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EEG

Netznutzung|Nutzen Sie unser Netz

Hinweis: Diese Seite wird derzeit überarbeitet!

Informationen zu dem EEG finden Sie als PDF-Download.

Veröffentlichungspflichten nach § 52 EEG

Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorgang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderliche Angaben nach § 47 zu veröffentlichen.

Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach. Alle erforderlichen Angaben können der nachfolgend aufgeführten Datei entnommen werden.

Veröffentlichungspflicht für das Jahr 2008

Bericht nach § 52 EEG 2009

Veröffentlichungspflichten vergangener Jahre

§ 15 EEG: Zahlen zum EEG

Merkblätter und Hinweise

VDEW-Richtlinie.pdf

VDEW-Merkblatt.pdf

 

 

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