Die Stadtwerke Flensburg sind eine 100%ige Tochter der Stadt Flensburg und somit ein rein kommunales Unternehmen. Die Stadt Flensburg ist alleiniger Gesellschafter und nimmt natürlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei den Stadtwerken Flensburg.
Die betrifft aber vorrangig Projekte von höherer Tragweite und die grundlegende Strategie des Unternehmens. Diese wird gemeinsam von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter erarbeitet und verabschiedet. Sie bildet den Rahmen für das Handeln und Agieren der Stadtwerke am Markt.
Je nach Tragweite sind folgende Institutionen in den Entscheidungsprozess eingebunden:
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1. Geschäftsführung
Die meisten Entscheidungen insbesondere im operativen Geschäft werden direkt im Unternehmen in der Geschäftsleitung getroffen. Entscheidungen von höherer Tragweite werden von der Geschäftsführung vorbereitet und im Aufsichtsrat diskutiert.
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2. Aufsichtsrat
Die Besetzung des Aufsichtsrats ist Entscheidung der Flensburger Politik. Jeder Partei steht, je nach Abschneiden bei der Wahl des Stadtrates, eine korrespondierende Anzahl Plätze im Aufsichtsrat zu. Dabei steht es den Parteien frei, diese Plätze politisch oder mit einem bürgerlichen Mitglied zu besetzen. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aus 12 Personen: 4 Arbeitsnehmervertretern und 8 politisch besetzen Positionen. Hinzu kommen die beiden Geschäftsführer. Diese werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter. Der Flensburger Oberbürgermeister darf regelmäßig an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in ihrer Tätigkeit zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er bereitet die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor. Er wählt und bestellt den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat kann neben den sonst im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen bestimmte Arten von Geschäften festlegen, für welche die Geschäftsführung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. -
3. Gesellschafterversammlung (=Hauptausschuss der Stadt Flensburg)
Dieser ist ausschließlich politisch besetzt. Er bereitet die Beschlüsse der Ratsversammlung vor und ist Gesellschaftsversammlung für alle 100 %-igen Tochtergesellschaften wie die Stadtwerke Flensburg.- Der Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für:
- 1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses,
- 2. die Verwendung des Ergebnisses und der Vortrag oder die Abdeckung des Verlustes
- 3. die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer
- 4. den Wirtschaftsplan und Konzernwirtschaftsplan
- 5. die Änderung des Gesellschaftsvertrages
- 6. den Erwerb und Veräußerungen von Unternehmen und Beteiligungen soweit die Beteiligung zum Zeitpunkt des Erwerbes oder der Veräußerung einen Wert größer als EUR 100.000,00 darstellt
- 7. Verfügungen über Geschäftsanteile
- 8. die Auflösung der Gesellschaft
- 9. den Beitritt neuer Gesellschafter zu der Gesellschaft bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals sowie Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
- 10. die Stimmabgaben in Gesellschafterversammlungen der Aktiv Bus GmbH, der AWZ Abfallwirtschaftszentrum GmbH, der Flensburger Hafen GmbH und der Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH, soweit Gegenstand der dortigen Beschlussfassung die in Ziffer 6 bis 9 genannten Tatbestände sind
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4. Ratsversammlung
Die Ratsversammlung ist das höchste Gremium und ebenfalls ausschließlich politisch entsprechend der Wahlergebnisse besetzt. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der o.g. Punkte 6 bis 10 bedürfen der Zustimmung der Ratsversammlung der Stadt Flensburg. Für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nach Punkt 6 gilt dies nur dann, wenn die Beteiligung einen Wert größer als EUR 5.000.000,00 darstellt.


