 58,92 €/Jahr
Arbeitspreis HT: 32,93 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 29,00 Cent/kWh

  • Ausschließlich für das Stromgrundversorgungsgebiet der Stadtwerke Flensburg
  • Sofort kündbar
  • Keine Preisgarantie
  • Wegfall der EEG-Umlage bereits im Preis berücksichtigt

Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.

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FAQ STROM

Häufige Fragen. Einfache Antworten.

Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere Fragen haben, melden Sie sich gern. Die Kontaktdaten sind am Ende der Seite.

  • Wo finde ich den Strommix der Stadtwerke Flensburg GmbH?

    Die Stromzusammensetzung der Stadtwerke Flensburg GmbH steht hier als Download bereit.

    Stromkennzeichnung

  • Was bedeutet es, wenn ich in die Grund- und Ersatzversorgung falle?

    Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung Ihren bisherigen Energiebezug bzw. Ihre Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.

  • Was passiert, wenn Ihr Energieversorger insolvent ist?

    Sie werden nicht im Dunkeln sitzen und sind auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Sie werden weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn Sie vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt werden, fallen Sie in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.

  • Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass Sie in keinem Fall darauf verzichten müssen.

  • Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

    Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

    Multiplizieren Sie zunächst Ihre Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notieren Sie die Zahl. Anschließend multiplizieren Sie die Anzahl der bei Ihnen im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, sollten Sie die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren. Nun multiplizieren Sie noch die Anzahl der elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addieren Sie die drei Zahlen, um Ihren jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

  • Wie lange dauert es, bis ich von den Stadtwerken Flensburg versorgt werde?

    Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Sie erhalten von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

    Sie finden Ihren Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Stromrechnung.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate.
    In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.

    Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung Ihres Stromverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel durch Ihren Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir Ihre Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.

  • Wer ist für technische Störungen zuständig?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes Ihr Ansprechpartner.

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