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Informationen zu dem EEG finden Sie als PDF-Download.
Veröffentlichungspflichten nach § 52 EEG
Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorgang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderliche Angaben nach § 47 zu veröffentlichen.
Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach. Alle erforderlichen Angaben können der nachfolgend aufgeführten Datei entnommen werden.
Veröffentlichungspflicht für das Jahr 2008
Veröffentlichungspflichten vergangener Jahre
§ 15 EEG: Zahlen zum EEG
Merkblätter und Hinweise





